Krankengeld Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
1. Gesetzliche Grundlagen: Auszug € 53 SGB V
Mindeststandards sind gesetzlich geregelt im Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Die Mindeststandards:
- Jede Krankenkasse muss in ihren Satzungen ein Krankengeld anbieten.
- Die Höhe der Prämienzahlung ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko des Mitglieds festzulegen.
- Das Krankengeld muss spätestens ab der dritten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlen
- Die Mindestbindungsfrist beträgt für die Wahltarife drei Jahre
2. Wahltarife Krankengeld der einzelnen Krankenkassen
Neben den unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen, kann jede Krankenkasse Ihre Wahltarife zum Krankengeld individuell gestalten. Die genauen Bedingungen finden Sie in den Satzungen der jeweiligen Krankenkassen. Die Satzungen der mitgliederstärksten Krankenkassen haben wir für Sie hinterlegt. Da die meistem Satzungen der Krankenkassen 100 und mehr Seiten beinhalten, haben wir für Sie Auszüge, die sich mit dem Krankengeld beschäftigen, erstellt.
Wichtig ist, sobald Sie sich für einen Krankengeld Wahltarif bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, binden Sie sich drei Jahre an Ihre Krankenkasse. Auch bei Beitragserhöhungen können Sie nicht Ihre Kasse verlassen.