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DKV mehr als 10 Krankentagegeld-Tarife

DKV über 10 Krankentagegeldtarife


DKV bietet über zehn verschiedene Krankentagegeldtarife

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) bietet als Marktführer bei Krankentagegeldversicherungen über zehn verschiedene Krankentagegeldtarife an. Dazu gehören vier verschiedene Krankentagegeldtarife für Kammerberufe (Ärzte, Architekten, Anwälte, Steuerberater und Zahnärzte), vier Krankentagegeldtarife für Arbeitnehmer und zwei Krankentagegeldtarife für Selbstständige. Auch für GmbH Geschäftsführer hat die DKV eine Lösung.

 

Die Krankentagegeldtarife der DKV für Freiberufler Tarif KGTS, KGKT1, KGKT2, KTAA, 

Bereits über 220.000 Freiberufler vertrauen der DKV. Dem Spezialisten für Gesundheit der ERGO Versicherungsgruppe.

 

Die einzelnen Vorteile in Kürze

  • attraktive Beiträge, die Versicherten sparen bis zu 40 % gegenüber einer vergleichbaren Einzelversicherung
  • flexibel Leistungsbeginne schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • passende Tagesgeldhöhe bereits ab fünf Euro bis 520 € pro Tag
  • die DKV verzichtet auf ihr Recht eine Beitrittserklärung abzulehnen
  • DKV ist Marktführer im Bereich der Gruppen-Versicherungen für Freiberufler

 

 

 

Alle weiteren Vorteile bei den verschiedenen Krankentagegelder für Freiberufler finden Sie hier

 

 

Drei Krankentagegeldtarife für Arbeitnehmer (KTAG, KTC, KTAG)


Für Arbeitnehmer bietet die DKV vier verschiedene Krankentagegelder an. Den Tarif KTAG für Arbeitnehmer mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag. Sollten Sie länger als die gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf Lohnfortzahlung von sechs Wochen haben, dann bietet die DKV spätere Leistungsbeginne an.

Des Weiteren bietet die DKV für ihre privat versicherten Arbeitnehmer den Tarif KTC. Dieser ist günstiger als der Tarif KTAG. Ansonsten sind die Leistungen gleich.

Den Tarif KTAG gibt es auch als Tarif KTAG (G). Letzterer ist ein Gruppenversicherungsvertrag. Dieser steht Mitgliedern verschiedener Krankenkassen (AOK Hessen, mobil Krankenkasse, BIG gesund direkt usw.) und Mitgliedern der Gewerkschaft Verdi offen. Dieses Krankentagegeld ist günstiger als der Einzeltarif KTAG und bietet noch zusätzlich zwei Vorteile. Sie erhalten dieses Krankentagegeld ohne Wartezeiten und mit Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren vonseiten der DKV.

Dieselben Konditionen stehen auch Mitarbeitern von über 1000 Unternehmen zur Verfügung. Die DKV hat mit vielen Großunternehmen Gruppenverträge abgeschlossen. Dazu gehören mehr als die Hälfte aller im DAX notierten Unternehmen. Diese bieten ihren Mitarbeiter, neben den oben genannten Vorteilen beim Krankentagegeld, zusätzlich alle Zusatzversicherungs- und privaten Krankenversicherungstarife der DKV zu verbesserten Konditionen an.

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DKV Krankentagegeld über die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Das Krankentagegeld über die betriebliche Krankenversicherung sichert alle Mitarbeiter eines Unternehmens ab. Dabei werden alle Mitarbeiter (mindestens 25) unabhängig von Vorerkrankungen versichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält die Leistung. Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Es können maximal 25 € Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden. Mehr als 1 Million Mitarbeiter sind bereits über die betriebliche Krankenversicherung abgesichert.

 

 

Ein Krankentagegeld Tarif nur für GmbH Gesellschafter Geschäftsführer (TL)

Neben all den anderen Krankentagegeldtarifen bietet die DKV mit dem Tarif TL eine spezielle Lösung für Gesellschafter Geschäftsführer von GmbHs an. Es ist das einzige Krankentagegeld, bei dem die Firma (GmbH) die Beiträge zahlt. Dieses Krankentagegeld wird dadurch für die Firma zur Betriebsausgabe. Über dieses Krankentagegeld kann der GmbH Geschäftsführer ab dem vierten Tag seinen Verdienstausfall bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit absichern.

 

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Krankentagegeld der DKV für Selbstständige (Tarif KTN2, KTN2G)

Auch für Selbstständige und Handwerker bietet die DKV ein spezielles Krankentagegeld an. Eine Besonderheit ist der frühe Leistungsbeginn. DKV bietet als einziges Unternehmen in Deutschland ein Krankentagegeld mit dem Leistungsbeginn ab dem vierten Tag an, ohne dass der Versicherte gleichzeitig privat bei der DKV versichert sein muss. Er kann das Krankentagegeld solo abschließen. Für bestimmte Berufsgruppen bietet die DKV diesen Tarif auch als Gruppenversicherungsvertrag an. Beim Tarif KTN2 (G) verzichtet die DKV auf Wartezeiten und auf Ihr ordentliches Kündigungsrecht.

 

 

Krankentagegeld für Existenzgründung (Tarif KTN2, KTN2G)

Für Existenzgründer bietet die DKV etwas ganz Besonderes. Sollten Sie in den ersten 24 Monaten ihrer Selbstständigkeit arbeitsunfähig werden, dann verlangt die DKV keinen Nachweis über ihre Einkünfte in den vergangenen 24 Monaten. Existenzgründer können somit in den ersten 24 Monaten bis zu 140 € Krankentagegeld (4200 € monatlich) beantragen.

 

Krankentagegeld mit nahtlosem Übergang zu Berufsunfähigkeitsrente


Als Ausbaustufe zum Krankentagegeld biete die DKV in Zusammenarbeit mit der ERGO Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente an. Der Vorteil liegt hier im nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente der ERGO. 

Die Vorteile der Kombilösung

  • Gleichzeitige Prüfung
  • Krankentagegeld während der Prüfungsphase
  • Ergebnis der medizinischen Prüfung der DKV gilt auch für die ergo Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsrente direkt im Anschluss möglich, unser Hauptaugenmerk: keine Versorgungslücke

 

Wird das Krankentagegeld zusammen mit der Berufsunfähigkeit Versicherung abgeschlossen, dann prüfen die DKV und die ERGO gemeinsam, wann Berufsunfähigkeit vorliegt. Hat die DKV entschieden, dass der Versicherte berufsunfähig ist, dann prüft die Ergo nicht noch einmal. Die Ergo akzeptiert die Entscheidung der DKV. Wenn das Krankentagegeld der DKV endet, beginnt automatisch die Berufsunfähigkeitsrente der Ergo. So haben Sie im Leistungsfall nicht mit zwei Versicherungen zu tun. 

 

Wechsel der Krankentagegeldtarife möglich


Als besonderen Service bietet die DKV den Wechsel der Berufsgruppe der Versicherte in einen anderen Krankentagegeldtarif an.

Ein Beispiel: ein Selbstständiger macht aus seinem Unternehmen eine GmbH und wird Gesellschafter Geschäftsführer, dann kann er das bestehende Krankentagegeld der DKV (Tarif KTN2) in den Tarif für Gesellschafter Geschäftsführer (Tarif TL) ohne Gesundheitsfragen umstellen. Dies ist auch möglich, wenn ein Angestellter mit Tarif KTAG zum Selbstständigen wird, dann kann er ebenfalls ohne Gesundheitsfragen in den Tarif KTN2 wechseln.

 

Die DKV als Marktführer bietet somit für jede Situation die richtige Lösung. Als Marktführer kann die DKV über Jahre hinweg sehr stabile Beiträge anbieten.

 

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