Der Krankengeld-Wahltarif der AOK - Vorteile und Nachteile
Der Wahltarif für das Krankengeld der AOK kann nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld beantragt werden.
Welche Krankengeld-Wahltarife der AOK gibt es?
AOK Krankengeld Wahltarif KG15:
Künstler und Publizisten können dieses Krankengeld beantragen. Der Leistungsbeginn ist der 15 Tag.
Die monatliche Prämie beträgt 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
AOK Krankengeld Wahltarif KG22:
Selbstständige erhalten vom 22. Tag bis zum 42. Tag Krankengeld. Ab dem 43. Tag wird das gesetzliche Krankengeld gezahlt und der Tarif KG22 endet. Die monatliche Prämie 1,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen
AOK Krankengeld Wahltarif KG PLUS:
Krankengeld ab dem 43. Tag für Selbstständige. Das Krankengeld kann in 10 € Stufen beantragt werden, bis zu 150 € täglich. Der monatliche Beitrag beträgt 5,40 € je 10 €. 150 € Krankengeld kosten dann 81 € ab dem 43. Tag. Das Krankentagegeld wir maximal 78 Wochen gezahlt.
Nachteile der AOK Krankengeld Wahltarif:
- kann nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld abgeschlossen werden
- Krankengeld nur bis zum 50. Lebensjahr abschließbar
- 3 Monate Wartezeit
- drei Jahre Bindung an Ihre gesetzliche Krankenkasse, Sie können dieses auch bei Beitragserhöhungen nicht verlassen, weder zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse noch zu einer privaten Krankenversicherung
- die Höhe des Krankengeldes ist auf 70 % des Einkommens begrenzt
- je niedriger das Einkommen, desto niedriger das Krankengeld
- Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am 7. Tag der Arbeitsunfähigkeit angezeigt werden, ansonsten wird kein Krankengeld gezahlt
Vorteile der AOK Krankengeld Wahltarif:
- keine Gesundheitsfragen
Da bei diesem Krankengeld der AOK keine Gesundheitsfragen gestellt werden, kann dieses Krankengeld nur für Selbstständige interessant sein, die aus gesundheitlichen Gründen nicht über ein Krankentagegeld einer Privaten Krankenversicherung versichert werden können.
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