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Strategie-Zentrale für Selbstständige

Krankentagegeld für Selbstständige 2026: Einkommensschutz für Handwerker, Ladeninhaber & Dienstleister

Kein Arbeitgeber. Keine Lohnfortzahlung. Kein Netz. Wer Ihr Unternehmen am Laufen hält, wenn Sie krank sind.

Als Selbstständiger trägt allein Ihre Arbeitskraft das Unternehmen. Fällt sie aus, bricht der Umsatz sofort ein, während Miete, Personal und Kredite weiterlaufen. Das gesetzliche Krankengeld hilft dabei kaum: Es ist auf 128 Euro täglich gedeckelt und zahlt bei schlechtem Geschäftsjahr oft gar nichts. Wir sichern Ihr tatsächliches Einkommen mit einem privaten Krankentagegeld, das genau dort greift, wo der Staat aufhört.

Ihre Situation:

  • 🔨 Handwerksmeister & Gewerbetreibende
  • 🏪 Ladeninhaber & Einzelhändler
  • 💼 Dienstleister & Berater
  • 🚗 Selbstständige Fahrer & Kuriere
  • 🌐 Online-Unternehmer & Shopbetreiber
  • 🏗️ Bauunternehmer & Subunternehmer

I. Die Gewinn-Falle: Warum GKV-Krankengeld für Selbstständige oft bei null endet

Das Bundessozialgericht hat bestätigt: Selbstständige erhalten GKV-Krankengeld nur auf Basis des letzten Steuerbescheids. Wer im Vorjahr keinen Gewinn ausgewiesen hat, bekommt im Krankheitsfall null Euro, zahlt aber weiterhin volle Beiträge. Die private Krankentagegeldversicherung sichert einen festen Tagessatz unabhängig vom Jahresgewinn.

Das höchstrichterlich bestätigte Paradoxon: Beiträge zahlen für eine Leistung, die im Ernstfall nicht greift.

Das BSG-Urteil und seine Konsequenzen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat seine harte Linie bestätigt: Die Bemessung des Krankengeldes für freiwillig versicherte Selbstständige erfolgt nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen laut letztem Steuerbescheid, nicht nach dem Mindesteinkommen das für die Beitragsberechnung herangezogen wird.

Das bedeutet konkret: Ein Handwerksmeister der im Vorjahr aufgrund von Investitionen oder einem schwachen Geschäftsjahr keinen Gewinn ausgewiesen hat, erhält im Krankheitsfall null Euro Krankengeld, obwohl er monatlich mehrere Hundert Euro in die GKV eingezahlt hat.

Die Doppel-Bestrafung

Selbstständige in der GKV zahlen Beiträge auf Basis eines Mindesteinkommens von derzeit 1.178,33 Euro monatlich, auch wenn ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt. Im Leistungsfall wird aber das echte Einkommen zugrunde gelegt. Das Ergebnis: Hohe Beiträge, minimale oder keine Leistung.

GKV-Krankengeld 2026

  • Maximum: 128 € / Tag
  • Basis: Letzter Steuerbescheid
  • Zahlung: Erst ab Tag 43
  • Bei Verlustjahr: 0 € Leistung
  • Kündbar durch die Kasse

Private KTG 2026

  • Bis zu 300 € / Tag
  • Fester vereinbarter Tagessatz
  • Zahlung: Ab Tag 4, 8 oder 15
  • Unabhängig vom Jahresgewinn
  • Unkündbar ab Tag 1

II. Die drei Berufsgruppen im Risiko-Vergleich

Handwerker, Ladeninhaber und Dienstleister haben unterschiedliche Risikoprofile bei Krankheit. Handwerker verlieren sofort Aufträge, Ladeninhaber tragen Personalkosten weiter, Dienstleister können nicht delegieren. Allen gemeinsam: Ohne privates Krankentagegeld entsteht ab dem ersten Krankheitstag eine vollständige Einkommenslücke.

Selbstständig bedeutet nicht gleich selbstständig. Ihr Risikoprofil hängt direkt von Ihrer Berufsform ab.

🔨 Handwerker & Gewerbetreibende

Handwerker sind körperlich tätig. Eine Verletzung oder Erkrankung stoppt die Arbeit sofort. Aufträge können nicht einfach verschoben werden, Kunden springen ab, Projekte verzögern sich. Der finanzielle Schaden entsteht nicht nur durch den Einkommensausfall, sondern auch durch entgangene Folgeaufträge.

Beispiel: Ein Elektroinstallateur mit 4 Wochen Ausfall verliert durchschnittlich 8.000 bis 12.000 Euro Umsatz, Materialkosten und Lohnkosten für Mitarbeiter laufen weiter.

🏪 Ladeninhaber & Einzelhändler

Ladeninhaber haben hohe Fixkosten: Miete, Personal, Warenlager. Selbst wenn der Laden bei Krankheit mit Aushilfen weiterläuft, fehlt die unternehmerische Steuerung. Umsatzrückgänge von 30 bis 50 Prozent sind bei längerer Abwesenheit keine Seltenheit, die Fixkosten bleiben konstant.

Beispiel: Ein Friseurmeister mit eigenem Salon zahlt monatlich 3.500 Euro Fixkosten für Miete und Personal, auch wenn er krankheitsbedingt keine einzige Schere anhebt.

💼 Dienstleister & Berater

Selbstständige Dienstleister verkaufen ihre Zeit und ihr Wissen. Beides lässt sich nicht lagern oder nachholen. Eine Unternehmensberaterin, ein IT-Freelancer oder ein selbstständiger Buchhalter verliert bei Krankheit jeden nicht geleisteten Tag unwiederbringlich. Keine Stunde lässt sich nacharbeiten.

Beispiel: Ein IT-Freelancer mit 800 Euro Tagessatz verliert bei 3 Wochen Ausfall 12.000 Euro Honorar, ohne eine einzige laufende Betriebsausgabe zu reduzieren.

Das gemeinsame Problem aller drei Gruppen

Unabhängig von der Berufsform gilt für alle Selbstständigen: Es gibt keine gesetzliche Lohnfortzahlung, keinen Arbeitgeber der einspringt und kein soziales Netz das den Einkommensausfall wirklich auffängt. Das private Krankentagegeld ist die einzige Absicherung, die direkt und zuverlässig ab dem vereinbarten Leistungsbeginn zahlt.

III. GKV vs. PKV: Was Selbstständige 2026 wirklich bekommen

GKV-Krankengeld zahlt erst ab dem 43. Tag, ist auf 128 Euro täglich gedeckelt und wird auf Basis des Vorjahresgewinns berechnet. Bei schwachem Vorjahr zahlt die GKV wenig oder gar nichts. Das private Krankentagegeld zahlt ab dem 4. Tag einen fest vereinbarten Tagessatz bis zu 300 Euro, steuerfrei und unabhängig vom aktuellen Geschäftsergebnis.

Die gesetzliche Absicherung klingt sicher. In der Praxis versagt sie bei Selbstständigen regelmäßig.

Die drei Schwachstellen der GKV

Schwachstelle 1: Die Deckelung

Das GKV-Krankengeld ist 2026 auf maximal 128 Euro täglich begrenzt. Wer als Selbstständiger 200, 300 oder 500 Euro täglich verdient, bekommt trotzdem nicht mehr als diesen Höchstbetrag. Die Lücke zwischen tatsächlichem Einkommensverlust und staatlicher Leistung trägt der Selbstständige allein.

Schwachstelle 2: Der veraltete Steuerbescheid

Die GKV berechnet das Krankengeld auf Basis des letzten vorliegenden Steuerbescheids. Das bedeutet: Wer 2024 einen starken Umsatz hatte, aber 2025 nach Investitionen wenig Gewinn ausweist, bekommt im Krankheitsfall 2026 nur minimales Krankengeld, obwohl das Unternehmen gut läuft.

Schwachstelle 3: Die lange Wartezeit

GKV-Krankengeld beginnt für Selbstständige erst ab dem 43. Krankheitstag. Sechs Wochen ohne Einkommen sind für die meisten Selbstständigen existenzbedrohend. Die ersten 42 Tage müssen vollständig aus eigenen Rücklagen finanziert werden.

Die PKV-Lösung im Vergleich

Merkmal GKV Private KTG
Maximaler Tagessatz 128 € (gedeckelt) Bis 300 €
Leistungsbeginn Tag 43 Ab Tag 4, 8 oder 15
Berechnungsbasis Letzter Steuerbescheid Fest vereinbarter Tagessatz
Steuerpflicht Progressionsvorbehalt 100 % steuerfrei
Kündigungsrecht Kasse kann kündigen Unkündbar ab Tag 1
Bei Verlustjahr 0 € Leistung Voller Tagessatz

Wichtiger Hinweis zu GKV-Wahltarifen: Viele Kassen bieten Wahltarife mit Krankengeld ab Tag 15 oder 22 an. Diese klingen attraktiv, haben aber einen entscheidenden Haken: Sie binden Sie für drei Jahre und die Leistung wird auf Betriebseinnahmen angerechnet. Eine kaufmännische Falle für Selbstständige.

Analyse GKV-Wahltarife: Die kaufmännische Falle →

IV. So berechnen Sie Ihren maximalen Tagessatz

Der maximale Krankentagessatz für Selbstständige errechnet sich aus dem Nettogewinn der letzten 12 Monate geteilt durch 360 Tage. Bei einem Jahresgewinn von 60.000 Euro ergibt das 167 Euro täglich. Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten ohne Gewinnnachweis bis zu 160 Euro täglich absichern.

Zu wenig versichert bedeutet Unterversicherung. Zu viel bedeutet Leistungsverweigerung. Die richtige Formel entscheidet.

Die Kopka-Formel für Selbstständige

Anders als bei Angestellten gibt es für Selbstständige keine einfache Gehaltsabrechnung als Berechnungsgrundlage. Maßgeblich ist der Nettogewinn der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, also Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben laut Steuerbescheid oder aktueller BWA.

Nettogewinn (12 Monate) ÷ 360 Tage = Maximaler Tagessatz

Dieser Wert ist der maximal versicherbare Tagessatz. Eine Überversicherung führt im Leistungsfall zur anteiligen Kürzung der Auszahlung.

Wichtig für Ladeninhaber und Handwerker: Das private Krankentagegeld sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn ab. Laufende Betriebskosten wie Personalkosten, Miete und Leasingraten sind nicht über das Krankentagegeld versicherbar. Für die Absicherung dieser Fixkosten gibt es separate Lösungen. Warum Krankentagegeld keine Fixkosten versichert →

Nachweispflicht im Leistungsfall

Der Versicherer kann im Leistungsfall Nachweise über das tatsächliche Einkommen verlangen. Wer seinen Tagessatz zu hoch angesetzt hat, riskiert eine Kürzung. Das Kopka-Gutachten prüft die korrekte Bemessung vor Vertragsabschluss und sichert damit die volle Auszahlung im Ernstfall.

Welche Nachweise müssen Selbstständige bringen? →

Existenzgründer-Spezial

Noch kein Steuerbescheid vorhanden? Kein Problem. In den ersten 24 Monaten der Selbstständigkeit ermöglicht die DKV eine Absicherung von bis zu 160 € pro Tag ohne Gewinnnachweis.


Volle Planungssicherheit ab dem ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit, auch wenn der erste Steuerbescheid noch aussteht.

Drei Kalkulationsbeispiele

Jahresgewinn Max. Tagessatz
36.000 € 100 € / Tag
60.000 € 167 € / Tag
90.000 € 250 € / Tag

V. Die 4 Säulen Ihrer Einkommenssicherung

Eine vollständige Absicherung für Selbstständige besteht aus vier Bausteinen: Einkommensschutz durch Krankentagegeld ab dem 4. bis 22. Karenztag, Privatpatienten-Status für schnelle Genesung, Unfallschutz für dauerhafte Einschränkungen und steueroptimierte Altersvorsorge mit nahtlosem Übergang in die BU-Rente. Nur die Kombination aller vier Säulen schließt alle Versorgungslücken.

Vollständige Sicherheit für Ihr Einkommen, Ihre Gesundheit und Ihr Unternehmen. Strategisch kombiniert für maximale Wirkung.

I. Gewinn- & Einkommens-Schutz (KTN2)

Das Fundament Ihrer Existenz. Der DKV-Tarif KTN2 sichert Ihren Nettogewinn mit einem fest vereinbarten Tagessatz ab. Die Leistung wird auch an Sonn- und Feiertagen sowie während stationärer Kuren gezahlt.

  • Selbstständige: Schutz des realen Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben).
  • Unkündbarkeit: Der Versicherer verzichtet ab dem ersten Tag auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
  • Ohne Wartezeiten: 100 % versichert ab dem 1. Tag.
Details Tarif KTN2 →

II. Zeit-Gewinn (Tarif BMG)

Für einen Selbstständigen ist die Abwesenheit teurer als die medizinische Behandlung. Der Tarif BMG sichert Ihnen den Status eines Privatpatienten mit Zugang zu Spezialisten ohne Wartezeit.

  • Spitzenmedizin: Bevorzugte Behandlung als Privatpatient für schnellste Diagnostik.
  • Facharzt-Garantie: Termine innerhalb von 24 bis 48 Stunden über Experten-Netzwerke.
  • Effizienz: Minimierung der Ausfallzeit durch gezielte Heilpläne.

III. Betriebs-Schutz aktivieren →

Ihre Inhaber-Vorteile für die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens:

  • Reha-Manager: Persönlicher Kümmerer für die schnellste Rückkehr in den Betrieb.
  • Ersatzkräfte-Budget: Bis zu 25.000 € für Ihre Vertretung, damit Aufträge fertig werden.
  • Umbau-Garantie: Bis zu 150.000 € für den behindertengerechten Umbau von Wohnumfeld, Kfz oder Werkstatt.

IV. Der nahtlose Existenzschutz

Wir planen das Ende der Krankheit strategisch voraus. Sicherheit ohne Versorgungslücke:

  • KTG-BU-Übergang: Garantierte Fortzahlung des Tagegeldes bis zur ersten BU-Rentenzahlung.
  • Rürup-Optimierung: Steuerlich absetzbare Beitragsgestaltung für maximale Effizienz.
  • Beitragsbefreiung: Übernahme der Vorsorgebeiträge durch den Versicherer im Leistungsfall.

Das Ziel: Lückenloser Schutz

Diese 4 Säulen bilden einen geschlossenen Schutzwall für Ihre Selbstständigkeit. Im Ernstfall sichern sie nicht nur Ihr Einkommen, sondern Ihre gesamte unternehmerische Existenz, von der ersten Krankheitswoche bis zur dauerhaften Berufsunfähigkeit.

VI. Der DKV-Tarif KTN2: Was er leistet und was er kostet

Der DKV-Tarif KTN2 ist der Standardtarif für Selbstständige ohne Kammerzugehörigkeit. Er bietet Unkündbarkeit ab dem ersten Vertragstag, Leistungsbeginn ab dem 4. bis 22. Tag und Absicherung bis zum 67. Lebensjahr. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und gewähltem Tagessatz. Ein 35-jähriger Selbstständiger zahlt für 100 Euro Tagessatz ab Tag 22 rund 35 bis 45 Euro monatlich.

Der meistgewählte Tarif für Selbstständige in Deutschland. Die wichtigsten Leistungsmerkmale im Überblick.

Die wichtigsten Leistungsmerkmale

✅ Unkündbarkeit

Die DKV verzichtet ab dem ersten Vertragstag auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Auch nach schwerer Erkrankung oder häufigen Leistungsfällen bleibt Ihr Vertrag bestehen.

✅ Wählbare Karenztage

Leistungsbeginn wählbar ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag. Je später der Leistungsbeginn, desto günstiger der Beitrag. Für Selbstständige mit Rücklagen empfiehlt sich der 22. Tag.

✅ Leistung bis 67

Der Tarif KTN2 kann bis zum 67. Lebensjahr fortgeführt werden, solange Sie keine Rente beziehen.

✅ Steuerfrei

Die Auszahlung ist zu 100 % steuerfrei gemäß § 3 Nr. 1a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Netto ist gleich Brutto.

✅ Kur & Reha eingeschlossen

Das Krankentagegeld wird auch während stationärer Rehabilitationsmaßnahmen weitergezahlt. Viele Standardtarife anderer Anbieter stellen hier die Zahlung ein.

✅ Keine Wartezeit

Bei Abschluss über bestimmte Zugangswege entfällt die übliche Wartezeit von drei Monaten. Voller Schutz ab dem ersten Tag nach Versicherungsbeginn.

Beitragsbeispiele 2026

Tarif KTN2, Leistungsbeginn ab Tag 22, männlich, Nichtraucher:

Alter 100 €/Tag 150 €/Tag
30 Jahre ca. 32 € ca. 48 €
40 Jahre ca. 48 € ca. 72 €
50 Jahre ca. 78 € ca. 117 €

Richtwerte. Exakte Beiträge auf Anfrage nach individueller Risikoprüfung.


Tipp: Leistungsbeginn ab Tag 22 spart bis zu 40 % Beitrag gegenüber Tag 4.

GKV-Wahltarif-Warnung

GKV-Wahltarife mit Krankengeld ab Tag 1 klingen günstig, binden Sie aber für drei Jahre, sind kündbar und rechnen Betriebseinnahmen an.

Die kaufmännische Falle →

VII. Häufige Fehler bei der Absicherung

Die häufigsten Fehler bei der Krankentagegeld-Absicherung von Selbstständigen sind Überversicherung durch zu hohen Tagessatz, falsche Karenztage, fehlende Prüfung des Kündigungsrechts und der Abschluss über Vergleichsportale ohne kaufmännische Bedarfsanalyse. Jeder dieser Fehler kann im Leistungsfall zu Kürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung führen.

Was in der Theorie einfach klingt, hat in der Praxis teure Fallstricke. Die sieben häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden.

Fehler 1: Überversicherung

Viele Selbstständige versichern einen Tagessatz der über ihrem tatsächlichen Nettogewinn liegt. Im Leistungsfall prüft der Versicherer den aktuellen Gewinn und kürzt die Auszahlung auf das tatsächliche Einkommen. Die zu hohe Prämie war umsonst gezahlt.

Lösung: Tagessatz immer auf Basis der aktuellen BWA oder des letzten Steuerbescheids festlegen.

Fehler 2: Falsche Karenztage

Wer keinen finanziellen Puffer hat, aber Karenztage ab Tag 22 wählt, steht bei einer kurzen Erkrankung ohne jede Leistung da. Umgekehrt zahlen Selbstständige mit soliden Rücklagen unnötig hohe Beiträge für Karenztage ab Tag 4.

Lösung: Karenztage an die tatsächliche Liquiditätsreserve anpassen. Faustregel: Rücklage für mindestens 3 Monate dann Tag 22 wählbar.

Fehler 3: Kein Kündigungsschutz

Viele günstige Tarife haben kein Unkündigungsrecht. Nach dem ersten Leistungsfall oder bei chronischer Erkrankung kündigt der Versicherer den Vertrag. Ein neuer Abschluss ist dann kaum noch möglich.

Lösung: Nur Tarife wählen bei denen der Versicherer ausdrücklich auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Mehr zum Kündigungsrecht →

Fehler 4: GKV-Wahltarif statt PKV

GKV-Wahltarife mit Krankengeld klingen günstig, haben aber drei entscheidende Nachteile: Sie binden für drei Jahre, die Leistung wird auf Betriebseinnahmen angerechnet und der Tarif ist kündbar. Im Leistungsfall oft eine böse Überraschung.

Lösung: Die kaufmännische Falle der GKV-Wahltarife kennen und meiden. Analyse GKV-Wahltarife →

Fehler 5: Abschluss über Vergleichsportal

Vergleichsportale zeigen den günstigsten Beitrag, prüfen aber nicht ob der Tagessatz zum tatsächlichen Gewinn passt. Fehlberatung beim Abschluss führt im Leistungsfall zu Kürzungen. Die Prämienersparnis wird durch Leistungskürzungen teuer bezahlt.

Lösung: Nur mit einer kaufmännischen Bedarfsanalyse abschließen die Gewinn und Karenztage korrekt bestimmt.

Fehler 6: Keine Anpassung bei Einkommensänderung

Wächst das Unternehmen, steigt der Gewinn. Wer den Tagessatz nicht anpasst, ist im Leistungsfall unterversichert. Die Differenz zwischen tatsächlichem Einkommensverlust und versichertem Tagessatz trägt der Selbstständige allein.

Lösung: Tagessatz jährlich mit dem Gewinn abgleichen und bei steigendem Einkommen erhöhen.

Das Kopka-Gutachten verhindert alle sechs Fehler

Vor jedem Vertragsabschluss analysieren wir Ihre aktuelle BWA oder Ihren Steuerbescheid, bestimmen den korrekten Tagessatz, wählen die optimale Karenzzeit und prüfen das Kündigungsrecht. So ist Ihre Absicherung im Leistungsfall rechtssicher und wird vollständig ausgezahlt.

VIII. Expertise seit 1984: Das Kopka-Gutachten für Selbstständige

Bodo Kopka analysiert seit 1984 Krankentagegeld-Lösungen für Selbstständige. Das Kopka-Gutachten prüft BWA oder Steuerbescheid vor Vertragsabschluss, bestimmt den korrekten Tagessatz, wählt die optimale Karenzzeit und sichert Unkündbarkeit. So wird die volle Auszahlung im Leistungsfall rechtssicher garantiert.

Ein Algorithmus kennt Ihre Gewinnstruktur nicht. Wir schon. Seit über 40 Jahren.

Bodo Kopka Krankentagegeld Experte für Selbstständige

Bodo Kopka

Spezialist für Krankentagegeld & Einkommenssicherung


Seit 1984 konzentriere ich mich ausschließlich auf die Analyse und Gestaltung von Krankentagegeld-Lösungen. Mein Ziel: Ihr Tagessatz wird im Leistungsfall vollständig und rechtssicher ausgezahlt, ohne Wenn und Aber.

Mehr über Bodo Kopka →

Der 4-Schritte-Prozess des Kopka-Gutachtens

Ein Standard-Vergleich bildet die kaufmännischen Besonderheiten von Selbstständigen nicht ab. Das Kopka-Gutachten geht vier Schritte tiefer.

1. Einkommens-Analyse

Wir prüfen Ihre aktuelle BWA oder Ihren letzten Steuerbescheid und ermitteln den exakt korrekten versicherbaren Tagessatz. Keine Über- und keine Unterversicherung.

2. Liquiditäts-Check

Wir analysieren Ihre Rücklagen und bestimmen die optimale Karenzzeit. So zahlen Sie nur den Beitrag den Sie wirklich brauchen, nicht mehr.

3. Tarif-Strategie

Wir wählen den Tarif mit Unkündbarkeit, korrekter Karenzzeit und den Leistungsmerkmalen die zu Ihrer Berufsform passen. Handwerker, Ladeninhaber und Dienstleister haben unterschiedliche Anforderungen.

4. Rechtssichere Police

Vertragsabschluss mit dokumentierter Bedarfsanalyse. Im Leistungsfall ist die Auszahlung rechtssicher, weil die Bemessung von Anfang an korrekt war.

Persönliche Experten-Beratung

Sie sprechen direkt mit Bodo Kopka, nicht mit einem Callcenter. Rufen Sie an: 0271 - 239 08 48. Oder fordern Sie Ihr individuelles Angebot online an.

Sichern Sie jetzt Ihr Einkommen ab

Fordern Sie Ihr individuelles Krankentagegeld-Angebot an. Kostenlos, unverbindlich und auf Basis Ihrer tatsächlichen Einkommenssituation.

Kostenfrei. Unverbindlich. Rechtssicher.

Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld?

Selbstständige die freiwillig in der GKV versichert sind haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, jedoch erst ab dem 43. Krankheitstag. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid und ist auf maximal 128 Euro täglich gedeckelt. Bei einem Verlustjahr im Vorjahr besteht trotz Beitragszahlung kein Anspruch auf Krankengeld. Pflichtversicherte Selbstständige in der GKV erhalten gar kein Krankengeld.

Was kostet eine private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige?

Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Tagessatz und gewählter Karenzzeit ab. Ein 35-jähriger Selbstständiger zahlt für 100 Euro Tagessatz mit Leistungsbeginn ab Tag 22 rund 35 bis 45 Euro monatlich. Mit Leistungsbeginn ab Tag 4 steigt der Beitrag auf rund 70 bis 90 Euro. Je später der Leistungsbeginn, desto günstiger der Beitrag. Die Wahl der richtigen Karenzzeit spart bis zu 40 Prozent Beitrag.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Selbstständige sein?

Der maximale versicherbare Tagessatz errechnet sich aus dem Nettogewinn der letzten 12 Monate geteilt durch 360 Tage. Bei einem Jahresgewinn von 60.000 Euro sind das 167 Euro täglich. Eine Überversicherung führt im Leistungsfall zur Kürzung der Auszahlung. Das Krankentagegeld sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn ab, keine Betriebskosten wie Miete oder Personal.

Ab wann zahlt die private Krankentagegeldversicherung?

Bei der privaten Krankentagegeldversicherung ist der Leistungsbeginn frei wählbar. Im DKV-Tarif KTN2 stehen die Karenztage 4, 8, 15 und 22 zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt ab dem vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen sowie während stationärer Rehabilitation. Im Vergleich dazu zahlt die GKV erst ab dem 43. Krankheitstag.

Kann der Versicherer das Krankentagegeld kündigen?

Günstige Standardtarife können vom Versicherer innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ordentlich gekündigt werden, häufig nach einem Leistungsfall oder bei häufiger Inanspruchnahme. Im DKV-Tarif KTN2 verzichtet die DKV vertraglich auf dieses ordentliche Kündigungsrecht ab dem ersten Vertragstag. Der Vertrag bleibt auch bei schwerer Erkrankung oder häufigen Leistungsfällen dauerhaft bestehen.

Sind GKV-Wahltarife eine sinnvolle Alternative für Selbstständige?

GKV-Wahltarife mit Krankengeld ab Tag 15 oder 22 haben drei entscheidende Nachteile für Selbstständige: Sie binden für drei Jahre, die Leistung wird auf Betriebseinnahmen angerechnet und der Tarif ist kündbar. Im Leistungsfall erhalten viele Selbstständige deutlich weniger als erwartet. Die private Krankentagegeldversicherung bietet mehr Planungssicherheit, Unkündbarkeit und einen festen Tagessatz unabhängig vom aktuellen Geschäftsergebnis.

Was ist das Kopka-Gutachten für Selbstständige?

Das Kopka-Gutachten ist eine kaufmännische Bedarfsanalyse vor dem Vertragsabschluss. Es prüft BWA oder Steuerbescheid, ermittelt den korrekten versicherbaren Tagessatz, bestimmt die optimale Karenzzeit und wählt den Tarif mit Unkündbarkeit. So wird die vollständige Auszahlung im Leistungsfall rechtssicher garantiert. Überversicherung und Leistungskürzungen werden von Anfang an ausgeschlossen.