Zum Hauptinhalt springen
Das Krankentagegeld der Mannheimer für Selbstständige, Ärzte, Zahnärzte und Arbeitnehmer

Krankentagegeld der Mannheimer Krankenversicherung


Die Mannheimer Krankenversicherung bietet zwei verschiedene Krankentagegeld-Tarif an. Zu einem ein Krankentagegeld für Selbstständige und Arbeitnehmer und zum andrem ein Extra-Tarif für Ärzte und Zahnärzte. Wobei beide Tarife von den Leistungen identisch sind. Sie unterscheiden sich nur im Beitrag. Dabei ist der Tarif MKT für Ärzte günstiger als der Tarif K für Arbeitnehmer, Selbstständige und alle anderen Freiberufler.

Die beiden Krankentagegelder der Mannheimer Krankenversicherung

 

  • Für Selbstständige  bietet die Mannheimer den Tarif K an. Selbstständige können als frühesten Leistungsbeginn den 15. Tag wählen. Spätere Leistungsbeginne wie der 22. 29. oder der 43. Tag sind möglich. Auch  Arbeitnehmer können sich über den Tarif K versichern. Als frühester Leistungsbeginn ist hier der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich
  • Ärzten und Zahnärzte, nicht Tierärzte, bietet die Mannheimer den Tarif MKT an. Auch hier ist als frühester Leistungsbeginn der 15. Tag möglich.

 

 

Was mir bei den Krankentagegeld-Tarifen der Mannheimer Krankenversicherung gefällt..

  • Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich
  • Mannheimer wendet die Alkoholklausel nicht an. Die Tarife leisten auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
  • Sie erhalten Leistungen für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Maßnahme eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechswöchiger Dauer bestanden hat oder wenn während der Kur-Rehamaßnahme ein neuer Erkrankungsfall eintritt, der nichts mit dem Zweck der Kur-Rehamaßnahme zu tun hat
  • Bei Selbständigen leistet der Tarif auch dann, wenn die versicherte Person im Europäischen Wirtschaftsraum länger als die Karenzzeit von 42 Tagen arbeitsunfähig ist. Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.
  • die Mannheimer verzichtet auf das ihr Kündigung im Leistungsfall? auch in den ersten 3 Jahren. Auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen. In § 14 Abs. 1 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Mannheimer Versicherung auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  • Anpassung des Krankentagegeldes bei Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer. Sie können innerhalb von 2 Monaten ab der Gehaltsänderung das Krankentagegeld im Verhältnis dazu ohne Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie stellen und den Nachweis über die Einkommenserhöhung ggf. vorlegen. Nach Ablauf der 2 Monate können Sie Ihren versicherten Tagessatz ausschließlich mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.

 

 

Was mir weniger beim Krankentagegeld der Mannheimer gefällt..

 

Was ist bei Bezug von Rente, von der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Versorgungswerk für Mediziner?

Das Versicherungsverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, ab dem die versicherte Person Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem
berufsständischen Versorgungswerk bezieht. Eine Fortführung ist möglich. Allerdings wird der Beitrag dann nach dem Eintrittsalter zum Rentenbeginn berechnet. Sie somit den Beitrag eines 65-Jährigen bezahlen.  

 

 

Dies könnte Sie auch interessieren...

- Krankentagegeld für Arbeitnehmer

- Krankentagegeld nur für GmbH Geschäftsführer

- Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 4. Tag oder später

- Spezielle Krankentagegelder für Freiberufler

- Krankentagegeld für Existenzgründer ohne Einkommensnachweis

 

Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!

Suchen im Blog

Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...

Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.