Heilpraktiker bevorzugen das Krankentagegeld der DKV

 

Heilpraktiker Krankentagegeld

 

Mehr als 4000 Heilpraktiker schenken dem DKV Heilpraktiker Krankrankentagegeld bereits ihr Vertrauen. 

 

Im Rahmen der Gruppenverträge der DKV mit verschiedenen Standesorganisationen der Heilpraktiker oder der "Rationelle Arztpraxis" bietet das Krankentagegeld für Heilpraktiker zahlreiche Vorteile.

 

 

 

Mit welchen Verbänden für Heilpraktiker bestehen Gruppenversicherungen mit der DKV?

 

  • Fachverband Deutscher Heilpraktiker Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
  • Heilpraktiker Verband Bayern e. V.
  • Heilpraktiker Verband Rheinland e. V.
  • Fachverband Deutscher Heilpraktiker Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.

 

Für alle Heilpraktiker, die kein Mitglied in einer den obigen Verbänden sind, gibt es eine weitere Lösung. 

 

 

 

 

 

Die Mitgliedschaft in der Rationelle Arztpraxis oder den obigen Verbänden bietet Ihnen besondere Vorteile: 

 

  • Beitragsnachlass auf das Krankentagegeld bei der DKV für Heilpraktiker
  • Annahmegarantie, die DKV macht Ihnen immer ein Angebot, auch bei schweren Vorerkrankungen
  • flexibler Leistungsbeginn -  schon ab dem 4. Tag oder später
  • sofortigen Versicherungsschutz - keine Wartezeiten
  • die Leistungen des Krankentagegeldes sind steuerfrei 
  • Neu: Jetzt bis Eintrittalter 69. abschließbar und bis zum 75. Lebensjahr fortführbar, solange Sie keine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen

 

 

 

Natürlich umfasst der Gruppenversicherungsvertrag auch die anderen Versicherungsmöglichkeiten der DKV, von der Krankheitskostenvollversicherung bis hin zu den ausgezeichneten Service-Produkten.

 

 

 
 

Start in die Selbstständigkeit als Heilpraktiker

Krankentagegeld als Existenz­gründer/-in

Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienst­nachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenz­gründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 160 € Euro Krankentagegeld täglich absichern. 

 

 

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