Zum Hauptinhalt springen
Deutsche Familienversicherung Krankentagegeld Test

Deutsche Familienversicherung Krankentagegeld Test


Deutsche Familienversicherung (DFV) -  ein Krankentagegeld ab 43. Tag 

Die deutsche Familienversicherung bietet nur ein Krankentagegeldtarif für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler an. Frühster Leistungsbeginn ist allerdings der 43 Tag und maximal 40 € Krankentagegeld pro Tag können abgesichert werden. Wo liegen die besonderen Highlights beim Krankentagegeld der deutschen Familienversicherung? 

Maximal 40 Euro Krankentagegeld

Das Krankentagegeld der Deutschen Familienversicherung (DFV) kann in fünf Euro Schritten bis maximal 40 € pro Monat abgesichert werden. Deshalb ist das Krankentagegeld, die Deutsche Familienversicherung nennt es Krankengeld, nur für pflichtversicherte Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenkassen interessant. Allerdings können auch Selbstständige und Freiberufler sich hier versichern. Davon rate ich allerdings ab, da die maximal 40 Euro Krankentagegeld für Selbstständige viel zu niedrig ist. Bei Arbeitsunfähigkeit wären dies monatlich nur 1200 Euro. Und davon kann ein Selbstständiger oder Freiberufler nicht lange überleben. Besonders dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel nach einem Unfall sich länger hin zieht. 

Nur für Existenzgründer, die zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit nur ein niedrigeres Krankentagegeld möchten, könnte diese das Krankentagegeld der DFV interessant sein. Wenn diese dann späte ein höheres Krankentagegeld als 40 Euro pro Tag brauchen, dann müssen sie sich einen anderen Versicherer suchen. Warum suchen Sie sich nicht direkt ab Gründung einen Versicherer, der Ihnen später ein höheres Krankentagegeld anbieten kann? Und der 43. Tag als Leistungsbeginn finde ich gerade für Existenzgründer zu spät.

 

DFV ein Krankentagegeld in 2 Versionen

Die DFV bietet ihr Krankengeld in zwei Varianten an. Als normale Version und als DFV – Krankengeld plus.


Wo liegen die Unterschiede?
Der einzige Unterschied liegt darin, dass beim Krankengeld plus das Krankentagegeld auch bei Erkrankung eines Kindes gezahlt wird. 

 

Was mir beim Krankentagegeld(Krankengeld) der DFV gefällt 

Krankentagegeld bei Kur und REHA

Die DFV zahlt das Krankengeld auch während einer ambulanten und stationären Kur, Reha-Behandlung. Bei Sanatoriumsbehandlungen wird das Krankentagegeld nur bei einer stationären Sanatoriumsbehandlungen bezahlt. 

Verdopplung des Krankentagegeldes bei Aussteuerung durch Krankenkasse

Hier handelt es sich um eine Besonderheit, die ich bisher noch bei keiner anderen Krankentagegeldversicherung gefunden.
Wenn sie Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse beziehen, so zahlt diese maximal 72 Wochen das vereinbarte Krankengeld. Ihre stellt zu diesem Zeitpunkt die Zahlung des Krankentagegeldes automatisch ein. Man spricht in diesem Zusammenhang von Aussteuerung. Nach 72 Wochen Krankengeld Bezug ist Schluss. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt weiterhin arbeitsunfähig sein, dann verdoppelt die DFV das vereinbarte Krankentagegeld. Allerdings maximal für weitere zwölf Monate und maximal in der Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes. Wenn Sie mit der DFV 20 Euro vereinbart haben, dann erhalten Sie dann 40 Euro. Bei allen anderen Versicherungsunternehmen beliebt es bei den 20 Euro.

 

Krankentagegeld bei stufenweise Wieder-Eingliederung

Dies kann dann interessant sein, wenn Sie nach einer längeren Erkrankung erst einmal teilweise arbeiten möchten. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, erst einmal nur stundenweise zu arbeiten. Sie wollen einfach versuchen, ob es wieder geht.  Bei Arbeitnehmern ist dies für maximal sechs Monate möglich, für Selbstständige maximal sechs Wochen. 

Weltgeltung beim Krankentagegeld, allerdings nur eingeschränkt


Ein Tagegeld wir zunächst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gezahlt. Außerhalb Deutschlands wird das vereinbarte Krankentagegeld nur für die Zeit während der stationären Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

 

Krankentagegeld auch beim Bezug von Berufs- oder Erwerbsminderungsrenten

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Feststellung von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung bis zur Bewilligung der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Das Krankentagegeld wird dann für die ersten drei Monate zu 100 % weiter gezahlt und für den vierten bis sechsten Monat zu 50 %. 

Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit.

Die Deutsche Familienversicherung zahlt das vereinbarte Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit maximal 12 Monate. Wird die versicherte Person während einer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos, dann wird das vereinbarte Krankentagegeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit noch maximal für zwölf Monate gezahlt.  

Anpassung des Krankentagegeldes es bei Erhöhung des Nettoeinkommens

Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, haben Sie die Möglichkeit, das vereinbarte Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Die Erhöhung des Krankentagegeldes können Sie nur innerhalb von zwei Monaten nach wirksam werden der Erhöhung des Nettoeinkommens beantragen. Bitte beachten Sie auch hier, dass maximal ein Krankentagegeld von 40 Euro möglich ist. 

DFV zahlt Geburtspauschale (einmalig)

Bei Geburt eines Kindes bekommen Sie einmalig, also für ein Kind, das Zwölffache des vereinbarten Krankentagegeldes. Dies wären bei einem vereinbarten Krankentagegeld von dreißig Euro dreihundertsechzig Euro. 

Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes

Die DFV zahlt bei Erkrankung des Kindes, sofern das Kind noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet hat und kein Anspruch auf Zahlung durch den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenversicherung besteht, für maximal zehn Tage je Versicherungsjahr das vereinbarte Krankentagegeld.

 

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit

Tritt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende eine Arbeitsunfähigkeit erneut eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ein, werden die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit der letzten zwölf Monate auf die Karenzzeit angerechnet. Sie müssen also nicht noch einmal die 6 Wochen Karenzzeit durchlaufen.

 

Was mir beim Krankentagegeld der DFV weniger gefällt

 

Wechselt der Versicherte in die private Krankenversicherung, endet Krankentagegeld

Somit das Krankentagegeld nur für gesetzlich Krankenversichert. Versicherungsfähig sind nach diesem Tarif  Arbeitnehmer und Selbstständige ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ist die Person nicht mehr in der deutschen Krankenversicherung, endet der Vertrag. 

Höhe des Krankentagegeldes begrenzt

Bei der DFV können Sie höchstens 40 Euro pro Tag an. Sie erhalten dann 1200 € Krankentagegeld. Da sich hier auch Selbstständige versichern können, sind 1200 Euro viel zu wenig. Wenn sich ihr Einkommen darüber erhöhen sollte, dann müssen Sie sich eine andere Krankentagegeldversicherung suchen 

Frühester Leistungsbeginn 43. Tag

Dieser Leistungsbeginn ist für Arbeitnehmer die richtige Lösung, da sie immer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber eine längere Lohnfortzahlung vereinbart haben, ist dieser Tarif nicht abschließbar. Dafür bietet die DFV keine Lösung. Bei Selbstständigen stellt sich die Frage, ob der 43 Tag als Leistungsbeginn nicht viel zu spät ist. Hier werden am Markt wesentlich frühere Leistungsbeginn angeboten 

Einschränkung der Kündigungsfrist in den ersten 24 Monaten

Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, ist für sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von zwölf Monaten ausgeschlossen (Sperrzeit). Dies gilt sowohl für das Krankentagegeld als auch für die Geburtspauschale und dem Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes. Dafür verzichtet die DRV auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.

 

 

Vergleich DFV-KrankenGeld und DFV-KrankenGeld PLUS

  

Überblick der wichtigsten Leistungen Krankengeld der DFV

 

Die Gesundheitsfragen der DFV


Bestand in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen?

Oder lag in diesem Zeitraum aus anderen Gründen eine Arbeitsunfähigkeit für mehr als drei zusammen hängende Wochen vor?

 

 

DFV Gesundheitsfragen Krankentagegeld Teil 2

 

Beantworten Sie nur eine der obigen Fragen mit "Ja", dann können Sie das angebotene Krankentagegeld bei der DFV nicht abschließen. Besonders kritisch sehe ich in der Frage: Bestand in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen?

 

Was meint die DFV mit Folgen? 

Ist es eine Folge, wenn Sie vor 10 Jahren einen Bypass bekommen haben und in der Folge heute noch Medikamente einnehmen? 

 

Und falls Sie eine der obigen Fragen falsch beantwortet haben, dann weist Sie DFV auf die Folgen in ihren Bedingungen hin ...

Bei Vertragsschluss zu beachtende Obliegenheiten und Folgen ihrer Nichtbeachtung

Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen können, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerheblichen Umständen (z.B. Gesundheitsfragen und durchschnittliches Nettoeinkommen), die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Gefahr erheblich sind alle Umstände, die für unsere Entscheidung, den Versicherungsvertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Dies gilt auch für Fragen, die wir Ihnen nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform stellen. Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss, können wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsvertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet.

 

Die Fragen zur Gesundheit der DFV ist einer der Gründe, warum ich von einem Online-Abschluss abrate. Dazu habe ich einen Blog-Artikel verfasst.

 

Dies könnte Sie auch interessieren ...

- Krankentagegeld für Arbeitnehmer

- Krankentagegeld nur für GmbH Geschäftsführer

- Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 4. Tag oder später

- Spezielle Krankentagegelder für Freiberufler

- Krankentagegeld für Existenzgründer ohne Einkommensnachweis

 

Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!

Suchen im Blog

Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...

Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.