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Analyse 2026: Bodo Kopka

Generali Krankentagegeld: Starke Karenzzeit-Regelung, aber riskante Kündigungsrechte

Die Tarife ETF (Freiberufler) und EKTZ (Selbstständige/Angestellte) im kaufmännischen Check. Was Sie über den 10-Jahres-Check der Gesundheitsfragen wissen müssen.

Kaufmännisches Fazit vorab:

Die Generali (ehemals Central) punktet mit einer fairen **Zusammenrechnung der Karenztage** bei Rückfällen innerhalb von 6 Monaten. Doch Vorsicht: Für Kunden ohne Vollversicherung im Haus verzichtet die Generali in den ersten 3 Jahren **nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht**.

Zudem beginnt die Leistung regulär erst sehr spät (Tag 22 oder 43). Ein Start ab Tag 4 ist nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vorgesehen – für die meisten ambulanten Krankheitsphasen ist das eine gefährliche Deckungslücke!


Tarife ETF & EKTZ im Überblick

Tarif Zielgruppe Leistungsbeginn
ETF Freiberufler (§18 EStG) Frühestens ab dem 22. Tag
EKTZ Selbstständige & Arbeitnehmer Frühestens ab dem 43. Tag
Spezial Krankenhaus-Aufenthalt Ab dem 4. Tag (nur während Klinikaufenthalt)

Die Alternative?

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  • Unkündbar: Voller Schutz ab Tag 1
  • Keine Wartezeiten: 100% Leistung ab Beginn
  • Früher Start: Leistung ab 4., 8. oder 15. Tag (und später)
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Generali: Licht und Schatten

  • Karenzzeit-Summierung: Bei Rückfall innerhalb 6 Monaten (gleiche Krankheit) entfällt die neue Karenzzeit.
  • Alkoholklausel: Keine Anwendung – alkoholbedingte AU ist versichert.
  • Anpassung: Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung binnen 2 Monaten nach Einkommenssprung möglich.
  • Kündigungsrecht: Volles Kündigungsrecht der Generali in den ersten 3 Jahren für Zusatzversicherte.
  • Später Beginn: Reguläre Tarife starten erst ab Tag 22/43 – keine ambulante Absicherung ab Tag 4 oder 15.
  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein, 8 Monate für Psychotherapie und Zahn.
  • Rentenbeginn: Automatisches Ende bei Altersrente; Fortführung nur zu extrem teuren Neukonditionen möglich.

Die Gesundheitsprüfung (Strenger Check)

Die Generali prüft sehr weit in die Vergangenheit. Folgende Daten müssen Sie offenlegen:

  • 10 Jahre: Alle Operationen (auch ambulant) und stationären Klinik-/Reha-/Kur-Aufenthalte.
  • 2 Jahre: Alle verordneten Medikamente.
  • Jemals: Wurden Krebs, Tumore oder eine HIV-Infektion festgestellt?
  • Status: Körpergröße und Gewicht.
Markt-Kontext

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Fachberatung Bodo Kopka | seit 1984

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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