Generali Krankentagegeld: Starke Karenzzeit-Regelung, aber riskante Kündigungsrechte
Die Tarife ETF (Freiberufler) und EKTZ (Selbstständige/Angestellte) im kaufmännischen Check. Was Sie über den 10-Jahres-Check der Gesundheitsfragen wissen müssen.
Kaufmännisches Fazit vorab:
Die Generali (ehemals Central) punktet mit einer fairen **Zusammenrechnung der Karenztage** bei Rückfällen innerhalb von 6 Monaten. Doch Vorsicht: Für Kunden ohne Vollversicherung im Haus verzichtet die Generali in den ersten 3 Jahren **nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht**.
Zudem beginnt die Leistung regulär erst sehr spät (Tag 22 oder 43). Ein Start ab Tag 4 ist nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vorgesehen – für die meisten ambulanten Krankheitsphasen ist das eine gefährliche Deckungslücke!
Tarife ETF & EKTZ im Überblick
| Tarif | Zielgruppe | Leistungsbeginn |
|---|---|---|
| ETF | Freiberufler (§18 EStG) | Frühestens ab dem 22. Tag |
| EKTZ | Selbstständige & Arbeitnehmer | Frühestens ab dem 43. Tag |
| Spezial | Krankenhaus-Aufenthalt | Ab dem 4. Tag (nur während Klinikaufenthalt) |
Die Alternative?
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DKV KTN2: Der Markt-Benchmark
- Unkündbar: Voller Schutz ab Tag 1
- Keine Wartezeiten: 100% Leistung ab Beginn
- Früher Start: Leistung ab 4., 8. oder 15. Tag (und später)
Generali: Licht und Schatten
- ✔ Karenzzeit-Summierung: Bei Rückfall innerhalb 6 Monaten (gleiche Krankheit) entfällt die neue Karenzzeit.
- ✔ Alkoholklausel: Keine Anwendung – alkoholbedingte AU ist versichert.
- ✔ Anpassung: Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung binnen 2 Monaten nach Einkommenssprung möglich.
- ✖ Kündigungsrecht: Volles Kündigungsrecht der Generali in den ersten 3 Jahren für Zusatzversicherte.
- ✖ Später Beginn: Reguläre Tarife starten erst ab Tag 22/43 – keine ambulante Absicherung ab Tag 4 oder 15.
- ✖ Wartezeiten: 3 Monate allgemein, 8 Monate für Psychotherapie und Zahn.
- ✖ Rentenbeginn: Automatisches Ende bei Altersrente; Fortführung nur zu extrem teuren Neukonditionen möglich.
Die Gesundheitsprüfung (Strenger Check)
Die Generali prüft sehr weit in die Vergangenheit. Folgende Daten müssen Sie offenlegen:
- 10 Jahre: Alle Operationen (auch ambulant) und stationären Klinik-/Reha-/Kur-Aufenthalte.
- 2 Jahre: Alle verordneten Medikamente.
- Jemals: Wurden Krebs, Tumore oder eine HIV-Infektion festgestellt?
- Status: Körpergröße und Gewicht.
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