Exklusiv für Medienschaffende
Krankentagegeld für Journalisten 2026: Honorarschutz mit DKV-Gruppenvertrag
Während die Deadline näher rückt, steht bei Krankheit oft das Einkommen still. Wir sorgen mit den DKV-Sonderkonditionen dafür, dass Ihre Liquidität keine Schlagzeile wird.
Versicherte Journalisten
Branchen-Expertise
Telemedizin-Zugang
Freiberufliche Journalisten und KSK-Mitglieder sichern sich über DJV-Rahmenverträge oder den DPV exklusive DKV-Sonderkonditionen mit Unkündbarkeit und weltweiter Geltung. Das Krankentagegeld schließt die KSK-Versorgungslücke ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag und ist auf das ordentliche Kündigungsrecht der DKV verzichtet.
Keine Zeile, kein Honorar: Die Lücke der Presseversorgung schließen.
Als freiberuflicher Journalist sind Sie auf Ihre Arbeitskraft angewiesen. Eine längere Krankheit stoppt sofort den Honorarfluss, während Fixkosten für Recherche, Equipment und Miete gnadenlos weiterlaufen.
Die Lösung: In Kooperation mit der DKV bieten wir Ihnen Tarife, die exakt auf die Bedürfnisse von Medienprofis zugeschnitten sind, inklusive unverzichtbarer Unkündbarkeit und weltweiter Geltung.
Wichtig für KSK-Versicherte
Die KSK bietet Ihnen eine solide Basis, aber es bleibt eine gefährliche Versorgungslücke: Das gesetzliche Krankengeld fließt meist erst ab dem 43. Tag.
Wir schließen diese Lücke (z.B. ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag) durch spezialisierte Zusatz-Tarife der DKV. So sichern Sie Ihre Liquidität für die ersten sechs Wochen, passgenau zu Ihrem KSK-Status.
Ratgeber: KTG & KSK richtig kombinierenExklusive Gruppenvorteile:
- Annahmegarantie: Stark vereinfachte Prüfung für Verbandsmitglieder.
- Verzicht auf Wartezeiten: Voller Schutz ab dem ersten Tag der Versicherung.
- Absolute Unkündbarkeit: Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
- Weltweite Geltung: Voller Schutz auch bei Reportagen im Ausland.
Kooperationen mit Journalistenverbänden
Mitglieder der kooperierenden Journalistenverbände erhalten Zugang zu exklusiven DKV-Gruppenkonditionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und Annahmegarantie. Über den DPV oder die Rationelle Arztpraxis e.V. ist der Zugang auch ohne Verbandsmitgliedschaft möglich.
Mitglieder dieser Organisationen profitieren von privilegierten Konditionen:
DJV Landesverbände
- Bayerischer Journalisten-Verband
- DJV Landesverbände (BW, Berlin/JVBB, Bremen, HH/SH, Hessen, MV, NDS, NRW, RLP, Sachsen, LSA, Thüringen)
Presseverbände
- DPV Deutscher Presse Verband
- Saarländischer Journalistenverband
Fachjournalisten
- Motor-Presse-Club e. V. / VdM
- Verband Dt. Agrarjournalisten (VDA)
- Verband Dt. Sportjournalisten (VDS)
Honorarsicherung konkret
Absicherung von 2.100 € monatlich ab dem 29. Krankheitstag (Tarif KTN2):
* Beispiel für 35-jährige Journalisten. Individuelle Anpassung an Ihr Honorarniveau jederzeit möglich.
Jetzt individuell berechnenSichern Sie Ihre journalistische Existenz ab
Ein Experten-Check zeigt Ihnen, welcher Tagessatz Ihre Einkommenssituation als Journalist rechtssicher absichert und wie das Krankentagegeld optimal mit Ihrem KSK-Schutz kombiniert wird. Das Beitragsbeispiel zeigt: Ab 52,22 Euro monatlich sind 2.100 Euro Absicherung ab dem 29. Krankheitstag möglich.
Überlassen Sie Ihre Liquidität nicht dem Zufall. Fordern Sie jetzt Ihren Experten-Check an, rechtssicher seit 1984.
Häufige Fragen zur Absicherung als freiberuflicher Journalist
Die häufigsten Fragen freiberuflicher Journalisten betreffen die KSK-Versorgungslücke, den Zugang zu Verbandskonditionen, Wartezeiten, Unkündbarkeit und den weltweiten Geltungsbereich bei Auslandsrecherchen.
Was ist die KSK-Versorgungslücke und wie schließe ich sie?
Die KSK zahlt als gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen sind für KSK-versicherte Journalisten ohne zusätzliche Absicherung nicht abgedeckt. Ein privates Krankentagegeld der DKV schließt diese Lücke ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag, passgenau auf den KSK-Status abgestimmt.
Wie erhalte ich als Journalist Zugang zu den DKV-Gruppenkonditionen?
Mitglieder der kooperierenden Journalistenverbände wie DJV, DPV oder der Fachjournalistenverbände erhalten direkten Zugang zu exklusiven DKV-Sonderkonditionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und Annahmegarantie. Journalisten ohne Verbandsmitgliedschaft können über den DPV oder die Rationelle Arztpraxis e.V. dieselben Konditionen nutzen.
Gibt es Wartezeiten für den Versicherungsschutz?
Nein. Im Rahmen der Gruppenverträge für Journalisten verzichtet die DKV auf allgemeine und besondere Wartezeiten. Sofortschutz ab dem ersten Tag ist garantiert, sofern eine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen werden kann.
Gilt der Schutz auch bei Auslandsreportagen?
Ja. Das DKV-Krankentagegeld für Journalisten gilt weltweit. Auch bei längeren Auslandsrecherchen oder Reportagen in Krisengebieten bleibt der Schutz in voller Höhe bestehen. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Tarifen mit geografischen Einschränkungen.
Kann die DKV den Vertrag bei längerer Krankheit kündigen?
Nein. Die DKV verzichtet ausdrücklich auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Selbst bei schweren Erkrankungen oder häufiger Inanspruchnahme bleibt der Vertrag dauerhaft und unkündbar bestehen.