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Existenzgründer erhält nur 25 € Krankengeld


Warum erhalten Gründer so wenig Krankengeld von ihrer Krankenkasse?

Je weniger Beiträge Selbstständige und Freiberufler an ihre gesetzliche Krankenkasse zahlen, desto weniger Krankengeld erhalten diese bei Arbeitsunfähigkeit. Gerade für Existenzgründer kann dies existenzbedrohend werden. Alle selbstständigen Freiberufler und Existenzkunde können auf Antrag bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld vereinbaren. Dieses Krankengeld sieht ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit vor.

Wie hoch ist das Krankengeld der Krankenkasse?

Die Höhe des Krankengeldes hängt von der Höhe des gezahlten Krankenversicherungsbeitrages ab. Wenn Sie den Höchstbeitrag an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen, dann erhalten bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld von 109,38 € (Stand: 01.01.2023). Allerdings erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

 

Wie viel Krankengeld erhalten Selbstständige, wenn Sie weniger Beiträge zahlen?

Aber nicht jeder Selbstständige zahlt so viel an seine Krankenkasse. Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages hängt von den monatlichen Einnahmen ab. Betragen die monatlichen Einnahmen mehr als 4687,50 €, erhält der Versicherte auf Antrag ein Krankengeld von maximal 109,38 € pro Tag.

  • Bei monatlichen Einnahmen von 3000 € beträgt das tägliche Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse circa 70 €.
  • Bei monatlichen Einnahmen von 2000 € beträgt das tägliche Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse circa 47 €. 



 


Auf Antrag können Existenzgründer den Mindestbeitrag halbieren - wie hoch ist dann das Krankengeld?

Bei monatlichen Einnahmen bis zu 1061,67 € beträgt das tägliche Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nur 24,77 €. Also auf den Monat gesehen 743 €. Dies wird kaum reichen, um die privaten Kosten und Ausgaben zu begleichen.

Gerade Existenzgründer achten zu Beginn darauf, dass ihr Beitrag möglichst niedrig ist. Dies hat allerdings die Folge, je niedriger der Beitrag ist, denn sie hat ihr Gesetz die Krankenkasse zahlen, desto niedriger ist auch das Krankengeld, dass sie von dieser erhalten.

Und sollten Existenzgründer in dieser frühen Gründungsphase aufgrund einer Erkrankung einmal längere Zeit ausfallen, dann müssen Sie vom Existenzminimum leben. Die häufigsten Gründe, weshalb Existenzgründer längere Zeit ausfallen, sind Unfälle. Und Unfälle führen in der Regel zu längeren Arbeitsunfähigkeit.

 

Kein Gewinn - kein Krankengeld

Ferner muss der Existenzgründer noch bedenken, dass dieses Krankengeld erst ab der siebten Woche von seiner Krankenkasse gezahlt wird.

Häufig müssen sich junge Selbstständige noch die Frage von ihrer gesetzlichen Krankenkasse gefallen lassen, ob sie überhaupt Gewinne gemacht haben. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann erhalten Sie überhaupt kein Krankengeld, obwohl sie dieses vereinbart haben. Weitere Informationen erfahren Sie in meinem Artikel Selbstständige doppelt bestraft: kein Gewinn – kein Krankengeld 

Wie können junge Selbstständige (Existenzgründer) sich trotzdem absichern?

Hier bietet sich ein Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung an. Aber: Ist das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung besser für Existenzgründer?

 

Kurz gesagt, eigentlich nicht.

 

Auch hier gilt, wenn sie kein Gewinn machen, dann zahlt die private Krankenversicherung auch nicht.

 

§ 4 der Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT verhindert Auszahlung

 

In Abs. 2 finden Sie folgenden Satz:

"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankenntagegeldern (der privaten Krankenversicherung) und Krankengeldern (der gesetzlichen Krankenkassen) das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung beziehungsweise vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit."

 

Noch kritischer wird erst, wenn man Abs. 4 betrachtet

"Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen der Versicherte Person in einem Zeitraum von zwölf Monaten unter die Höhe des dem Vertrag zugrunde gelegten Nettoeinkommens, kann der Versicherer, auch wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, das Krankentagegeld und den Beitrag entsprechend des geminderten Nettoeinkommens herabsetzen."

 

Also auch hier findet ein Existenzgründer keine Lösung für sein Problem.

 

 

 

Die DKV, größter Krankentagegeldversicherung in Deutschland, bietet hier eine Lösung

Die DKV bietet Existenzgründern die Möglichkeit Krankentagegeld, ohne Nachweis ihres Einkommens, abzusichern. Diese Möglichkeit bitte die DKV allen Existenzgründern in den ersten 24 Monaten ihrer Selbstständigkeit. Konkret bedeutet dies für junge Selbstständige, dass in den ersten 24 Morgen ihre Existenzgründung ihr Einkommen nicht nachweisen müssen. Sie erhalten das vereinbarte Krankentagegeld von der DKV in voller Höhe.

 

Existenzgründer können in diesen 24 Morgen ein Krankentagegeld bis maximal 140 € pro Tag beantragen. Ab dem vierten Tag kann er maximal 55 € pro Tag beantragen. Den Rest dann ab dem 8. Tag oder später.

Für einige Freiberufler, wie insbesondere Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte bietet die DKV die Möglichkeit maximal bis zu 160 € pro Tag abzusichern. Diese können noch höher sein, wenn dieser Personenkreis eine bestehende Kanzlei oder Praxis übernimmt. 

 

Wenn sie ein besseres Krankentagegeld wünschen, dann fordern sie direkt hier Ihren persönlichen Vorschlag an…