Existenzgründer bekommen keine Krankentagegeldversicherung
Die Existenzgründer ein Krankentagegeld ohne Gehaltsnachweis bekommen
Immer wieder erreichen mich Anrufe von jungen Selbstständigen, die ab Beginn Ihrer Selbstständigkeit ihr Einkommen gegen Krankheit oder Unfall absichern möchten. Leider will dies weder eine private Krankenversicherung noch eine gesetzliche Krankenkasse. Warum ist es für Dich als Existenzgründer so schwierig, Dein Einkommen gegen Arbeitsunfähigkeit abzusichern?
Existenzgründern stehen die Allgemein Versicherungsbedingung des Krankentagegeldes (MBKT) im Weg. Konkret geht es um § 4 Absatz 2. Dort steht:
"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht."
Nettoeinkommen und Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate
Genau hier liegt das Problem.
Was versteht die private Krankenversicherung unter dem Nettoeinkommen?
Dies wird ebenfalls in §4 der Versicherungsbedingungen "erklärt".
"Bei Tarifen für Selbstständige und für freiberuflich Tätige gilt als Nettoeinkommen der Gewinn (§ 2 Abs. 2.1 Einkommensteuergesetz) aus der im Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit."
Was ist jetzt der Gewinn?
Dazu ziehen wir das Einkommenssteuergesetz zurate.
"Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen."
Verstanden? Den Satz habe ich dreimal lesen. Mein Steuerberater hat es mir dann erklärt:
Dein Gewinn sind Deine Betriebseinnahmen minus den Betriebsausgaben! Wenn Deine Einnahmen dann höher sind als die Ausgaben, dann hast Du Gewinn gemacht.
Gewinn im ersten Jahr. Wie leicht ist das für Existenzgründer?
Davon einmal abgesehen, wie schwierig es ist in den ersten Jahren Gewinn zu machen, wie willst Du den Gewinn zu Beginn Deiner Selbstständigkeit nachweisen? Du fängst doch gerade erst an und hoffst auf Gewinn.
Das Krankentagegeld der AXA Krankenversicherung scheint eine Lösung zu bieten
"Wenn das Nettoeinkommen bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht ermittelt werden kann, so tritt an dessen Stelle bis zum Wirksamwerden des ersten Einkommensteuerbescheides ein jeweils bei Vertragsbeginn aufgrund von durchschnittlichen Erfahrungswerten vereinbarter Betrag."
Was versteht die AXA unter durchschnittlichen Erfahrungswerten?
Das konnte mir auch keiner erklären.
Fühlst Du Dich da sicher?
Was zahlt die AXA, wenn Du wirklich krank wirst?
Die Continentale Krankenversicherung ist da schon verbraucherfreundlicher
Die Continentale schreibt in Ihren Erläuterungen zum Krankentagegeld:
"Selbstständige und freiberuflich tätige Kunden können bei einer Betriebsneugründung ein Krankentagegeld absichern. Bei Neugründungen und bei erst kurzer Selbstständigkeit kann ein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate jedoch nicht belegt werden."
"Dennoch ist ab der Tarifstufe V15 (Krankentagegeld mit Zahlung ab dem 15. Tag) maximal ein Tagessatz bis zum 1,3fachen des Höchstkrankengeldes der GKV (100 €) möglich."
Dies hört sich schon besser an, allerdings....
"Das versicherte Tagegeld ist bei Abschluss eher eine Prognose. Ihr Kunde muss also rechtzeitig vor Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres prüfen, ob der versicherte Tagessatz mit den erwirtschafteten Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit übereinstimmt oder Anpassungsbedarf besteht."
Die Continentale bietet eine Absicherung in Höhe von 120 € Krankentagegeld an, dies allerdings nur für 12 Monate. Danach musst Du es überprüfen. Wenn Du dann kein Gewinn hast, dann gibt es im 2. Jahr kein Krankentagegeld mehr.
Die DKV gibt Dir 2 Jahre Zeit
"Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis maximal 140 EUR Krankentagegeld, also 4200 EU absichern und das ohne Nachweis.
Dies steht allerdings nicht in den Bedingungen, sondern in den Prospekten für Krankentagegeldversicherung der DKV. Hier empfehle ich, dass Sie sich obigen Satz in Ihre Beratungsdokumentation bestätigen lassen.
Fazit: So gut wie keine private Krankenversicherung bietet Rechtssicherheit beim Krankentagegeld für Existenzgründer. Nur die AXA, Continentale und die DKV bieten hier Lösungen. Achten Sie aber darauf, dass dies in der Beratungsdokumention erfasst wurde. Dort könnte bei der DKV zum Beispiel stehen: "Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis maximal 140 EUR Krankentagegeld ohne Nachweis absichern."
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