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Lücken schließen mit Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten nur 90 Prozent vom Netto bei Arbeitsunfähigkeit. Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie als Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. 

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Vom Krankengeld zieht die Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab, aber keine Beiträge für die Krankenversicherung.

Wie viel Geld fehlt dem Arbeitnehmer beim Krankengeld?

Einem Arbeitnehmer, der 2000 € netto verdient, fehlen 426 € zu seinem Netto-Einkommen. Je höher der Netto-Verdienst ist, desto größer wird die Lücke. Einem Arbeitnehmer mit 3000 € Netto-Einkommen fehlen beim Krankengeld über 700 €. Unter dem Strich fehlt insgesamt rund ein Viertel des gewohnten Nettoeinkommens. Und dies so lange Sie krankgeschrieben sind.

Die Lösung: Krankentagegeld für Arbeitnehmer mit Zusatzleistungen:

  • Krankentagegeld ist steuerfrei
  • unbegrenzte Zahlung, über die 72. Woche hinaus (das Krankengeld Ihrer Krankenkasse endet nach 72 Wochen)
  • Karenzzeit von 42. Tagen wird bei wiederholte Arbeitsunfähigkeit bei derselben Krankheit zusammengerechnet
  • Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit. Sind Sie nur zum Teil Arbeitsunfähigkeit, dann erhalten Sie bei 50-prozentiger Arbeitsunfähigkeit die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes bis zu 182 Tage.
  • Sind Sie aufgrund einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung arbeitsunfähig, erhalten Sie Ihr Krankentagegeld
  • alle drei Jahre erhalten Sie automatisch ein Erhöhungsangebot. Ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung
  • lebenslange Anpassungs-Garantie (Karriere-Garantie) des Krankentagegeldes bei Erhöhung Ihres Einkommens ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen 
  • Leistungen bei stationärer Rehabilitation (REHA), Anschlussheilbehandlung (AHB) und Kuren, nach vorheriger Genehmigung
  • Krankentagegeld für privat und gesetzlich Versicherte
  • Top-Leistungen bei Wiedereingliederung Zahlung bis 182 Tage in voller Höhe, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt (üblich), ansonsten zahlt DKV die Differenz zum netto

  • Mindestvertragsdauer nur 1 Jahr

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