Erwerbsminderungsrente statt Berufsunfähigkeitsrente
Warum bekomme ich als Selbstständiger keine Erwerbsminderungsrente?
Mit Inkrafttreten der Rentenreform zum 1.1.2001 wurden Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für Neufälle aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gestrichen. Ausnahme: Für Personen, die vor dem 1.1.1961 geboren wurden besteht noch Berufsunfähigkeit-Schutz im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Seitdem erhalten Versicherte der GRV über die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ (EMR) eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
Wann haben Sie Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Die Leistung aus der Erwerbsminderungsrente ist an folgende 3 Voraussetzungen geknüpft
- Es muss eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegen
- Sie müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Achtung: Die Erwerbsminderungsrente ist befristet auf 3 Jahre. Im Anschluss daran kann sie beliebig oft verlängert werden
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie 3 Jahre Pflichtbeiträge in die GRV gezahlt haben
Was bedeutet dies für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer?
Während die Punkte eins und zwei noch relativ leicht zu erfüllen sind, wird es für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer sehr schwierig den Punkt drei zu erfüllen.
Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Das bedeutet für Existenzgründer und Selbstständige, wenn sie vor Beginn Ihrer Selbstständigkeit Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sind, dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente spätestens im 37. Monaten Ihrer Selbstständiger. Eine Ausnahme bilden hier nur die Selbstständigen, die sich in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflicht-Mitglied angemeldet haben.
Fazit: 95 % aller Selbstständiger haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Erwerbsminderungsrenten gibt es?
Ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können – unabhängig davon, in welchem Beruf dies geschieht
- Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behin- derung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in jeder dort denkbaren Tätigkeit erwerbstätig sein können. Auch hier sind die bisherige berufliche Tätigkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Qualifikationen unerheblich. Details dazu finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de
Die bisherige berufliche Tätigkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Qualifikationen spielen dabei keine Rolle.
Höhe der Erwerbsminderungsrente deckt in der Regel nicht den Bedarf zur Erhaltung des Lebensstandards ab.
Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei 830 Euro im Monat. Diese Zahl können Sie in der Statistik für den Rentenbestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 01.07.2019 nachlesen. Hier können Sie diese Statistik herunterladen.
Die Lösung für jeden Selbstständigen: Eine private Berufsunfähigkeitsrente.
Damit Sie im Fall der Erwerbsunfähigkeit Ihren Lebensstandard halten können, müssen Sie zusätzliche Vorsorge treffen – am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige. Denn nur eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann finanziell Lücken sicher schließen.
Vor finanziellen Einbußen bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall umfassend geschützt. Damit sie entspannt in die Zukunft schauen können – auch wenn es mal nicht rund läuft.
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