Kein Gewinn - kein Krankengeld für Selbstständige
Selbstständige doppelt bestraft: Kein Gewinn - Kein Krankentagegeld
Neues Urteil des Bundessozialgerichtes bezüglich des Krankengeldanspruchs eines Selbständigen bei Arbeitsunfähigkeit. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Selbstständige nur dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse (GKV) erhalten, wenn sie im letzten Steuerjahr einen Gewinn erwirtschaftet haben. Dieses gilt nur für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen.
Krankengeld für Selbständige nur bei Gewinn
"Selbst wenn ein Tarif mit Krankengeld gewählt wurde, ist die Rechtslage undurchsichtig (s. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.04.2017 - L 11 KR 1321/16). Teilweise erfolgt eine Ablehnung, weil vor der Krankheit kein oder wenig Gewinn gemacht wurde."
Nunmehr hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 19.10.2017 - B 3 KR 4/17 B - seine bisherige Rechtsprechung zum Krankengeld eines Selbstständigen in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt:
Wie der Senat bereits in einem früheren Verfahren des Klägers ausgeführt hat, ist die Bemessung des Krankengeldes grundsätzlich nicht anhand des fiktiv der Beitragsberechnung zugrunde liegenden Mindestarbeitseinkommens, sondern wegen der Entgeltersatzfunktion anhand des aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlichen Arbeitseinkommen vorzunehmen.
Hinweise des Anwalts für Sozialrecht
Das Urteil ist für den Laien kaum verständlich.
Weist der letzte Steuerbescheid keinen oder nur einen geringen Gewinn auf, muss ein Beitrag nach einem Mindesteinkommen (2018 = 2.283,50 EUR) gezahlt werden, dies unabhängig davon, ob der Gewinn tatsächlich erwirtschaftet werden kann oder nicht. Nur in Ausnahmefällen ist nach einem Sozialtarif zu zahlen.
Wenn der Unternehmer jedoch krank ist (und dadurch keinen Gewinn mehr erwirtschaften kann), wird als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld nicht auf das Mindesteinkommen, sondern auf den letzten Steuerbescheid abgestellt.
Somit muss der Unternehmer bei Krankheit Beiträge zahlen, bekommt jedoch kein Krankengeld.
Quelle: ETL-Rechtsanwälte, Autor: Raik Pentzek (Veröffentlichungsdatum: 06.02.2018).
Vereinbarung des Krankengeldes bei einer gesetzlichen Krankasse sollte gut überlegt werden
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