Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung - warum?
Die Krankentagegeldversicherung ist eines der wichtigsten Absicherung für Selbstständige, Freiberufler, GmbH Geschäftsführer und Arbeitnehmer. Eigentlich ist die Krankentagegeldversicherung für alle Personen wichtig, die ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeitskraft bestreiten. Warum ist die Krankentagegeldversicherung so wichtig?
Die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Immer wieder sagen mir Arbeitnehmer, dass sie keine Krankentagegeldversicherung benötigen.
„Mein Arbeitgeber zahlt mir mein Gehalt weiter, wenn ich krank bin. Und danach bekomme ich Krankengeld von meiner Krankenkasse.“
Da hat der Arbeitnehmer recht. Allerdings nur in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit. In diesem Zeitraum erhält der Arbeitnehmer sein volles Gehalt. Nach 6 Wochen ist der Arbeitgeber raus. Die Krankenkasse zahlt dann ein Krankengeld. Allerdings ist dieses Krankengeld nicht so hoch wie sein vorher vom Arbeitgeber gezahlte Nettoeinkommen.
Die Krankenkasse zahlt nur 90 % des Nettoeinkommens, begrenzt auf maximal 2877 € netto.
Auch Arbeitnehmer mit einem niedrigen Einkommen haben eine Lücke. Und die kann richtig wehtun, wenn man monatelang ausfällt.
Bei einem Einkommen von 1800 € haben Sie immerhin schone eine Lücke von knapp 300 € monatlich, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind. Je höher ihr Einkommen ist, desto, größer ist die Lücke.
Meine Empfehlung: berechnen Sie Ihre Lücke und sichern Sie diese direkt ab. Denn je höher ihr Einkommen, desto größer die Lücke. Und je später sie dieses Krankentagegeld absichern, desto teurer ist es. Außerdem sollten Sie bedenken, dass bei der Krankentagegeldversicherung Fragen zur Gesundheit gestellt werden. Wenn dann erhebliche Vorerkrankungen vorliegen, dann nimmt Sie keine private Krankenversicherung mehr.
Ihre genaue Lücke können Sie hier berechnen …
Die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige ist die Krankentagegeldversicherung besonders wichtig. Denn sie haben keinen Arbeitgeber, der ihn sechs Wochen weiter ihr Gehalt bezahlt. Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann können Sie mit dieser vereinbaren, dass Sie ab der siebten Woche ein Krankengeld erhalten. Dabei sollten Sie beachten, dass unter Umständen, obwohl Sie ein Krankengeld abgesichert haben, kein Krankengeld erhalten.
Auf dieses Problem gehe ich in meinem Blogartikel "Selbstständige doppelt bestraft: Kein Gewinn - Kein Krankentagegeld" ein.
Eine fehlende oder zu geringe Absicherung kann für Selbstständige rasch existenzbedrohend werden. Ihre festen Kosten laufen weiter und kein Geld kommt herein. Dies können die meisten Selbstständigen nur überstehen, wenn sie ausreichend Rücklagen gebildet haben. Aber auch dieses überstehen die meisten Selbstständigen maximal 2-3 Monate. Und was ist danach?
Deshalb empfehle ich jedem Selbstständigen den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Sie entscheiden, ob welchen den Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt wird. Beginne ab dem vierten Tag oder später sind möglich.
Die Krankentagegeldversicherung für Existenzgründer
Gerade junge Selbstständige, die ihren Betrieb gerade gegründet haben, sollten unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Denn sie haben, zu Beginn ihrer Selbstständigkeit, die meisten Ersparnisse in ihren Betrieb gesteckt. Da sind dann keine großen Rücklagen vorhanden. Sollten Sie dann wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung ausfallen, stehen sie häufig ohne Einkommen und Rücklagen da.
Gerade dann ist eine Krankentagegeldversicherung umso wichtiger. Wenn Sie wieder arbeiten können, führen Sie ihren Betrieb dann ohne Schulden einfach weiter.
Alternative Krankenhaustagegeldversicherung: Sollte Ihnen als Existenzgründer die Ausgaben hierfür zu hoch sein, dann empfehle ich Ihnen, schließen Sie wenigstens eine Krankenhaustagegeldversicherung ab. Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist wesentlich günstiger als eine Krankentagegeldversicherung. Diese bietet nur eine Ausschnitts-Deckung. Sie sind nur abgesichert, wenn Sie Im Krankenhaus liegen. Dann erhalten Sie für jeden Tag im Krankenhaus die vereinbarte Summe.
Hier können Sie Ihren persönlichen Beitrag zum Krankenhaustagegeld berechnen (unter Baustein 2 finden Sie das Krankenhaustagegeld)
Allerdings sollten Sie folgendes bedenken, sobald sie aus dem Krankenhaus entlassen worden sind, endet das Krankenhaustagegeld.
Hier können Sie Ihr persönliches Angebot zur Krankentagegeldversicherung für Existenzgründer anfordern
Viele GmbH Geschäftsführer sagen wir immer wieder, dass sie keine Krankentagegeldversicherung benötigen.
„
Krankentagegeldversicherung für GmbH Gesellschafter Geschäftsführer
"Wenn, ich ausfalle, dann zahlt mir meine GmbH mein Gehalt weiter. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag sogar sechs Monate Lohnfortzahlung vereinbart.“
Wunderbar, hervorragend gemacht!
Allerdings, erlauben Sie mir folgende 2 Fragen:
- Hat ihre GmbH genügend Rücklagen, damit diese Ihnen sechs Monate Ihr volles Gehalt zahlen kann?
- Sind Sie auch nach den sechs Monaten abgesichert, wenn Ihre Lohnfortzahlung endet?
Wenn Sie nur eine der beiden Fragen mit "Nein" beantworten müssen, dann empfehle ich Ihnen dringend, über eine Krankentagegeldversicherung nachzudenken.
Krankentagegeld als Betriebsausgabe
Wir bieten Ihnen hier eine Lösung. Dabei zahlen nicht Sie die Beiträge, sondern Ihre GmbH. Dies ist eine spezielle Krankentagegeldversicherung für GmbH Geschäftsführer, die von der GmbH als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
Beitrags-Beispiel für eine Geschäftsführerin oder Geschäftsführer (47 Jahre alt)
Monatliches Bruttogehalt: 6000 Euro; es werden 200 Euro Krankentagegeld mit dem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag vereinbart
Bisher: Krankentagegeld privat bezahlt (bisher), monatlicher Beitrag 184,40 €
Neu: Krankentagegeld über die GmbH vereinbart, monatlicher Beitrag 48,00 €*
Dies bedeutet eine monatliche Ersparnis von 136,40 €
Der GmbH Geschäftsführer spart jährlich 1636,80 €.
Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer. Machen Sie Ihr Krankentagegeld zur Betriebsausgabe!
Machen Sie Ihr Krankentagegeld zur Betriebsausgabe!
*Darüber hinaus können Sie die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen
Fazit: wie Sie sehen ist eine Krankentagegeldversicherung für alle Personen, die ihren Einkommen über ihre Arbeitskraft sichern, unumgänglich. Deshalb sichern Sie noch heute ihre Arbeitskraft mit einer Krankentagegeldversicherung ab. Achten Sie darauf, dass Ihnen ein spezielles Krankentagegeld für Ihre Berufsgruppe angeboten wird.
Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.