Notare sparen beim Krankentagegeld bis zu 40%
NEU: DKV bietet spezielles Krankentagegeld für Notare und Anwälte
Profitieren Sie als Notar und Anwalt von den günstigen Konditionen des DKV Krankentagegeld. Ein gutes Krankentagegeld hält ein Leben lang. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Gesundheitsvorsorge für sich und Ihre Familie im Rahmen der Gruppenverträge für Notare über die DKV.
Warum entscheiden sich so viele Notare für das Krankentagegeld für den Notar?
- extra günstige Beiträge
- fixen Kosten Ihrer Kanzlei können Sie absichern, damit höheres Krankentagegeld möglich
- Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler. Wir versichern jeden Rechtsanwalt!
- flexibler Leistungsbeginn - Sie entscheiden ab welchen wir leisten, ab dem 4. Tag oder später
- sofortigen Versicherungsschutz - keine Wartezeiten
- Neu: Sie können das Krankenatgegeld bis zum 69. Lebensjahr abschließen. Zum 75. Lebensjahr endet dieses automatisch oder wenn Sie Ihre Tätigkeit beenden
- Krankentagegeld wird bis zu 52 Wochen nach Beginn der Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe weiter gezahlt
- Beitragsrückerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot zum Krankentagegeld für Notare an
Krankentagegeld deckt die laufenden Kosten Ihrer Kanzlei ab:
das Krankengeld deckt die Personalkosten, Miete, Leasingraten etc. ab
die Leistungen des Krankentagegeldes sind steuerfrei
werden auch für Sonn- und Feiertage ausgezahlt.
Beitrags-Beispiel über ein Krankentagegeld für einen Notar (*1979)
Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Kanzlei)
;(Tarif KGT2R mit 300 € Tagegeld ab dem 29. Tag)
Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag: 269,40 €
Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag: 90,60 €
Dies bedeutet eine Ersparnis von: 178,80 €
Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2145,60 €.
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Noch ein besonderer Vorteil für ältere Notare und Anwälte
Und jetzt noch ein Vorteil, den es nur beim Krankentagegeld für Notare gibt:
Als Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird nicht angesehen, wenn der arbeitsunfähige Rechtsanwalt oder Notar vom Krankenbett aus für dringende Einzelmaßnahmen seinem Büro Weisungen oder Informationen erteilt.
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Start in die Selbstständigkeit
Krankentagegeld als Existenzgründer/-in
Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienstnachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 160 € Krankentagegeld täglich absichern.
Nicht jeder Notar kann die Vorteile des Krankentagegeldes nutzen
Um die Vorteile zu nutzen, müssen Sie Mitglied bestimmter Verbände für Anwälte oder Kammern sein.
Mit welchen Verbänden und Kammern für Notare bestehen Verträge mit der DKV?
- Bochumer Anwalt- und Notarverein e. V.
- Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e. V.
- Essener Anwalt- und Notarverein e. V.
- Notarkammer Koblenz K. d. ö. R.
- Anwalt- und Notarverein des Landgerichtsbezirks Hagen e. V.
- Wiesbadener Anwalt- und Notarverein e. V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e. V.
- Notarbund Sachsen-Anhalt e. V.
- Anwalt- und Notarverein im Landgerichtsbezirk Itzehoe e. V.
- Anwalt- und Notarverein des Landgericht-Bezirks Arnsberg e. V.
- Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e. V.
- Notarkammer Thüringen K. d. ö. R.
- Rheinische Notarkammer K. d. ö. R.
- Notarkammer Brandenburg K. d. ö. R.
Finden Sie Ihre Kammer, Verein oder Verband nicht in obiger Liste
Dann sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung für Sie, damit Sie die günstigen Konditionen des Krankentagegeldes der DKV für Notare ebenfalls nutzen können
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