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Beitragsrückerstattung DKV Krankentagegeld 2020

Beitragsrückerstattung DKV Krankentagegeld 2020


Krankentagegeld der DKV zahlt Beitragsrückerstattung

2020 zahlt die DKV, Marktführer im Bereich private Krankentagegeld-Versicherung, wieder Beiträge zurück. Dies ist möglich, da einige Krankentagegeld-Tarife der DKV in ihren Bedingungen Regelung zur Rückerstattung enthalten. Wie viel hat die DKV in den einzelnen Tarifen zahlt, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Spezial-Krankentagegelder der DKV mit Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2019

Die Krankentagegeld-Tarife der Gruppenversicherungen der Deutschen Krankenversicherung (DKV) beinhalten eine Regelung zur BRE. Diese ist in den jeweiligen Tarifbedingungen beschrieben. Die DkV bietet für verschiedene Berufsgruppen eigene Krankentagegeld-Tarife an. Die DKV bietet eigene Krankentagegelder für Ärzte, Apotheken, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Zahnärzte an. 

Wann wird Beitragsrückerstattung gezahlt?

Ein Anspruch besteht immer nur dann, wenn der Gruppenversicherungsvertrag eine Beteiligung am Technischen Überschuss vorsieht. Jeder Tarif bildet einen eigenen Abrechnungsverband. 

Eine mögliche BRE-Auszahlung ist vom Schadenverlauf des einzelnen Abrechnungsverbandes abhängig. Die DKV kann und dann eine Beitragsrückerstattung zahlen, wenn im entsprechenden Tarif ein Überschuss erwirtschaftet wurde. Kurz: wenn die DKV mehr eingenommen hat als sie an Leistungen an ihre Versicherten gezahlt hat, dann kann sie Beiträge erstattet. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine BRE-Auszahlung erfolgt, trifft die DKV. Die Prüfung der Abrechnungsverbände erfolgt jedes Jahr neu.   

 

Seit 2012 schreibt der Gesetzgeber für die Krankentagegeld-Tarife sogenannte Unisex-Tarife vor. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Versicherer seit diesem Zeitpunkt bei der Kalkulation nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden. Seitdem zahlen Frauen und Männer für Neuverträge den identischen Beitrag. 

  

Wie viel Betragsrückerstattung erhalten die Versicherten?

Für folgende Spezial Krankentagegeldtarifeder Gruppenversicherung hat das Geschäftsjahr 2019 einen ausschüttungsfähigen Überschuss ergeben. Daher kommt es zu einer Auszahlung an die Versicherten.

Seit 2012 schreibt der Gesetzgeber für die Krankentagegeld-Tarife sogenannte Unisex-Tarife vor. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Versicherer seit diesem Zeitpunkt bei der Kalkulation nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden. Seitdem zahlen Frauen und Männer für Neuverträge den identischen Beitrag. Die vor dem 21.12.2011 abgeschlossen Krankentagegeld-Tarifen werden als Bisex-Tarifen bezeichnet. Bei allen anderen Tarifen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, spricht man von Unisex-Tarifen. 

 

Innerhalb der Bisex-Tarife wird an die Versicherten folgende BRE ausgezahlt:

 

  • Tarif GTU (Verbände) für angestellte Tätige der Freien Berufe 6 Monatsbeiträge
  • Tarif GT2 für selbstständige Apotheker 3 Monatsbeiträge 

 

Innerhalb der Abrechnungsverbände der Unisex-Tarife wird an die Versicherten folgende BRE ausgezahlt:

 

  • Tarif KGT2 für selbstständige Apotheker 2 Monatsbeiträge
  • Tarif KTAA für selbstständige Ärzte 1 Monatsbeitrag

  

Weitere Informationen zur Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld finden Sie hier: