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Praxisausfallversicherung mit 60 beendet

Praxisausfallversicherung mit 60 beendet


Wenn die Praxis- bzw. Kanzleiausfallversicherung mit 60 Jahren endet. Was dann?

„Meine Praxisausfallversicherung wurde von meiner Versicherung zu meinem 60. Geburtstag gekündigt. Ich brauche die doch. Ich will auch noch mit 65 oder 70 noch arbeiten“, sagte eine Steuerberaterin aus Berlin. Sie fragte, ob dies so rechtens ist? 

Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung kurz erklärt

Die Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung erstattet dem Betriebsinhaber die fortlaufenden Kosten seiner Praxis oder Kanzlei, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ausfällt. Bisher gab es diese Absicherung nur für Freiberufler, insbesondere für Architekten, Anwälte, Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte. Seit Neuestem bietet die ERGO Versicherung aus Düsseldorf auch für weitere Berufe diese Absicherung an. Die ERGO Versicherung nennt diese Betriebskostenversicherung.

 

Praxisausfallversicherung endet mit 60 Jahren


Ja, das ist leider richtig. Die meisten Praxisausfallversicherungen haben in ihre Bedingungen festgelegt, dass diese zum 60. Lebensjahr enden. Es gibt wenige Ausnahmen, die zum 65 Jahren auslaufen, dies ist aber selten der Fall.

Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind, gibt es keinen Anbieter in Deutschland, der Ihnen eine Praxisausfall-Versicherung bietet.

 

Die Alternative zur Praxis-, Kanzleiausfallversicherung - das Krankentagegeld für Freiberufler

Aber es gibt für einige Berufsgruppen eine Alternative. Diese Alternative bietet die DKV. Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) ist Deutschlands größte Krankentagegeldversicherung. Die DKV bietet Krankentagegeld-Tarife für Freiberufler

 

Für welche Freiberufler gibt es spezielle Krankentagegeld-Lösungen der DKV? 

Was ist das Besondere dieser speziellen Krankentagegeld-Tarife für Freiberufler?

Hier können Sie Ihre Kanzlei- oder Praxiskosten mitversichern. Also sind Sie hier genauso wie bei der Praxisausfallversicherung die fixen Kosten der Praxis beziehungsweise Kanzlei mitversichert, wenn Sie als Freiberufler wegen Krankheit oder eines Unfalls ausfallen und arbeitsunfähig sind. Eine Übersicht der absicherbaren fixen Kosten finden Sie hier

Weitere Vorteile für Sie. 

  • Sie können auch Ihren entgangenen Gewinn absichern. Also den Gewinn, der Ihnen fehlt, wenn Sie nicht arbeiten können. Als Berechnungsgrundlage dient der in Ihrer Steuerklärung ausgewiesene Gewinn der letzten Jahre 
  • Sie sind unkündbar. Dieses Krankentagegeld kann im Leistungsfall von den DKV nicht gekündigt werden. Bei der Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung kann der Versicherer, wenn Sie durch eine längere Arbeitsunfähigkeit zu "teuer" werden, diese kündigen. Dann stehen Sie ohne Absicherung da. Der Abschluss bei anderen Versicherungen wird dann sehr schwierig. Bei dem neuen Versicherer müssen Sie Ihre Vorerkrankungen angeben. 
  • Sie können Ihr Krankentagegeld über das 65., 70. und sogar bis zum 75. Lebensjahr fortführen. Also, solange wie Sie als Freiberufler berufstätig sind. Meine Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass viele Freiberufler, insbesondere Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte auch über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten möchten. Sie werden dies zwar nicht mehr in dem Umfang tun wie bisher, aber sie werden weiterhin eine Praxis bzw. Kanzlei betreiben. Und sollten Sie dann in diesem Alter einmal erkranken, dann laufen die Kosten der Praxis beziehungsweise Kanzlei in voller Höhe weiter. Mietverträge, Arbeitsverhältnisse können Sie nicht einfach beendet, weil Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind. Die Kosten laufen weiter, auch bei längerer Erkrankung. 
  • Sollten Sie später Ihre Tätigkeit aufgeben, dann teilen Sie dies einfach der DKV mit und das Krankentagegeld wird beendet

 

 

Deshalb rate ich von einer Praxis- bzw. Kanzleiausfallversicherung ab.

 

Nur in den seltenen biete ich zusätzlich eine Praxisausfallversicherung an. Freiberufler können bis maximal 15.600 € Krankentagegeld monatlich mit der DKV vereinbaren. Reicht diese Summe nicht aus, um den Gewinn und die festen Kosten der Praxis abzusichern, dann empfehle ich darüber hinaus eine zusätzliche Praxis – oder Kanzleiausfallversicherung. 

 


 

Fordern Sie Ihr persönliches Krankentagegeld-Angebot an!