Cyberversicherung für Ärzte
Cyber-Versicherung: Arzt-Praxen sind attraktive Ziele
„Kriminalität: Patientendaten werden im Darknet höher gehandelt als Kreditkarteninformationen“ (Quelle: Arzt-Wirtschaft vom 08.12.2019)
„Laut den IT-Experten von Kaspersky war beinahe jedes fünfte Gerät im medizinischen Umfeld schon Ziel eines entsprechenden Angriffs.“ Unter anderem tauchten deutsche Patientendaten auf ungesicherten Servern auf.
Weiter unten im Text heißt es:
„Patientendaten werden im Darknet verstärkt nachgefragt. Kaspersky-Recherchen zeigen, dass Patientendaten im Cyberuntergrund zum Teil bereits teurer als Kreditkartendaten gehandelt werden“.
„Mac McMillan, Chef der Firma CynergisTek glaubt, dass Arztpraxen eine besonders attraktive Beute für Hacker und Cyber-Kriminelle sind: Patientendaten seien nicht nur besonders sensibel, sondern die wie Kleinunternehmen geführten Praxen seien häufig auch besonders schlecht geschützt. (Quelle: Ärztezeitung vom 08.05.2019)
Cyber-Angriff auf Arztpraxis - Erpressung mit Folgen
Eine Arztpraxis verliert durch einen Cyber-Angriff alle Patientendaten auf ihrem Server. Die Folgen sind noch nicht endgültig absehbar – auch nicht, ob die Ärzte haftbar sind für den Datenmissbrauch.
Cyber-Versicherung - Welche Leistungen hätte diese diesem Fall übernommen?
Zunächst werden von der Cyber-Versicherung alle Kosten zur Wiederherstellung aller Daten vor Beginn des Angriffs übernommen. Dazu gehört die Wiederherstellung von Daten und Programmen.
Sind Ihre versicherten Daten nachteilig verändert, nicht verfügbar oder verloren gegangen, übernehmen wir die Kosten für folgende Leistungen:
- Wiederherstellung des IT-Systems in die zuletzt funktionierende Konfiguration vor Schadeneintritt
- durch die Entfernung von Schadprogrammen
- maschinelle Wiedereingabe aus Sicherungsdatenträgern
- Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten
- Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Standardprogrammen
- Wiedereingabe von Programmdaten individuell hergestellter Programme und
- Programmerweiterungen, erneuter Lizenzerwerb oder Ähnliches.
Cyber-Versicherung zahlt Lösegeld
Sollten Sie zur Freigabe der Daten erpresst werden, übernehmen wir diese Kosten (Lösegeldzahlung). Erpressungs- oder Lösegeld wird von uns übernommen, wenn die Abwehr der akuten Bedrohungslage nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist und wir vorher zugestimmt haben.
Cyber-Angriff auf Arzt-Praxis. Ein rechtliches Problem.
"Darüber hinaus droht Ärzten ein juristisches Nachspiel – das Einstellen der Geschäftstätigkeit oder das Zahlen eines Lösegelds entbinde nicht von der juristischen Verantwortung der Ärzte für die Sicherheit der Patientendaten, betont Rechtsanwalt Steven Teppler". (Quelle: Ärztezeitung vom 08.05.2019)
Sollten Sie juristisch zu Verantwortung gezogen werden, dann übernehmen wir die Verfahrenskosten zur Abwehr dieser Forderungen gegen Sie. Dabei werden die Kosten Ihres Rechtsanwaltes und alle sonstigen Kosten von uns übernommen. Hierzu gehören auch Vertragsstrafen, die sie aufgrund der Verletzung des Datenschutzes zahlen müssen.
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Cyber-Versicherung: weitere Schadensbeispiele
Phishing
In einer Mail werden Sie oder Ihr Mitarbeiter aufgefordert, zu vorgeblichen Prüfungszwecken Bankdaten an ein Kreditinstitut zu senden. Es handelt sich um eine sogenannte Phishing-Mail. Dritte können mit den so erhaltenen Informationen Buchungen auf dem Firmenkonto ausführen und Geld geht verloren.
Private Nutzung (durch Ihre Mitarbeiter)
Heutzutage ist es selbstverständlich, dass Mitarbeiter den Firmencomputer auch einmal privat nutzen. Geraten Sie dabei auf die falsche Seite oder öffnen sie den falschen Mailanhang, kann schnell ein Virus in das IT-System gelangen.
Cyber-Bedrohung/Erpressung
Sie folgen während einer Internet-Recherche einem Link. Hierdurch wird im Hintergrund ein Kryptotrojaner heruntergeladen und verschlüsselt alle Daten im IT-System Ihrer Praxis. Für den Zugang zu den eigenen Daten verlangen Kriminelle eine Geldzahlung.
Virus
Sie verschicken eine Mail. Versteckt und von Ihrem Ihnen unbemerkt, überträgt diese einen Virus in das IT-System Ihres Empfängers.
Eine umfangreiche Sammlung von Schadensbeispiele finden Sie. Sie wurden vom Verband der deutschen Versicherungswirtschaft gesammelt.
Wir bieten zwei Modelle der Cyber-Versicherung an
Ich empfehle Ihnen die Cyberversicherung, da sie als Arzt mit sehr sensiblen Person und Gesundheitsdaten umgehen. Wie bereits erwähnt, werden „Patientendaten im Darknet höher gehandelt als Kreditkarteninformationen“. Von der Cyber-Versicherung Kompakt rate ich für Ärzte ab.
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Warum ich von der Cyber-Versicherung Kompakt für Arzt-Praxen abrate...
Am besten lässt sich dies an Hand von verschiedenen Schadensbeispielen erklären. Die Punkte Datenschutz-Verletzung, Daten-Verträglichkeitsverletzung und IT-Sicherheitsverletzungen sind für Arztpraxen besonders wichtig Gerade diese Drittschäden sind im Paket Cyber-Versicherung kompakt nicht enthalten.