Krankentagegeldversicherung der Halleschen für Ärzte und Zahnärzte
Was bringt das Krankentagegeld der Halleschen Krankenversicherung dem Arzt/Zahnarzt?
Die Hallesche Krankenversicherung bietet für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte einen speziellen Krankentagegeld-Tarif. Der Tarif für Ärzte nennt sich MKT und wird mit verschiedenen Leistungsbeginnen (Karenzzeiten) angeboten. Der früheste Leistungsbeginn ist der 22. Tag. Spätere Beginne wie der 29. oder 43. Tag sind möglich. Sie können maximal 500 Euro Krankentagegeld vereinbaren. Für Existenzgründer sind dies maximal 300 Euro pro Tag.
Ab dem 43. Tag bietet das Krankentagegeld der Halleschen etwas Besonderes
„In Tarifstufen mit einer Karenzzeit von 42 Tagen und länger werden Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit, die der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern bei der Fortzahlung des Entgelts berechtigterweise zusammenrechnet, auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammengerechnet. Für Selbstständige gilt diese Bestimmung sinngemäß.“
Bei allen früheren Leistungsbeginnen zählen diese bei jeder Arbeitsunfähigkeit von vorn.
Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Halleschen für Ärzte und Zahnärzte?
- Anpassung des Krankentagegeldes bei Einkommenssteigerung. Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Erhöhung Ihres Gehalts dieses anpassen und dies ist ohne Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist können Sie Ihr bisher versichertes Krankentagegeld nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.
„Erhöht sich das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, so kann das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens auf Antrag höher versichert werden. (...)Ein solcher Antrag wird ohne erneute Risikoprüfung angenommen, wenn er innerhalb von 2 Monaten zum nächsten Monatsersten gestellt wird. Vom Zeitpunkt der Vertragsänderung an wird die Mehrleistung auch für einen laufenden Versicherungsfall gezahlt, soweit hierfür im Rahmen des bisher versicherten Krankentagegeldes Leistungspflicht besteht.“ (MB/KT §4 II Absatz 2).
- Die Hallesche verzichtet auf ihr ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren gemäß § 14 (1) MB/KT 2009.
Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Halleschen für Ärzte und Zahnärzte weniger?
- Leistung bei Reha erst nach 4 Wochen. Eine Leistung für Reha Aufenthalt erhalten Sie als Arzt erst nach einer 4-wöchigen Arbeitsunfähigkeit. Sollten Sie früher eine Reha antreten, erhalten Sie kein Krankentagegeld während der Reha.
- Frühester Leistungsbeginn ab 22. Tag,. Andere Gesellschaften bieten wesentlich frühere Leistungsbeginnen.
- Maximal 80 Prozent des Gewinns absicherbar. „Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Bei freiberuflichen Ärzten und Zahnärzten ist die Höhe des Krankentagegeldes auf 80 Prozent des einkommensteuerrechtlichen Gewinns begrenzt (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).“
- 3 und 8 Monate Wartezeiten. Die Hallesche verzichtet nicht auf die Wartezeiten. Es gelten die allgemeinen Wartezeiten von drei Monaten (Ausnahme bei Unfall). Hinzu kommen die besonderen Wartezeiten von acht Monaten für Schwangerschaft, Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Beendigung automatisch mit 65 Jahren. Mit Rentenbezug (auch aus dem Versorgungswerk) endet das Krankentagegeld automatisch. Sie können dann verlangen, dass die Hallesche den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden neuen Krankentagegeldversicherung annimmt. Diese endet spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Dies bedeutet, dass Sie sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Gleichzeitig zahlen Sie, bedingt durch Ihr höheres Eintrittsalter (65 Jahre) einen höheren Beitrag. Alle bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen gehen Ihnen somit verloren.
Welche Gesundheitsfragen stellt die Hallesche Krankenversicherung?
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Finden derzeit oder fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Kontrolluntersuchungen wegen Vorerkrankungen) oder Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere Personen, die diese durchgeführt haben, statt oder bestand Pflegebedürftigkeit?
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Fanden in den letzten 10 Jahren stationäre Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen statt oder wurde eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?
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Ist eine Untersuchung, Behandlung oder Operation durch Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder andere Personen notwendig, angeraten oder beabsichtigt oder wird eine solche zurzeit durchgeführt?
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Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 3 Jahren unbehandelte Krankheiten, Beschwerden, Abhängigkeiten (z. B. Drogen, Alkohol, Medikamente), chronische bzw. dauerhafte oder immer wieder auftretende Beschwerden/Krankheiten, organische oder körperliche Fehler, Körperimplantate oder Prothesen (z. B. Brustimplantate oder künstliche Gelenke) oder eine anerkannte Behinderung?
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Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (z. B. durch einen Aids-Test)?
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