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Beitragsrückerstattung DKV Krankentagegeld 6 Monatsbeiträge

Krankentagegeld 6 Monate Beitragsrückerstattung


6 Monate Beitragsrückerstattung der Krankentagegeldversicherung 

Auch in diesem Jahr wieder erhalten viele Freiberufler mit einer Krankentagegeldversicherung bei der DKV eine erfreuliche Nachricht. Die DKV zahlt an ihre Beiträge zurück. Bei welchen Krankentagegeldtarifen die DKV eine Beitragsrückerstattung zahlt, erfahren Sie hier. Beitragsrückerstattung bekommt allerdings nicht jeder. Sie ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. 

Beitragsrückerstattung für viele Freiberufler, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte.... 

Die DKV hat vor Jahrzehnten Krankentagegeldtarife für bestimmte Berufsgruppen kalkuliert. Sie werden deshalb auch als Gruppenversicherungen bezeichnet. Diese wurden in einzelnen Abrechnungsverbänden (Gruppenversicherungen) mit eigenen Versicherungsbedingungen kalkuliert. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung. Die normalen Krankentagegeldtarife der DKV für Selbstständige und Arbeitnehmer sehen in ihren Bedingungen keine Beitragsrückerstattung vor. 

Eine Krankentagegeldversicherung mit Beitragsrückerstattung ist mir nur bei diesen speziellen Krankentagegeldtarifen der DKV bekannt. Andere Krankentagegeldversicherer bieten dies beim Krankentagegeld nicht an. Eine Beitragsrückerstattung ist ansonsten nur bei den Krankheitskostenversicherungen (PKV) bekannt.  

Selbstständige, Arbeitnehmer und GmbH Geschäftsführer erhalten keine Beitragsrückerstattung

So können insbesondere Selbstständige, Arbeitnehmer und GmbH Geschäftsführer mit einer Krankentagegeldversicherung bei der DKV keine Beitragsrückerstattung erhalten. Sollten diese Krankentagegeldtarife Überschüsse erwirtschaften, dann führt dies lediglich zu Beitragssenkungen. Vor allem bei dem Krankentagegeldtarif für GmbH Geschäftsführer kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Beitragssenkungen. 

An wen zahlt die DKV Beitragsrückerstattung?

Unter welchen Voraussetzungen die DKV Beiträge zurückzahlt, können Sie in einem in meinem Blogbeitrag "Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld?" nachlesen. 

Wie viele Monatsbeiträge zahlt die DKV zurück?

Diese sind je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich. Für folgende Krankentagegeldtarife im gesonderten Abrechnungsverband der Gruppenversicherung hat das Geschäftsjahr 2017 einen ausschüttungsfähigen Überschuss ergeben. 

Sie ermöglichen es folgende Beitragsrückerstattung auszuzahlen: 

  • Tarif GTU (Verbände) für angestellt Tätige der Freien Berufe und angestellte Apotheker 6 Monatsbeiträge (letztes Jahr 4 MB)
  • Tarif GTU (Firmen) für angestellte Mitarbeiter 3 Monatsbeiträge (zum ersten Mal eine Auszahlung)
  • Tarif GT2 für selbstständige Apotheker 3 Monatsbeiträge (wie im letzten Jahr)
  • Tarif KGT1 für selbstständige Architekten 6 Monatsbeiträge (wie im letzten Jahr)
  • Tarif KGT2 für selbstständige Apotheker 6 Monatsbeiträge (wie im letzten Jahr)
  • Tarif KGTS für selbstständige Steuerberater 3 Monatsbeiträge (letztes Jahr 4 MB)
  • Tarif KGT2 für Rechtsanwälte leider keine Beitragsrückerstattung (2017 noch ein Monatsbeitrag)

 

 

Wie viel Beitragsrückerstattung ist dies in konkreten Zahlen? 

Zwei kurze Beispiel: 

  • ein Zahnarzt, 45 Jahre hat im Jahr 2015 das Krankentagegeld KTAA in Höhe von 400 € pro Tag mit dem Leistungsbeginn 22. Tag abgeschlossen. Hier hat er übrigens neben seinem Gewinn auch die fixen Kosten seiner Praxis mitversichert. Er zahlt dafür monatlich 168,80 € an die DKV. Da er 2017 nicht einen Tag krankgeschrieben war, erhält er 2018 1012,80 € zurück.
  • ein 34-jähriger Architekt hat 2013 ein Krankentagegeld KGT1 in Höhe von 200 € mit dem Leistungsbeginn 4. Tag abgeschlossen. Er zahlte hier für 264,40 € monatlich an die DKV. 2018 erhält er 1586,40 € Beitragsrückerstattung. 

Weitere Informationen zur Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld finden Sie hier: