
Schulden bei Krankenkasse
Schulden bei der Krankenkasse
Die deutsche Regierung hat alle Bürger ab dem 01. Januar 2009 dazu verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse versichern zu lassen, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland unterhalten. Der Staat reagierte damit auf die Unterversicherung vieler Bürger und den hohen Schuldenständen bei Ärzten und Kliniken. Das Risiko für die Bürger besteht jedoch darin, dass sie Schulden bei der Krankenkasse anhäufen.
Wer kann sich bei der Krankenkasse verschulden?
Arbeitnehmer, die in einem lohn- oder gehaltsabhängigen Verhältnis sind, können in der Regel keine Schulden bei der Krankenkasse anhäufen. Der Arbeitgeber führt an die Krankenkasse, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung monatlich im Voraus ab. Das trifft auch bei Privatversicherten zu, sofern sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren, dass sie die Beiträge zur Krankenversicherung nicht selbst ausführen möchten.
Unselbstständige Erwerbstätige mit einer privaten Krankenversicherung, Freiberufler und Selbstständige müssen in der Regel die Beiträge zur Krankenversicherung direkt abführen. Wer das nicht macht, verschuldet sich bei der Krankenkasse. Arbeitslose, die ALG I oder ALG II erhalten, müssen keine Beiträge separat abführen, die werden direkt von der Agentur für Arbeit an die Krankenkasse überwiesen.
Verschulden können sich Versicherte die nicht vereinbarte medizinische Leistungen beanspruchen. Die Krankenkasse legt fest, welche Leistungen abgesichert sind. Ferner müssen Versicherte die entsprechenden Zuzahlungen leisten. In dem Fall wird die Rechnung des Arztes zurückgewiesen und nur der Pflichtanteil übernommen. Die Schuld geht an den Versicherungsnehmer über, der Gläubiger ist in dem Fall jedoch der Arzt oder die Klinik, von dem der Versicherte die Leistung erhalten hat.
Erhalten Schuldner trotz Krankenkassenschulden Zugang zu medizinischen Leistungen?
Die gesetzliche Krankenkasse ist auch dann verpflichtet, den Mindestschutz der medizinischen Versorgung zu gewährleisten, wenn der Schuldner mit mindestens zwei Beitragsraten im Rückstand steht. Schuldner haben demnach kein Recht auf die volle präventive medizinische Leistung. Ausnahme besteht, sobald der Schuldner mit der Krankenkasse einen Tilgungsplan vereinbart und zu den regulären monatlichen Beiträgen die Tilgung einhält. Dann stehen dem Schuldner die vollen kassenärztlichen Leistungen zu.
Besteht Anspruch auf Krankengeld trotz Schulden bei der Krankenkasse?
Sofern es sich um einen Angestellten mit einem Arbeitsvertrag handelt, ist dieser für die ersten 42 Tage durch den Arbeitgeber abgesichert. Sollte danach der Krankenstand fortbestehen, hat auch ein Schuldner bei der Krankenkasse Anrecht auf das Krankengeld. Allerdings darf die Krankenkasse bis zu 50 Prozent des Krankengeldanspruchs zur Tilgung der bestehenden Schuld einbehalten, sofern der Versicherungsnehmer dadurch nicht in eine wirtschaftliche Existenz Notlage gerät.
Wann tritt die Verjährung der Schulden bei der Krankenkasse ein?
Bis zum 31.12.2013 wurden alle bestehenden Schulden bei der Krankenkasse erlassen, sofern sich Unversicherte bis dahin die Pflichtversicherung abgeschlossen haben, die bereits seit Januar 2009 besteht. Auch die Säumniszuschläge in Höhe von 5 Prozent wurden gänzlich abgeschafft und die gesetzlichen Krankenkassen mussten einen Notstand Tarif einführen, um allen einen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Wer diesen Zeitpunkt verpasst hat, der unterliegt seit dem 01.01.2014 dem regulären Schuldengesetz. Personen, die verschuldet sind, müssen sich mit dem Gläubiger auf einen Tilgungsplan einigen. Wer dem nicht nachkommt, gegen den besteht das Recht der Zwangsvollstreckung. Eine Verjährung gibt es nicht, denn der Schuldtitel, den ein Gläubiger erwirkt, ist für 30 Jahre gültig. Sofern der Schuldner mindestens alle drei Jahre die Forderung wiederholt und Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleitet.
Welche Hilfe gibt es für die Schuldentilgung?
1. Der Schuldner vereinbart mit dem Gläubiger einen Tilgungsplan mit monatlicher Ratenzahlung.
2. Die Schuldnerberatung hilft zwischen den Parteien zu vermitteln.
3. Bei unberechtigter Forderung hilft ein Anwalt mit Fachkenntnissen im Sozialrecht.
Der Schuldenerlass ist nur bei einem genehmigten privaten Insolvenzverfahren nach der Insolvenzzeit möglich. Gläubiger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Insolvenzplan zuzustimmen, können ihre Ansprüche aber verlieren, wenn das Amtsgericht der Insolvenzeröffnung zustimmt und nach Ende die Restschuldbefreiung erlässt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im kostenfreien Ratgeberportal unter https://www.privatinsolvenz.net/schulden-bei-der-krankenkasse/.
Hier handelt sich um einen Gastartikel des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH.
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