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GmbH Geschäftsführer erhält kein Krankengeld, obwohl er dies versichert hat

Geschäftsführer erhält kein Krankengeld, obwohl er dies versichert hat


Warum GmbH Geschäftsführer (GGF) sein vereinbartes Krankentagegeld nicht erhält

Letzte Woche rief mich ein Geschäftsführer einer GmbH an. Seine Versicherung weigerte sich, das vereinbarte Krankentagegeld auszuzahlen. Er fragte mich, ob dies denn richtig sei. In seinem Fall war das richtig.  Nur, wie konnte dies sein?  

GmbH Geschäftsführer hatte 150 € Krankentagegeld vereinbart

 Was war geschehen.

Er hatte vor 5 Jahren mit seiner Krankenversicherung ein Krankentagegeld von 150 Euro pro Tag mit einem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag vereinbart. Der Gesellschafter Geschäftsführer war bereits 6 Wochen krankgeschrieben, als er überraschend Besuch von seiner privaten Krankenversicherung erhielt. Der Besucher stellte sich als Leistungsinspektor vor. Er bot seine Hilfe bei der Erstattung des Krankentagegeldes an. Unter anderem machte er sich eine Kopie des Arbeitsvertrages.

Zwei Wochen später erhielt der Geschäftsführer Post von seiner privaten Krankenversicherung. Diese teilte ihm mit, dass sie das vereinbarte Krankentagegeld nicht zahle.

 

"Sehr geehrter Herr......., 

​bei der Prüfung Ihres Antrages auf Zahlung Ihres Krankengeldes haben wir festgestellt, dass Ihr Arbeitsvertrag eine sechsmonatige Zahlung Ihres Gehaltes vorsieht.

Deshalb können wir Ihnen zur Zeit kein Krankengeld zahlen.

Gerne können Sie uns nach zu einem späteren Zeitpunkt ansprechen, wenn Ihre Lohnfortzahlung beendet ist. Wir werden dann ihren Anspruch prüfen.

Mit freundlichen Grüßen​"

 

Warum zahlte Versicherer das vereinbarte Krankentagegeld nicht?

Der Grund lag in den Vereinbarungen des Arbeitsvertrages des Gesellschafter-Geschäftsführers mit seiner GmbH. Dort hatte er unter Punkt sieben vereinbart, dass er im Falle der Arbeitsunfähigkeit für sechs Monate sein Gehalt weiter erhält. 

Gleichzeitig hatte er mit seiner privaten Krankenversicherung vereinbart, dass sein Krankentagegeld ab dem 43. Tag, also nach der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit, mit der Zahlung beginnen solle.

Da der Geschäftsführer sechs Monate lang sein Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit erhält, lag aus Sicht der privaten Krankenversicherung ab dem 43. Tag gar kein Verdienstausfall vor.  Er bekommt ja sechs Monate lang sein Gehalt, dabei ist es egal, ob er krankgeschrieben ist oder nicht. Somit wäre seine private Krankenversicherung erst ab dem siebten Monat der Arbeitsunfähigkeit pflichtet, das vereinbarte Krankengeld zu zahlen.

 

 

An diesem Beispiel kann man hervorragend erkennen, wie wichtig es ist, den Geschäftsführervertrag mit seiner privaten Krankentagegeldversicherung seiner abzustimmen. 

 

 

Überprüfen Sie Ihre Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit!

  • Sieht der Geschäftsführervertrag Lohnfortzahlung vor?
  • Wenn ja, wie lange und wie hoch?
  • Welchen Leistungsbeginn gibt es beim Krankengeld der GKV und/oder Krankentagegeld der PKV? 
  • Wie hoch das Krankengeld bzw. Krankentagegeld?

 

 P.S. Die DKV bietet allen GmbH Geschäftsführer die Möglichkeit Ihr Gehalt über die GmbH bis zu zwölf Monate abzusichern. 

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Beitrags-Beispiel für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Ausgangssituation: Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Bruttogehalt von 6.000 EUR hat für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein Krankentagegeld in Höhe von 200 EUR pro Tag abgeschlossen. Der Monatsbeitrag beträgt 335,20 EUR. Das Krankentagegeld wird ab dem 15. Tag der AU gezahlt. 

Bisher: 200 EUR Tarif KTN2 der DKV ab 15. Tag 335,20 EUR
   
Neu: 200 EUR Krankentagegeld Tarif TL  über die GmbH 116,00 EUR
   
Monatliche Ersparnis 219,20 EUR*
   
Jährliche Ersparnis 2.630,40 EUR
   

 *Weitere Ersparnis, da die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann. Bei einem Steuersatz von 35 % liegt der effektive Aufwand bei ca. 81 EUR im Monat.


Fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an und erfahren Sie, wie viel Sie sparen können.. 

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