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Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen


Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

 

Hier muss zwischen dem Krankengeld für Arbeitnehmer und dem Krankengeld für Selbstständige unterschieden werden. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist das Krankengeld Krankenkasse eine Pflichtversicherung. Wenn du Selbstständiger oder Freiberufler bist, dann kannst du frei entscheiden, ob du das Krankengeld mitversichern möchtest. Die Leistungen sind für beide ansonsten gleich. Arbeitnehmer haben allerdings einen großen Vorteil.

Vorteil Arbeitnehmer: 6 Wochen Lohnfortzahlung 

Der Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit, also bei Krankheit, ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält für diesen Zeitraum sein volles Bruttoeinkommen. Nach diesen sechs Wochen endet der gesetzliche Anspruch. Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Entgeltfortzahlungsgesetz.



Krankengeld ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit 

Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dann keine weiteren Beiträge zahlen. Der Arbeitnehmer erhält dann 70 Prozent des letzten vollen monatlichen brutto–, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt wirken sich positiv auf die Höhe des Krankengeldes aus.

 

Nachteil: Höhe das Krankengeld ist begrenzt

Die Höhe des Krankengeldes ist auf die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Du hast nach sechs Wochen weniger Geld als, wenn du arbeitest. 

  

Je höher dein Einkommen ist, desto größer ist diese Lücke. Bei einem Einkommen von 2000 € brutto fehlen dir nach sechs Wochen rund 300 € monatlich. Für einen Monat ist das noch verkraftbar. 

 

 

Aber was ist, wenn du Monate länger krankgeschrieben bist?

 

 

Hier ein Beispiel:

Du bekommst jeden Monat ein festes Gehalt vor der Erkrankung von 6.000,00 €. Dein Nettogehalt beträgt 4.000,00 €. Dein kalendertägliches Krankengeld beträgt dann voraussichtlich 101,50 €

 

Achtung: Davon werden dir noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Und zwar für die

 

  • Rentenversicherung: 9,49 €
  • Arbeitslosenversicherung: 1,52 €
  • Pflegeversicherung: 1,29 €

 

Bleiben von 101,50 Euro 89,20 € übrig. Dies ergibt für einen vollen Kalendermonat: 2.676,00 €. 

 

Dein Nettoeinkommen lag vorher bei 4000 Euro. Fehlen dir also über 1300 Euro monatlich.  

 

 

 Tipp: sofort ein zusätzliches Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung  beantragen!

Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler 

Auch als Selbstständige kannst du ein Krankentagegeld mit deiner Krankenkasse vereinbaren. Dieses Krankengeld kostet zusätzlich 10,74 % mehr. Allerdings erhältst du dein Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Und die Zahlung  ist auf maximal 72 Wochen begrenzt. Solltest du länger als 72 Wochen krank sein, dann endet das Krankengeld automatisch. Du stehst dann ohne Einkünfte da. Dies ist besonders gefährlich für chronisch Erkrankte. Hier kann ein Krankengeld ohne Begrenzung der Leistungsdauer überlebenswichtig sein.


Weitere Nachteile für dich als Selbstständiger 

Du bindest dich als Selbstständige für 3 Jahre an deine Krankenkasse. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse, die dir vielleicht ein interessantes Gesundheitsprogramm bietet, ist ausgeschlossen. Auch zu einer privaten Krankenversicherung kannst du die nächsten 3 Jahre nicht wechseln. Dies gilt auch bei Beitragserhöhungen. Die Höhe des Krankengeldes ist auf 70 % deines Einkommens begrenzt. 2017 erhältst maximal 3100 Euro Krankengeld, wenn du den Höchstbeitrag an deine Krankenkasse zahlst.

 

Das bedeutet allerdings, je niedriger dein Beitrag, desto niedriger das KrankengeldDies kann so weit gehen, das du im Krankheitsfall gar kein Krankengeld erhältst, da dein Einkommen vor der Arbeitsunfähigkeit einfach zu niedrig war.   

Das Krankengeld (Wahltarif) der gesetzlichen Krankenkasse: 

Zusätzlich kannst du ein Krankengeldwahltarif bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abschließen, um weitere Lücken zu schließen. Voraussetzung ist allerdings zunächst der Abschluss des normalen Krankengeldes ab dem 43. Tag.

 

Krankengeldwahltarife mit vielen Besonderheiten 

Bei der Konstruktion der Krankengeldwahltarife haben die Kassen allerdings einen hohen Freiheitsgrad. Vor Überraschungen ist da niemand sicher. Ein Beispiel: So will die TK (Techniker Krankenkasse) ihre Kunden ganz trickreich bei der Stange halten. Wer dort den Wahltarif Krankengeld abschließt, wird nach drei Jahren - das ist die übliche Bindungsfrist für den Erstabschluss eines Wahltarifs - weitere drei Jahre gebunden, wenn er nicht rechtzeitig kündigt. 

 

Krankengeld Wahltarife der Krankenkasse undurchsichtig 

Jede gesetzliche Krankenkasse kocht da ihre eigene Suppe, da sie hier viele Gestaltungsmöglichkeiten haben, die sie nicht immer zum Vorteil der Versicherten nutzen. Für Selbstständigen sind diese Nachteile auf den ersten Blick kaum ersichtlich, da die genauen Bedingungen tief in den Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen versteckt sind. Die Satzungen haben häufig einen Umfang von 100 und mehr Seiten. 

 


Fazit zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen:

Wenn du als Selbstständiger über den Abschluss eines Krankengeldes nachdenkst, dann solltest du einen Fachmann zurate ziehen. Hol ein Angebot zum Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung ein. Dieses ist häufig flexibler und verbraucherfreundlich gestaltet. 

 

Weitere Informationen zum Krankengeld der GKV.... 

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