Kann die Versicherung das Krankentagegeld im Leistungsfall kündigen?
Ja, der Versicherer kann das Krankentagegeld innerhalb der ersten 3 Jahre (§ 178 i Abs. 1 VVG) ohne Angabe von Gründen zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Aber nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Beginn, danach kann der Versicherer nicht mehr kündigen.
Das heißt, dass der Versicherer dieses "ordentliche Kündigungsrecht" beim Krankentagegeld hauptsächlich nach der Abwicklung von Schadenfällen, also nach einer längeren Krankheit, anwenden kann und das Krankentagegeld kündigt. Danach kann es sehr schwierig werden, einen anderen Privaten Krankenversicherer zu finden, der ein Krankentagegeld versichert.
Kündigung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit in § 14 MBKT geregelt
In § 14 der MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) können Sie nachlesen, ob Ihr Versicherer beim Krankentagegeld auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder nicht. Wir haben dies für alle Gesellschaften geprüft.
"Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, ...."
Ein Beispiel zum ordentlichen Kündigungsrecht beim Krankentagegeld:
Sie sind bereits 24 Monate bei einer Gesellschaft mit Krankentagegeld versichert und erkranken. Diese Erkrankung zieht sich über 9 Wochen. Sie bekommen, wie vereinbart, 9 Wochen lang Ihr Krankentagegeld. Leider lässt Ihre Diagnose vermuten, dass diese Erkrankung wahrscheinlich wieder auftritt. Die Gesellschaft kann jetzt den Vertrag ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Gegenüber jeder anderen Gesellschaft, bei dem Sie das Krankentagegeld neu absichern wollen, müssen Sie Ihre Erkrankung und die Tatsache, dass Ihr alter Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde, angeben.
Wir bieten Krankentagegelder mit Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sie erhalten Krankentagegelder mit Kündigungs-Schutz-Garantie.
Meine Empfehlung: Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass Sie eine Krankentagegeldversicherung finden, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.
Weitere Fragen zur Krankentagegeldversicherung.