Wann greift Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld greift, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist und dadurch ihren Beruf nicht ausüben kann. Der genaue Zeitpunkt, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag ab.
In der Regel beginnt der Anspruch auf Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Wartezeiten im Versicherungsvertrag zu überprüfen, da diese je nach Versicherungsgesellschaft variieren können.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld, das in der Regel nach sechs Wochen Krankheit einsetzt, kann das Krankentagegeld bereits ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.
Die Höhe des Krankentagegeldes ist vertraglich festgelegt und kann individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und der privaten Krankenversicherung vereinbart werden. Es dient dazu, den Einkommensausfall während der Krankheitsphase abzufedern und eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
Wann greift Krankentagegeld bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern?
Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern greift das Krankentagegeld nicht automatisch. Das Krankentagegeld ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten stattdessen nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht (42 Tage) des Arbeitgebers im Krankheitsfall Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei werden auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld in die Berechnung einbezogen. Jedem Arbeitnehmer fehlen dann 10 % seines Einkommens. Das bedeutet: Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist Ihre Lücke. Diese Lücke können Sie durch ein Krankentagegeld schließen.
Es gilt jedoch eine gesetzliche Obergrenze für das Krankengeld, die für das Jahr 2023 bei maximal. 116,88 Euro pro Tag liegt. Auch hier gilt: je höher das Einkommen, desto größer die Lücke.
Bei einem Einkommen von bis zu 2.099 € haben Sie eine Lücke von 10 € pro Tag bzw. 300 € pro Monat. Bei einem Einkommen bis 4125 € sind dies schon 25 € pro Tag bzw. 750 € pro Monat.
Bei einem Einkommen von bis zu 4.885 € sind dies schon 35 € pro Tag bzw. 1050 € pro Monat. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird die Lücke immer größer.
Diese Lücke können Sie durch ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag für wenige EUR schließen.
Für privat versicherte Arbeitnehmer bietet die private Krankenversicherung ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wenn der Arbeitgeber eine längere Lohnfortzahlung anbietet, dann passt sich der Leistungsbeginn des Krankentagegeldes an.
Folgende Termine können Angestellte als Leistungsbeginn für das Krankentagegeld wählen:
- 43. Tag
- 64. Tag
- 85. Tag
- 92. Tag
- 106. Tag
- 127. Tag
- 169. Tag
- 183. Tag
- 274. Tag
- 365. Tag
GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbaren häufig als Leistungsbeginn spätere Leistungsbeginne, da ihr Arbeitsvertrag eine längere Lohnfortzahlung als sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit vorsieht.
Wann greift Krankentagegeld bei Selbstständigen und Freiberuflern?
Beim Krankentagegeld für sind die angebotenen Karenzzeiten, bevor die Leistungen beginnen, wesentlich kürzer als Arbeitnehmern. Dies kann man auch gut verstehen. Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen ihr volles Gehalt von ihrem Arbeitgeber weitergezahlt.
Selbstständigen und Freiberuflern haben keine Lohnfortzahlung. Sie müssen bei Arbeitsunfähigkeit von Ihren Rücklagen leben. Deshalb wünschen sie möglichst kurze Karenzzeiten und frühe Leistungsbeginne.
Der früheste Leistungsbeginn ist der 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Insbesondere Existenzgründer und Kleinunternehmer wünschen diesen frühen Leistungsbeginn.
Weitere mögliche Termine für den Leistungsbeginn sind
- 8. Tag
- 15. Tag
- 22. Tag
- 29. Tag
- 43. Tag
- 92. Tag
- 183. Tag
Übrigens: Unsere Krankentagegelder bekommen Sie auch für Sonn- und Feiertage, und zwar steuerfrei.
Fazit:
Für jede Berufsgruppe, egal ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer oder GmbH Geschäftsführer gibt es eine Lösung.