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Krankentagegeld ab dem ersten Tag

Krankentagegeld ab dem ersten Tag


Krankentagegeld ab dem ersten Tag

"Haben Sie ein Krankentagegeld, dass ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit leistet?" Diese Frage bekomme ich immer wieder gestellt, Viele Selbstständige suchen ein Krankentagegeld mit einem möglichst frühen Leistungsbeginn. Insbesondere Existenzgründer wünschen dies. Das Angebot mit einem möglichst frühen Leistungsbeginn ist sehr übersichtlich. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt  

Krankentagegeld ab dem ersten Tag für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer brauchen kein Krankentagegeld ab dem ersten Tag. Arbeitnehmer haben sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In den ersten sechs Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen. Ab der siebten Woche, übernimmt dann die Krankenkasse dieses, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist.

 

Allerdings zahlt diese nur 90 % des Nettogehalts.

 

Arbeitnehmer erhalten dann maximal 109,38 € pro Tag, genauer gesagt 3270 € Krankengeld im Monat.

Vom täglichen Krankengeld (brutto) werden die hälftigen Beitragsanteile zur Sozialversicherung einbehalten. Die andere Hälfte zahlt die Krankenversicherung. Diese hälftigen Anteile betragen derzeit 9,30 % (= 10,17 Euro) für die Rentenversicherung, 1,20 % (= 1,31 Euro) für die Arbeitslosenversicherung und 1,525 % (= 1,67 Euro). Somit beträgt das monatliche Nettokrankengeld maximal 2877,60 €.

 

Wenn Sie Ihre genaue Lücke berechnen wollen, dann empfehle ich Ihnen meinen Krankengeldrechner.

 

 

Krankentagegeld ab dem ersten Tag für Selbstständige

Viele ältere Handwerker kennen noch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, das ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt hat. Dies ist aber lange her. Mittlerweile bieten die gesetzliche Krankenkasse für alle Selbstständige als frühestens Leistungsbeginn den 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an.

Wenn Sie insgesamt länger als 72 Wochen krank sind, dann endet das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse automatisch

 

Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung

Bleibt für viele Selbstständige nur die private Krankenversicherung. Allerdings ist das Angebot hier, wenn ein Leistungsbeginn ab dem vierten Tag gewünscht wird, sehr übersichtlich. Es gibt nur acht Gesellschaften in Deutschland, die ein Krankentagegeld ab dem vierten Tag anbieten. Von diesen acht Gesellschaften verlangen fünf, dass sie dort auch privat krankenversichert sind. Sie müssten also ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen und zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Letztendlich bleiben nur drei Gesellschaften übrig, die Selbstständigen ein Krankentagegeld ab dem vierten Tag anbieten, ohne dass sie dort auch privat krankenversichert sind.

 


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Krankentagegeld ab dem ersten Tag für Freiberufler

Einzig für Freiberufler gibt es einige Versicherungsunternehmen, die ein Krankentagegeld ab dem vierten Tag anbieten. Insbesondere für Ärzte und Zahnärzte gibt es hier Angebote von mehreren Unternehmen. Ärzten und Zahnärzten wird ermöglicht, ein Krankentagegeld ab dem vierten Tag abzuschließen.

Besonders hervor tut sich hier die DKV (Deutsche Krankenversicherung AG) aus Köln. Die DKV bietet nicht nur ein spezielles Krankentagegeld Ärzten und Zahnärzten an, sondern auch für einige andere freiberufliche Berufsgruppen. Hierfür hat die DKV für jeweilige Berufsgruppe eigene Krankentagegeldtarife geschaffen, die genau auf die Belange der jeweiligen Zielgruppe abgestimmt sind.

 

Für welche Freiberufler gibt es spezielle Krankentagegeld-Lösungen der DKV?

 

 

Krankentagegeld ab dem ersten Tag für GmbH Geschäftsführer

Auch für GmbH Geschäftsführer gibt es kein Krankentagegeld, welches ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit leistet. Hier ist als frühester Leistungsbeginn der 4. Tag möglich. Diese kann bis zu einer Höhe von 520 € pro Tag beantragt werden. Dies ist das einzige Krankentagegeld in Deutschland, dass ermöglicht ein so hohes Krankentagegeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit abzusichern.

Die Beiträge für dieses spezielle Krankentagegeld werden übrigens von ihrer GmbH übernommen. Sie sind somit Betriebsausgaben und sie müssen sie nicht auf ihrem Nettoeinkommen bezahlen.

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Fazit: Ein Krankentagegeld oder Krankengeld mit dem Leistungsbeginn ab dem vierten Tag gibt es nicht. Wenn sie Selbstständiger, Freiberufler oder GmbH Geschäftsführer. Gibt es einige Angebote in Deutschland, die als frühsten Leistungsbeginn den vierten Tag anbieten.

 

Wenn Sie hier ein Krankentagegeld mit solch einem frühen Beginn wünschen, dann sprechen Sie uns an

 

 

 

 

 

 

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