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Krankentagegeld Leistungsbeginn 

Wann ist der früheste Beginn beim Krankentagegeld?

Der Leistungsbeginn beim Krankentagegeld ist sehr unterschiedlich. Die meisten Gesellschaften bieten ein Krankentagegeld mit einem Leistungsbeginn ab dem 15. Tag oder später an. Aber auch der 4., 8., 22., 29. oder 43. Tag sind möglich. Der 43. Tag wird in der Regel von Arbeitnehmern gewählt, da nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. 


Krankentagegeld mit früherem Leistungsbeginn wird selten angeboten:

 Krankentagegeld mit 4. oder 8. Tag als Leistungsbeginn sind rar. Überdies verlangen fast alle Versicherungsgesellschaften bei einem solch frühen Beginn, dass der Kunde dort auch privat versichert ist. Wenn Sie dies nicht wünschen und den 4. Tag als Leistungsbeginn wünschen, dann bleiben sehr wenige Gesellschaften übrig.

 

Krankentagegeld mit 4. Tag als Leistungsbeginn:

Wir bieten für alle Berufsgruppe ein Krankentagegeld ab dem 4. Tag, unabhängig davon wo der Kunde krankenversichert ist.

 
Für wen ist der 4. Tag als Leistungsbeginn beim Krankentagegeld besonders interessant?
 
  • Existenzgründer: Zunächst sicherlich für Existenzgründer, die zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit ihr gesamtes Kapital in der Neu-Gründung stecken haben. Wenn jetzt etwas Überraschendes passiert, insbesondere ein Unfall, dann hat der Existenzgründer häufig keine Rücklagen, mit er diese Ausfallzeit finanziell überbrücken kann. Gerade zum Beginn einer Selbstständigkeit ist die eigene Arbeitskraft das Wichtigste, was ein Existenzgründer hat. Seine Arbeitskraft sollte durch ein Krankentagegeld abgesichert sein und dies möglichst früh.

 

  • Selbstständige und Freiberufler ohne oder wenigen Mitarbeitern: Firmen, bei denen der Chef noch selber mitarbeitet; Einzelkämpfer, die keine Mitarbeiter haben; Freiberufler und Selbstständige, bei denen ohne den Chef nichts weiter läuft. Zu Beginn wird sicherlich noch Geld in die Kasse kommen, durch Aufträge, die vor der Arbeitsunfähigkeit erledigt wurden. Aber was ist, wenn 3 oder 4 Monate keine Aufträge erledigt wurden, dann dauert er in der Regel nochmals 1- 2 Monate bis dann wieder neue Aufträge abgearbeitet werden konnten, neue Rechnungen geschrieben werden können und die Kunden bezahlen. Sobald der Selbstständige anfängt, zu arbeiten, endet auch das Krankentagegeld. Diese "Durststrecke" kann durch ein Krankentagegeld ab dem 4. oder 8. Tag aufgefangen werden.

 

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