Berufshaftpflicht für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
Berufshaftpflicht für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten ab 20.07.2021 Pflicht!
Seit dem 20. Juli 2021 ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gesetzlich neu geregelt worden. Seit diesem Zeitpunkt gilt die bundeseinheitlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen sich ausreichend gegen die Haftpflichtgefahren, die sich aus ihrer Berufsausübung ergeben, versichern. Dazu verpflichtet sie das neue Gesetz. Bis zum 20. Juli 2023 wird das Bestehen einer Absicherung durch Zulassungsausschuss überprüft. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollte jeder Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeut über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Berufshaftpflicht für Ärzte – hohe Verantwortung braucht höchste Sicherheit
Der Arztberuf ist viel mehr als nur ein Job. Denn Sie tragen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten – und stehen für Missgeschicke oder Fehlentscheidung gerade. Damit mögliche finanzielle und juristische Auswirkungen abgesichert sind, hat der Gesetzgeber gehandelt.
Die Schadenhöhen steigen
Patienten und Angehörige sind heute aufgeklärter und kritischer als früher. Dadurch hat sich auch die Bereitschaft erhöht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier geht es nicht nur um Schmerzensgeld oder eine Haushaltshilfe – auch der Ausgleich, wegen Erwerbsminderung oder lebenslange Unterhalt werden immer öfter gefordert.
Ein Fehler ist schnell passiert
Selbst echte Experten können durch Behandlungsfehler gravierende Schäden verursachen – wie sind in folgenden Beispielen sehen
Während der Behandlung hat der Zahnarzt versehentlich einen Nerv im Kiefer des Patienten verletzt. Hierdurch hat der Patient eine dauerhafte Beeinträchtigung erlitten.
Ein Patient bekommt von seinem Hausarzt irrtümlich ein Medikament verschrieben, dass er aufgrund einer anderen Erkrankung nicht einnehmen darf. Durch die nach Einnahme des Medikaments entstanden Nebenwirkung ist der Patient langfristig geschädigt.
Nach dem Unfall eines Kindes geht der Kinderarzt von einer Gehirnerschütterung aus und unterlässt weitere Untersuchungen. Hierbei erkennt er fälschlicherweise nicht, dass eine Hirnblutung vorlag. Das Kind ist dauerhaft beeinträchtigt.
Jährlich viele Tausend Vorwürfe wegen Behandlungsfehler
Jedes Jahr werden tausende Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler erhoben. Deshalb ist ein umfangreicher Versicherungsschutz essenziell. Mit einer Versicherungssumme in Höhe von 5 Millionen € sind Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestens geschützt. Gleichzeitig erfüllen Sie ihre Versicherungspflicht und mehr.
Passiver Rechtschutz ist enthalten:
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang sie zu Schadenersatz verpflichtet sind.
Wir bezahlen berechtigte Entschädigungsforderung
Wir währen unberechtigte Schadensersatz Ansprüche, auch vor Gericht, ab
Wir übernehmen im vereinbarten Umfang alle Kosten der Schadensabwicklung und Rechtsverteidigung
Besondere Highlights Berufshaftpflicht Versicherung der ERGO Versicherung
👍 Versicherungsnummer beträgt grundsätzlich immer 5 Million €
👍 erweiterter Strafrechtsschutz
👍 Nachhaftung für zehn Jahre nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
👍 Telemedizinische Leistung im Inland sind mitversichert
👍 Kleine kosmetische OPs sind mitversichert
👍 Keine versteckten Selbstbehalte
👍 Keine Limits für das von Ihren Patienten eingebrachten Sachen, Schlüsselverlust Mietsachschäden
👍 Der Praxisvertreter ist automatisch mitversichert
👍 Kleine/leichte Operationen sind immer mitversichert.
👍 Besondere Vorteile für Zahnärzte: Kommt es zu Beschädigung von Eigentum des Patienten durch den Zahnarzt (zum Beispiel Kleidung mit Rückständen von Gipsabdruck verschmutzt) dann wird ohne Abzug einer Selbstbeteiligung erstattet.
👍 Mitversicherung von Erfüllungsschäden (Fremdlabor Kosten) bei Zahnersatz. Fehlerhafte Erstellung eines Gipsabdrucks für Zahnersatz und deshalb nötige Neuanfertigung des Zahnersatzes es. Diese Kosten werden zu 100 % übernommen.
👍 OP Klausel: leichte OPs sind immer mitversichert. Darm- und Magenspiegelungen In Sedierung einschließlich in Name von Gewebeproben mitversichert. Hämorrhoiden in lokaler Betäubung sind ebenfalls mitversichert.
👍 Kleine plastische – ästhetische Eingriffe immer mitversichert wie unter anderem die Entfernung von Warzen oder Unterspritzen von Falten.
👍 Ambulante Operation sind mitversichert, sofern diese nicht in Allgemeinanästhesie, Plexusanästhesie oder rückenmarksnaher Anästhesie durchgeführt werden.
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