Skip to main content

Warum brauchen Arbeitnehmer eine Krankentagegeld-Versicherung?


Warum braucht jeder Arbeitnehmer eine Krankentagegeld-Versicherung?

Sind Sie krank, haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Sie erhalten dann Ihr volles Bruttoeinkommen. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, dann bekommen Sie ab der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses fällt geringer aus Ihrem bisherigen Netto-Einkommen. Wie viel Geld fehlt Ihnen von Ihrem Netto-Einkommen nach 6 Wochen?

Je höher Ihr Netto-Einkommen, desto größer Ihre Lücke

Wenn Sie ein Netto-Einkommen von 1.500 Euro haben und länger als Wochen krankgeschrieben sind, fehlen Ihnen monatlich 313 Euro. Bei 2.000 € sind dies schon 417 Euro und bei einem netto von 3.500 € fehlen Ihnen monatlich 700 €. Begrenzt auf 72 Wochen. Dann endet automatisch Ihr Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse.

 

  

Wie ermitteln Sie Ihre persönliche Lücke?

Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern…

Hier gilt folgende Regelung. Der Krankengeldanspruch beträgt 70 % des Bruttoentgeltes, aber maximal 90 % Ihres Nettoentgeltes.  Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 108 Euro pro Tag (Wert 2023) begrenzt. Von diesen werden die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Im Schnitt handelt es sich hier um circa 12 % Abzug.

 Ein Berechnungsbeispiel:

 

 

Krankenkasse zahlt maximal 3.240 EUR Krankengeld pro Monat

Das maximale Krankengeld (Stand 2023) liegt bei 108 Euro pro Tag und bei Kinderlosen, sogar noch etwas weniger. 

 

Bei gesetzlich Versicherten mit dem Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze.... 

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken­versicherung beträgt, 2223 monatlich 4.987,50 EUR brutto, also 59.850 EUR jährlich. Und in Zukunft wird diese weiter steigen. 

Auch hier beträgt das maximale Krankengeld monatlich, 3240 EUR. Hier ist die Berechnung Ihrer Lücke ganz einfach. Sehen Sie sich auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung Ihr ausgezahltes Netto-Einkommen ab und ziehen Sie davon 3,240 EUR ab. Jetzt kennen Sie als Arbeitnehmer Ihre genaue Lücke. 

 

Bei privat versicherten Arbeitnehmern....

Als privat Versicherter Arbeitnehmer bekommen Sie ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld ausgezahlt. Das heißt, Sie haben kein Einkommen und eine Versorgungslücke von 100 %. Deshalb sollten Sie Ihren Verdienstausfall über ein privates Krankentagegeld absichern. Dies wird in der Regel beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung mit abgesichert. 

Allerdings wird dieses danach auch häufig vergessen und nie wieder angepasst. Meine Erfahrung zeigt mir, je länger der Vertrag besteht, desto größer ist die Lücke zum tatsächlichen Netto-Einkommens. Vergrößert wird diese Lücke noch durch den Umstand, dass nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung Sie den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt nach 6 Wochen. 

Die Höhe des Krankentagegeldes ist für privat Versicherte auf 80 % ihres Bruttoeinkommens ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Das errechnete Tagegeld steht Ihnen für jeden Tag der Krankheit zur Verfügung.

Ob gesetzlich pflichtversichert, gesetzlich freiwillig versichert oder privat versichert. Sie als Arbeitnehmer sollten über eine Krankentagegeld-Absicherung verfügen. Damit Sie bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihren Lebensunterhalt durch ein regelmäßiges „Ersatzeinkommen“ bezahlen zu können. Mit einem geringen Monatsbeitrag ist dies bei uns möglich. 

Zur Abdeckung dieses Risikos empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines privaten Krankentagegeldes.

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die mögliche Einkommensausfälle bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit mindern oder ausgleichen kann. Die Höhe Ihres privaten Krankentagegeldes ergibt sich aus Ihrem Monatseinkommen.  

Hier können Sie Ihren persönlichen Vorschlag anfordern.... 

Fordern Sie als Arbeitnehmer Ihr persönliches Angebot an!

 

Dies könnte Sie auch interessieren...