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GKV Krankengeld maximal 78 Wochen in drei Jahren

GKV zahlt Krankengeld maximal 72 Wochen in 3 Jahren


Krankengeld maximal 78 Wochen in drei Jahren. In einem neuen Urteil wurde bestätigt, dass Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld haben, maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren erhalten. Krankengeld endet nach 78 Wochen. Ein Arbeitnehmer Krankengeld. Er bekam eine zweite Erkrankung, der Arzt stellte eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das verlängerte aber nicht den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld habe. Dieser sei maximal 78 Wochen in drei Jahren.

Krankengeldzahlung auf 72 Wochen begrenzt (Aussteuerung)

So entschied das Sozialgericht in Stuttgart, AZ. S17 KR 4897/20. Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Aussteuerung beim Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen

Beim Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen spricht man von einer sogenannten Aussteuerung, wenn das Krankengeld automatisch nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte weiter krankgeschrieben ist. Die gesetzliche Krankenkasse beendet dann automatisch die Krankengeldzahlung.

Wenn zu diesem Zeitpunkt, also nach 78 Wochen (sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und 72 Wochen Krankengeld), für den Arbeitnehmer keine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wurde, dann erhält der Versicherte Sozialhilfe.

 


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Betrifft dieses Urteil auch das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung?

Nein, denn alle Urteile der Sozialgerichte betreffen immer die Versorgungssysteme der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und nicht die private Krankenversicherung.

Grundlage alle Krankentagegeldversicherungen der privaten Krankenversicherung sind die sogenannten Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT). Ergänzt beziehungsweise verbessert werden diese durch die jeweiligen Tarifbedingungen zum jeweiligen Krankentagegeldtarifen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Diese dürfen aber nicht schlechter als die MBKT sein. 

 

Beim Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Aussteuerung!

Wie sieht die Regelung beim Krankentagegeld der PKV aus?

Wichtig ist, dass es in den Musterbedingungen keine zeitliche Begrenzung, wie insbesondere die 78 Wochen bei der GKV, gibt. Das Krankentagegeld wird also zeitlich unbegrenzt gezahlt. Allerdings, muss man wissen, das Krankentagegeld der PKV wird nicht ewig gezahlt. Auch hier gibt es eine Begrenzung,

 

dies ist Paragraf 15 sonstige Beendigungsgründe geregelt:

„Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübt Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht von dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherte seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.“

 

MBKT legt Mindeststandard fest

Dies ist der Mindeststandard bei Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung. Es gibt einzelne Krankentagegeldtarife, die nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bei bestehender Arbeitsunfähigkeit noch sechs Monate oder sogar zwölf Monate lang das vereinbarte Krankentagegeld zahlen.



Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung wesentlich besser

als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse!

 

Dies führt immer wieder zu Rückfragen von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern, bei denen das Krankengeld nach 72 Wochen endete. Davon abgesehen wird das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung (ergänzendes Krankentagegeld zur GKV) weiter gezahlt, solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

 

 

Meine Empfehlung: neben Krankentagegeld Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Deshalb empfehle ich immer neben ein Krankentagegeld Krankenversicherung eine private Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen. Am besten eine, die den nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zu Berufsunfähigkeitsrente bietet.


 

Auch Selbstständige sind von Aussteuerung betroffen


Einige Selbstständige habe mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse vereinbart, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld erhalten. Dafür zahlen Sie ein zusätzlichen erhöhten Beitrag. Aber auch hier gilt die 72 Wochen Regelung. Das Krankengeld endet automatisch nach 72 Wochen auch für Selbstständige.


Da die meisten Selbstständigen nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben sie auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese Lücke können Sie nur durch eine private Berufsunfähigkeitsrente schließen. Und hier ist es besonders wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsrente und das Krankentagegeld aufeinander abgestimmt sind
 

 

Nahtloser Übergang vom Krankengeld zu Berufsunfähigkeitsrente

Was bedeutet das? Dies bedeutet, dass das vereinbarte Krankentagegeld so lange gezahlt wird, bis die Berufsunfähigkeitsrente bewilligt worden ist. Wenn dies der Fall ist, dann spricht man von einem sogenannten „nahtlosen“Übergang.


 
Nahtlosen Übergang bietet nur die DKV in Zusammenarbeit mit der Ergo!
 
 
 

Die DKV zahlt so lange Krankentagegeld, wie die ERGO Lebensversicherung den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente prüft. Beide Gesellschaften gehen sogar noch einen Schritt weiter. Wenn die DKV Berufsunfähigkeit feststellt, dann beginnt die ERGO automatisch mit der Zahlung ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
 
Die ERGO prüft jetzt nicht noch einmal, ob die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit vorliegen. Somit ist ein nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente gesichert. Somit entsteht keine Lücke. Und Sie müssen sich nicht mit zwei Gesellschaften beschäftigen. Dies geht allerdings nur, wenn gleichzeitig neben dem Krankentagegeld bei der DKV eine Berufsunfähigkeitsrente bei der ERGO Lebensversicherung besteht.



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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...

Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.