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Krankentagegeld der Barmenia für Arzt und Zahnarzt

Krankentagegeld der Barmenia für Arzt und Zahnarzt


Was bringt das Krankentagegeld der Barmenia dem Arzt/Zahnarzt?

Die Barmenia bietet für selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ein spezielles Krankentagegeld. Die Barmenia gehört zu den wenigen Krankenversicherern die Mediziner ein eigenes Krankentagegeld anbieten. Grund genug, sich den Tarif TM+ einmal genauer anzusehen.  

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Barmenia für Ärzte?

  • Zusammenrechnung der Kranztage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit (AU) innerhalb von sechs Monaten. Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen dieser Krankheit oder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet. 
  • Anpassungsgarantie bei Erhöhung des Einkommens. Erhöht sich das Nettoeinkommen des Arztes, dann kann dieser dieses ohne Gesundheitsfragen anpassen. Die Barmenia wird einen solchen Antrag ohne Gesundheitsprüfung annehmen, wenn die Erhöhung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens bzw. bei Freiberuflern nach Erhalt des Steuerbescheids durch das Finanzamt beantragt wird. Die erhöhten Leistungen werden ohne erneute Wartezeit auch für laufende Versicherungsfälle (Arbeitsunfähigkeit des Arztes) von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt der Vertragsänderung an gezahlt. 
  • Automatische Anpassung - Darüber hinaus bietet die Barmenia gelegentlich eine Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung an. Dieses Angebot entspricht der allgemeinen Einkommensentwicklung. 
  • Verkürzung der Karenztage bei Berufswechsel. Wechselt der angestellte Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt in eine selbstständige Tätigkeit, dann kann dieser verlangen, dass die Karenztage auf einen früheren Leistungsbeginn herabsetzen. Allerdings nur in Höhe des bestehenden Krankentagegeldes. Dieses kann ohne Gesundheitsfragen auf einen früheren Leistungsbeginn verkürzt werden. Diese Änderung muss innerhalb von zwei Monaten beantragt werden 
  • Krankentagegeld kann auch bei Rentenbezug weitergeführt werden. Normalerweise endet mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres das Krankentagegeld automatisch. Sofern der Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt weiterhin tätig ist, kann er das Krankentagegeld zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden 

  • Leistung bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während Rehabilitationsmaßnahmen, wenn der Versicherungsnehmer vorher mindestens 2 Wochen arbeitsunfähig war 
  • Früher Leistungsbeginn. Der Arzt kann das Krankentagegeld schon ab dem 4. Tag  der Arbeitsunfähigkeit versichern. Allerdings müssen dabei Höchstsätze beachtet werden. Der Tarif TM+ kann mit verschiedene Leistungsbeginn ab dem 4, 8., 15., 22., 29. und 43 Tag vereinbart werden. Für angestellte Ärzte sind auch spätere Leistungsbeginne möglich. Die maximalen Höchstsätze sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht

 

Krankentagegeld der Barmenia Höchstsätze für Ärzte

 

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Barmenia für Ärzte weniger? 

  • Wartezeiten: Wird das Krankentagegeld neu beantragt, dann hat der versicherte Arzt zunächst eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten zu durchlaufen. In dieser Zeit erhält er nur Leistung aus der Krankentagegeldversicherung, wenn diese durch einen Unfall verursacht wurde. Ferner gibt es noch besondere Wartezeiten für Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie für Zahn- und Kieferregulierung Diese beträgt sechs Monate. Die Wartezeit für Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag beträgt acht Monate (vgl. § 1a Abs. 5 MB/KT 09). 
  • Höhe auf Nettoeinkommen begrenzt. Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. 
  • Praxiskosten können mitversichert werden. Allerdings nur, wenn der Arzt gleichzeitig privat bei Barmenia versichert ist. Dann können Ärzte die auf den Kalendertag umgerechneten Betriebs- bzw. Praxiseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung zu 75 % absichern. 

 

Welche Gesundheitsfragen stellt die Barmenia Krankenversicherung

  1. Bestehen Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen?
  2. Besteht eine HIV-Infektion?
  3. Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen?
  4. Besteht eine anerkannte Behinderung?
  5. Haben in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen
  6. Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?
  7. Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Beobachtungen oder Behandlungen
  8. Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt? 

 

Hier weitere Informationen zum Krankentagegeld der Barmenia für den Arzt, Zahnarzt und Tierarzt

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