Warum GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kein Krankengeld erhalten

Viele GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind. Doch anders als reguläre Arbeitnehmer haben sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. In diesem Artikel erläutern wir die Gründe hierfür, den Unterschied zwischen Gesellschafter-Geschäftsführern und angestellten Geschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile sowie mögliche Absicherungsstrategien.
1. Unterschied zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und angestelltem Geschäftsführer
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist sowohl Anteilseigner (Gesellschafter) als auch Geschäftsführer der GmbH. Sein Einfluss auf die Gesellschaft hängt von der Höhe seiner Beteiligung ab:
- Mehrheitsgesellschafter: Hält er mehr als 50 % der Anteile, kann er maßgebliche Entscheidungen treffen und ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig.
- Minderheitsgesellschafter: Besitzt er weniger als 50 %, wird die Sozialversicherungspflicht individuell geprüft, basierend auf seiner Weisungsgebundenheit und seinem Einfluss.
Ein angestellter Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile (Fremdgeschäftsführer) ist nicht am Unternehmen beteiligt und unterliegt oft den Weisungen der Gesellschafterversammlung. Er wird meist als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer betrachtet und ist somit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
2. Warum Gesellschafter-Geschäftsführer kein gesetzliches Krankengeld erhalten
Der fehlende Anspruch auf gesetzliches Krankengeld für Gesellschafter-Geschäftsführer resultiert aus ihrem besonderen Status:
- Keine Arbeitnehmereigenschaft: Aufgrund ihrer Gesellschafterstellung gelten sie nicht als abhängig Beschäftigte und sind daher nicht automatisch gesetzlich krankenversichert.
- Freiwillige Versicherung: Viele sind freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, wobei ein Anspruch auf Krankengeld nur bei entsprechender Zusatzvereinbarung besteht.
3. Absicherungsmöglichkeiten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Um finanzielle Einbußen bei Krankheit zu vermeiden, sollten folgende Optionen in Betracht gezogen werden:
a) Krankentagegeldversicherung
- Private Absicherung: Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt ab dem vereinbarten Zeitpunkt einen festen Tagessatz im Krankheitsfall.
- Individuelle Anpassung: Höhe und Beginn der Zahlung können flexibel gestaltet werden.
- Steuervorteil: Die Beiträge können über die GmbH als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wodurch sich das Nettoeinkommen erhöht.
b) Entgeltfortzahlung durch die GmbH
- Vertragliche Regelung: Eine klare Vereinbarung im Anstellungsvertrag über die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist essenziell.
- Rückendeckungsversicherung: Spezielle Versicherungen ermöglichen es der GmbH, sich gegen das Risiko der Lohnfortzahlung abzusichern. Im Krankheitsfall des Geschäftsführers erstattet die Versicherung der GmbH das gezahlte Gehalt, was finanzielle Belastungen mindert.
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c) Private Berufsunfähigkeitsversicherung mit nahtlosem Übergang
- Kombinierte Absicherung: Einige Versicherungen bieten Produkte an, bei denen das Krankentagegeld nahtlos in eine Berufsunfähigkeitsrente übergeht. Sobald das Krankentagegeld endet, beginnt automatisch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
- Vorteil: Dieser nahtlose Übergang verhindert Einkommenslücken und sorgt für finanzielle Stabilität bei längerer Erkrankung.
Fazit
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sollten sich nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, wenn es um Krankengeld geht. Eine individuelle Absicherung, bestehend aus privater Krankentagegeldversicherung, vertraglicher Entgeltfortzahlung mit entsprechender Rückendeckungsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit nahtlosem Übergang, ist unerlässlich. Eine frühzeitige Planung und Beratung durch Fachleute sind dabei entscheidend, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Hier sind sieben häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema „Krankengeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer“ mit entsprechenden Antworten:
Antwort: Stell dir vor, du hättest einen finanziellen Schutzschild, der genau auf deine Bedürfnisse als Gesellschafter-Geschäftsführer zugeschnitten ist. Genau das bietet dir dieses exklusive Krankentagegeld. Es sichert dein volles Bruttoeinkommen bis zu 15.600 EUR für bis zu 12 Monate ab. Zusätzlich profitierst du von einzigartigen steuerlichen Vorteilen, da die Beiträge von deiner GmbH gezahlt und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Du erhältst maximalen Schutz, ohne dein Privatvermögen zu belasten.
Antwort: Der Unterschied ist wie Tag und Nacht! Während deine private Krankentagegeldversicherung oft nur einen Teil deines Einkommens absichert und du die Beiträge aus eigener Tasche zahlst, bietet dir unser exklusives Angebot volle Absicherung, die von deiner GmbH finanziert wird. Zudem sind die Leistungen, die du im Krankheitsfall erhältst, komplett steuerfrei. Es ist, als würdest du von der Holzklasse direkt in die First Class wechseln - und das ohne selbst für das Upgrade zu zahlen.
Antwort: Absolut! Das ist einer der besonderen Vorteile dieses Krankentagegeldes. Solange du einen gültigen Arbeitsvertrag mit deiner GmbH hast und ein Gehalt beziehst, kannst du diesen Schutz in Anspruch nehmen - unabhängig davon, ob du bereits eine Rente erhältst. Es ist wie ein maßgeschneiderter Anzug, der perfekt sitzt, egal in welcher Lebensphase du dich befindest.
Antwort: Flexibilität wird hier großgeschrieben! Du kannst den Leistungsbeginn selbst wählen - ob ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit. Es ist, als hättest du einen Maßanzug, den du jederzeit neu anpassen kannst. So optimierst du nicht nur deinen Schutz, sondern auch die Kosten für deine GmbH.
Antwort: Gute Frage! In diesem Fall endet in der Regel auch der Versicherungsschutz, da die Voraussetzungen - nämlich ein Arbeitsvertrag mit der GmbH und der Gehaltsbezug - nicht mehr erfüllt sind. Aber keine Sorge, in solchen Situationen stehe ich dir zur Seite und wir finden gemeinsam eine passende Lösung für deine neue Lebenssituation. Es ist wie beim Schach: Manchmal muss man die Figuren neu aufstellen, um weiterhin gut geschützt zu sein.
Antwort: Die gute Nachricht ist: Der gesamte Prozess kann in der Regel innerhalb einer Woche abgeschlossen werden. Wir gehen Schritt für Schritt vor - von der ersten Beratung bis zur Aktivierung deines Versicherungsschutzes. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, genießt du vollen Schutz. Es ist, als würdest du einen Schalter umlegen, und plötzlich ist dein finanzielles Sicherheitsnetz gespannt.
Antwort: Um dieses exklusive Krankentagegeld abzuschließen, benötigst du in der Regel:
- Einen gültigen Arbeitsvertrag mit deiner GmbH
- Nachweise über dein aktuelles Einkommen
- Den Gesellschaftervertrag der GmbH
Keine Sorge, wenn dir das kompliziert erscheint. Ich begleite dich durch den gesamten Prozess und sorge dafür, dass alles reibungslos abläuft. Es ist, als hättest du einen persönlichen Guide, der dich sicher durch den Versicherungsdschungel führt.
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