Auch wenn Mitarbeiter krank sind, bleibt ihr Unternehmen fit
Fehlzeiten von Mitarbeitern kosten Unternehmen viel Geld
Fehlzeiten von erkrankten Mitarbeitern haben drastische Folgen für ein Unternehmen. Die Ausfallkosten gehen schnell in enorme Höhen: 2014 entstand den deutschen Unternehmen dadurch ein Schaden von 14,5 Milliarden EUR. Und nach neuester Befragung steigt der Krankenstand wieder an. Überdies verschärft eine älter werdende Belegschaft die Situation. Die DKV bietet jetzt eine spezielle Krankentagegeldversicherung, die für das Unternehmen die Lücke zwischen der Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse und dem tatsächlichen Bruttoeinkommen des Mitarbeiters schließt.
Das Aufwendungsausgleichsgesetz – Krankengeld für Unternehmen
Beschäftigt ein Unternehmen nicht mehr als 30 Mitarbeiter, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Gehaltsfortzahlung. Je nach Satzung 50 % bis 80 % vom Gehalt. Höchstens jedoch für die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen. Dafür zahlt das Unternehmen einen Beitrag an die Krankenkasse. Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sind Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern verpflichtet, an diesem gesetzlichen Umlageverfahren teilzunehmen.
Das ist die Situation für die Unternehmen:
- Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern haben bis zu 50 % der Gehaltsfortzahlung als Eigenanteil zu tragen.
- Ist die Gehaltsfortzahlung über die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Wochen hinaus vertraglich geregelt, ist das Gehalt für den freiwillig vereinbarten Zeitraum zu 100 % zu finanzieren.
- Das Aufwendungsausgleichsgesetz gilt nicht für Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern. Damit trägt das Unternehmen das volle Risiko für die gesamte Dauer der Gehaltsfortzahlung.
- Für beherrschende GmbH-Geschäftsführer gilt das Aufwendungsausgleichgesetz ebenfalls nicht. Auch hier trägt die GmbH das volle Risiko.
Wollen Sie, dass die Gehaltsfortzahlung nicht vom Unternehmen getragen wird?
Hier ist der DKV Krankentagegeld Tarif TL die richtige Lösung. Mit dem Tarif TL versichern Sie den Gehaltsanteil, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet wird.
Lassen Sie sich beraten. Rufen Sie mich an unter 0171-2141164 oder vereinbaren Sie einen Rückruftermin mit mir.
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