BGH-Urteil: Versicherer dürfen Krankentagegeld nicht kürzen

Gute Nachrichten für alle, die eine private Krankentagegeldversicherung haben! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Versicherern einen Riegel vorgeschoben, wenn es um einseitige Kürzungen geht. Die Richter haben klar entschieden: Kein Versicherer darf das vereinbarte Krankentagegeld einfach kürzen, nur weil das Einkommen des Versicherten gesunken ist.
Worum ging's bei dem Streit?
Der Fall war ziemlich typisch: Ein Versicherter hatte eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. In den ursprünglichen Vertragsbedingungen stand, dass das Krankentagegeld gekürzt werden kann, wenn sein Nettoeinkommen sinkt.
Aber Moment mal - diese Klausel hatte der BGH schon 2016 für ungültig erklärt. Warum? Weil sie schlicht zu unklar war. Niemand konnte genau verstehen, wie und wann gekürzt werden sollte.
Der Versicherer wollte das Problem 2018 lösen und schickte dem Kunden einfach neue Vertragsbedingungen mit einer "klareren" Kürzungsklausel. Der Versicherte fand das nicht in Ordnung und zog vor Gericht - völlig zu Recht, wie sich jetzt herausstellte.
Was der BGH dazu sagt
Die Richter am BGH waren in ihrer Entscheidung ziemlich deutlich. Sie sagten im Grunde: "Nein, so einfach geht das nicht."
Eine neue Regelung darf nur dann nachträglich eingeführt werden, wenn der Vertrag sonst nicht fortgeführt werden könnte. Das ist hier aber nicht der Fall. Der Versicherer kann durchaus mit dem Vertrag leben, auch wenn er das Tagegeld nicht kürzen darf.
Die Richter erklärten zudem, dass eine Krankentagegeldversicherung eine sogenannte "Summenversicherung" ist. Das heißt, die vereinbarte Leistung muss nicht genau dem aktuellen Einkommen entsprechen - sie kann höher oder niedriger sein. Das gehört zum Wesen dieser Versicherungsart.
Was bedeutet das für dich?
Falls du eine private Krankentagegeldversicherung hast, ist das eine richtig gute Nachricht:
- Der Tagessatz, den du vereinbart hast, bleibt bestehen - auch wenn dein Einkommen mal sinkt.
- Dein Versicherer kann nicht einfach im Nachhinein neue Regeln einführen, um weniger zu zahlen.
- Du hast mehr finanzielle Sicherheit, wenn du mal länger krank wirst.
Können Versicherer gar nichts tun?
Die Versicherer sind nicht völlig machtlos. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass sie unter bestimmten Umständen die Prämien anpassen können. Außerdem können sie natürlich weiterhin unberechtigte Ansprüche ablehnen.
Als Versicherter musst du nach wie vor beweisen, dass du tatsächlich krank bist und deswegen nicht arbeiten kannst. Das hat sich nicht geändert.
Das Wichtigste in Kürze
Mit diesem Urteil hat der BGH für mehr Klarheit gesorgt. Du kannst dich darauf verlassen, dass deine vereinbarte Krankentagegeldversicherung so bleibt, wie sie ist. Das gibt Sicherheit in unsicheren Zeiten.
Trotzdem ist es sinnvoll, deine Versicherung ab und zu zu überprüfen. Und wenn du Fragen hast oder dir etwas unklar erscheint, hol dir Rat bei einem unabhängigen Experten oder einer Verbraucherschutzorganisation.
Das Beste an dem Urteil: Es sorgt dafür, dass du dich im Krankheitsfall auf deine finanzielle Absicherung verlassen kannst - und nicht noch zusätzliche Sorgen haben musst.
Quelle:
BGH, 12.03.2025 - IV ZR 32/24 |
FAQ – häufig gestellte Fragen
Hier sind 7 häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema des Blogartikels mit passenden Antworten:
Nein, laut dem aktuellen BGH-Urteil ist das nicht zulässig. Krankentagegeld ist eine Summenversicherung, die nicht automatisch an dein Einkommen gekoppelt ist.
Es bedeutet, dass dein vereinbarter Tagessatz bestehen bleibt. Dein Versicherer kann das Krankentagegeld nicht einfach nachträglich kürzen oder neue Bedingungen einführen.
Ja, Versicherer haben das Recht, die Prämien unter bestimmten Bedingungen anzupassen. Allerdings müssen sie dafür triftige Gründe und eine gesetzliche Grundlage haben.
Du solltest diese genau prüfen und nicht einfach akzeptieren. Falls dir eine Klausel fragwürdig erscheint, lass sie von einem Experten oder Verbraucherschutz prüfen.
Ja, das Urteil betrifft alle privaten Krankentagegeldversicherungen, die auf dem Prinzip der Summenversicherung basieren.
Nein, solange du nachweisen kannst, dass du arbeitsunfähig bist, muss der Versicherer zahlen. Allerdings kann er die Zahlung prüfen und medizinische Nachweise verlangen.
Ja, es ist immer sinnvoll, deine Absicherung zu prüfen. Falls du unsicher bist, ob deine Police optimal ist, kann eine Beratung hilfreich sein.
Passgenauer Schutz: DKV-Krankentagegeld für Freiberufler
Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.
Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.
Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.
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