Umlage U1 & U2: Belastung oder Liquiditäts-Airbag?
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt, wie Sie als Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft erstattet bekommen.
Umlage U1 – Der Schutz bei Krankheit
Die Umlage U1 ist ein Solidarsystem für Kleinbetriebe. Nur Arbeitgeber, die im Vorjahr regelmäßig **nicht mehr als 30 Mitarbeiter** (Vollzeitäquivalente) beschäftigt haben, nehmen am U1-Verfahren teil.
Wichtige Fakten zur U1:
- Erstattungshöhe: Je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif werden meist 50 % bis 80 % des Bruttoentgelts erstattet.
- Berechnungsbasis: Erstattet wird auf Basis des Bruttoarbeitsentgelts (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze).
- Teilzeit-Faktor: Mitarbeiter in Teilzeit werden prozentual angerechnet (z.B. bis 20 Std. mit 0,5 / bis 30 Std. mit 0,75).
Umlage U2 – Mutterschaft & Beschäftigungsverbot
Im Gegensatz zur U1 sind zur Umlage U2 **alle Arbeitgeber verpflichtet**, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Hier gibt es keine Befreiung.
100 % Erstattung
Der Arbeitgeber erhält 100 % des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sowie 100 % der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverboten zurück.
SV-Beiträge
Auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden in der Regel voll erstattet (oft pauschaliert).
Wer zahlt die Erstattung aus?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Versicherungsstatus des Arbeitnehmers:
| Arbeitnehmer-Status | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Gesetzlich versichert (GKV) | Die jeweilige Krankenkasse des Mitarbeiters |
| Privat versichert (PKV) | Die gewählte Einzugsstelle (meist Deutsche Rentenversicherung) |
| Minijobber | Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) |
Kaufmännisches Fazit von Bodo Kopka:
Besonders für Kleinunternehmen ist die U1 keine Belastung, sondern eine **Existenzversicherung**. Ein kranker Mitarbeiter in einem 5-Personen-Betrieb kann ohne U1-Erstattung die Liquidität sprengen. Mein Tipp: Prüfen Sie jährlich den Erstattungssatz Ihrer Krankenkassen – oft lohnt sich der Wechsel in einen höheren Erstattungstarif (z.B. 80 % statt 50 %), um das unternehmerische Risiko zu minimieren.
Lohnfortzahlung im Griff?
Haben Sie als Arbeitgeber auch Ihr eigenes Krankentagegeld korrekt kalkuliert? Wir prüfen die Schnittstelle zwischen U1-Erstattung und Ihrer privaten Absicherung.