Gesetzesänderung beim Krankengeld zum 01.08.2009
GESETZESÄNDERUNG BEIM KRANKENGELD DER GKV
Beim Krankengeld für Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer gibt es zum 01.08.2009 eine wichtige Gesetzesänderung.
Der Deutsche Bundestag verabschiedet neue Regelungen zum Krankengeld. Ab dem 01.08.2009 gilt für Selbstständige, Freiberufler und GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Regelung:
Alle Krankengelder bei der gesetzlichen Krankenkassen enden automatisch zum 31.07.2009. Sie können bei Ihrer Krankenkasse wieder das "alte Krankengeld", das bis zum 31.12.2008 bestand, beantragen.
Vorteile und Nachteile des Krankengeldes:
- Keine Gesundheitsfragen
- Zahlung ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (42 Tage Karenzzeit)
- Maximale Leistungsdauer 72 Wochen, wenn Du wegen ein und derselben Erkankung insgesamt 72 Wochen krank bist . Solltest Du dann noch arbeitsunfähig sein, dann endet das Krankengeld automatisch und Du stehst ohne Einkünfte da.
- dies ist besonders gefährlich für chronisch Erkrankte. Hier kann ein Krankengeld ohne Begrenzung der Leistungsdauer überlebenswichtig sein.
- Erhöhung des Krankenkassenbeitrages um 10,74 %
- Mindestbindefrist von 3 Jahren an Ihre Krankenkasse, allerdings gilt diese nur auf das Krankengeld. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Krankenkasse ist mit den normalen Kündigungsfristen möglich.
- es können maximal 3100 € monatliches oder 101 € täglich Krankengeld abgesichert werden (Stand 01.01.2017)
- die Höhe des Krankengeldes ist auf 70% des Einkommens begrenzt
- je niedriger Dein Einkommen, desto niedriger das Krankengeld
- das Krankengeld ist im Gegensatz zum privaten Krankentagegeld steuerpflichtig
Die Wahlerklärung muss bis 30. September 2009 auch rückwirkend zum 1. August 2009 abgegeben werden.
Und/oder können Sie zusätzlich zu dem "alten" Krankengeld "neue" Krankengeld-Wahltarife bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abschließen, um Ihre Lücke zu schließen:
Allerdings mit 3 Jahren Bindefrist. Sie können dann die nächsten drei Jahre Ihre Krankenkasse nicht verlassen, weder zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse noch in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Ich rate Ihnen deshalb davon ab dieses Krankengeld zu beantragen.
Beantrage eine Krankentagegeldversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung mit vielen Vorteilen...
- nur 1 Jahr Mindestvertragsdauer
- Kündigung bei Beitragserhöhung möglich
- Automatische Beendigung des Krankentagegeldes bei Aufgabe der Selbstständigkeit
- Leistungsbeginn ab 4. Tag frei wählbar
- Zeitlich unbegrenzte Zahlung, auch über die 72. Woche hinaus
- Höhe des Krankentagegeldes ist frei wählbar
- Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind beitragsfrei mitversichert
- Steuerfreie Auszahlung des Krankentagegeldes
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