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DKV Krankentagegeld Tarif KGTS Steuerberater

DKV Krankentagegeld Tarif KGTS Steuerberater



DKV Krankentagegeld Tarif KGTS für Steuerberater

Nur Steuerberater können sich über den Krankentagegeldtarif KGTS für den Fall der Arbeitsunfähigkeit absichern. Damit ist die DKV der einzige Anbieter in Deutschland, der ein Krankentagegeld nur für Steuerberater bietet.

Der Tarif KGTS bietet Steuerberater, neben einem günstigen Beitrag, zahlreiche Zusatzleistungen, die weit über den Leistungskatalog eines "normalen" Krankentagegeldes hinausgehen.

20 Prozent aller Steuerberater sind bereits DKV versichert

Von den circa 100.000 SteuerberaternWirtschaftsprüfern und Steuerbevollmächtigten in Deutschland arbeiten bereits 20.000 mit der DKV zusammen. Fast alle Kammern, Verbände und Vereinen, in den Steuerberater in Deutschland organisiert sind, haben einen so Rahmen-Vertrag mit der DKV geschlossen. Alle zugelassenen Steuerberater sind Pflichtmitglieder in den 21 Steuerberaterkammern Deutschlands. Die Dachorganisation ist die Bundessteuerberaterkammer. www.bstbk.de

 

 

Sofortiger Versicherungsschutz für Steuerberater

Der Tarif KTS sieht für Steuerberater keine Wartezeiten vor. Sogar die allgemeinen Wartezeiten von drei Monaten, die sonst nur bei Unfall entfallen, gibt es nicht. Somit haben alle Steuerberater ab Versicherungsbeginn 100-prozentigen Versicherungsschutz. Wenn Sie möchten, ab dem 4. der Arbeitsunfähigkeit. Aber auch spätere Leistungsbeginne, wie der 8., 15., 22. oder 29. Tag, können Sie wählen. 

 

Beitragsrückerstattung (BRE) möglich

Im Jahr 2020 erhielten alle Steuerberater vier Monatsbeiträge Ihres Krankentagegeldes zurück. Die einzige Voraussetzung, sie dürften 2019 kein Krankentagegeld von der DKV erhalten haben. Mir ist kein anderer Anbieter von Krankentagegeld bekannt, der Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld gezahlt hat. Dies bietet die DKV nur in den Krankentagegeldern für Freiberufler  

 

Beiträge sehr günstig

Gegenüber dem sonst preiswerten Krankentagegeldtarif KTN2 der DKV für Selbstständige ist der Tarif KTS im Schnitt noch einmal 40 % günstiger. Sie als Steuerberater werden in Deutschland keinen günstigeren Krankentagegeldtarif finden. Dies ist übrigens auch der einzige Krankentagegeldtarif, der nur Steuerberater versichert.

 


Ein Beitrags-Beispiel: 

Monatlicher Beitrag für ein Krankentagegeld ab dem 29. Tag für Steuerberater, der bei Antragsstellung 35 Jahre alt ist.  

 KTN2  300 Euro ab 29. Tag  235,80 Euro
 KGTS  300 Euro ab 29. Tag 108,60 Euro
Ersparnis                         54 % 127,20 Euro monatlich

 

DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein weiterer Punkt der von viel Steuerberatern beim Abschluss eine Krankentagegeldversicherung immer als sehr kritisch gesehen wird, ist bei der DKV beim Tarif KGTS ausgeschlossen. Das Krankentagegeld KGTS kann im Leistungsfall von der DKV nicht gekündigt werden. Die DKV bietet somit Kündigungsschutz Garantie.

Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zu den sonst angebotenen Kanzlei-Ausfall-Versicherung für Steuerberater. Hier kann der Versicherer im Leistungsfall kündigen

Für eine Kanzlei Ausfallversicherung spricht nur eins. Sie können die fixen Kosten Ihrer Kanzlei, wie Miete, Gehälter und sonstige fixe Kosten, mit absichern. Aber auf dieses ist beim Tarif KTS für Steuerberater möglich. Sie könnend die fixen Kosten ihrer Kanzlei, neben dem Gewinn, absichern. Eine genaue Berechnung finden Sie hier.

Und dies ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Einkommen inklusive der fixen Kosten von bis zu 15.600 € im Monat.

 


Hier können Sie Ihr persönliches Angebot zum Tarif KTS anfordern … 

 


 

Als Option, nahtloser Übergang zur Berufsunfähigkeitsrente möglich.

Abgerundet wird Ihre gesamte Absicherung durch eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung der DANV (Deutschen Anwalts und Notar Versicherung). Diese garantiert Ihnen bei Berufsunfähigkeit den nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente.

 

Versorgungswerke bieten nur eine rudimentäre Absicherung bei Berufsunfähigkeit 

 

Dies geht aus der Veröffentlichung des Versorgungswerkes von Baden-Württemberg von Hartmut Kilger hervor. In der Zusammenfassung finden Sie folgen Satz:

 

„Jeder Anwältin und jedem Anwalt ist nur zu wünschen, dass sie/er nie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sein wird, eine Berufsunfähigkeitsrente beim Versorgungswerk anstreben zu müssen - die Beiträge dienen in erster Linie der Versorgung im Alter und im Todesfall der Hinterbliebenen.“

Den vollständigen Artikel finden Sie....

 

 


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Das "Kleingedruckte" zum DKV Tarif KGTS für Steuerberater 

  

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