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DKV Krankentagegeld Tarif KGTR für Anwälte

Vorteile des DKV KGT2 Krankentagegeldtarifs für Rechtsanwälte

Anwälte stehen in ihrer beruflichen Praxis vor einzigartigen Herausforderungen, und die Absicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Krankheit oder Unfall ist von entscheidender Bedeutung. Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) hat einen speziellen Krankentagegeldtarif entwickelt. Dieser ist gezielt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten zugeschnitten ist – den Tarif KGT2. Dieser Tarif bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die nicht nur die finanzielle Sicherheit im Falle der Arbeitsunfähigkeit gewährleisten, sondern auch die Kontinuität Ihrer Anwaltspraxis sicherstellen.

Vorteile des DKV KGT2 Krankentagegeldtarifs für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Günstige Beiträge:

Der DKV KGT2 bietet besonders wettbewerbsfähige Beiträge, was für Anwälte eine kosteneffiziente Absicherung bedeutet.

Beitrags-Beispiel für eine(n) Anwältin/Anwalt (*1979)

Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Kanzlei)
; Tarif KGT2 mit 300 € Tagegeld ab 29. Tag

Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag:  269,40 €

Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag:      90,60 €

Dies bedeutet eine Ersparnis von:                                  178,80 €

Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2145,60 €.

 

Absicherung von Kanzleikosten:

Mit diesem Tarif können die festen Kosten einer Anwaltskanzlei, wie Miete und Personalkosten, abgesichert werden, damit ein höheres Krankentagegeld möglich ist.  Dies bedeutet, dass Mietverpflichtungen und Personalkosten weiterhin gedeckt sind, wenn der Anwalt aufgrund von Gesundheitsproblemen nicht arbeiten kann. 

Höheres Krankentagegeld: Dank der Absicherung von Kanzleikosten können Anwälte ein höheres Krankentagegeld beanspruchen, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies ermöglicht es, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden. 

Die Gewissheit, dass die finanzielle Basis der Kanzlei gesichert ist, reduziert den Stress, den eine Krankheit oder ein Unfall mit sich bringen kann. Anwälte können sich auf ihre Genesung konzentrieren, ohne sich um finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.

Kontinuität der Anwaltspraxis: Die Absicherung von Kanzleikosten stellt sicher, dass Anwälte sich keine Sorgen um die laufenden Betriebskosten ihrer Kanzlei machen müssen. Dies stärkt das Vertrauen der Mandanten und sichert die Kontinuität der Anwaltspraxis.

Flexibilität: Der DKV KGT2R bietet die Flexibilität, die Kanzleikosten entsprechend den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Anwälte können sicherstellen, dass alle wichtigen betrieblichen Ausgaben abgesichert sind.

 

Kündigungsschutz-Garantie:

Die "Kündigungsschutz-Garantie" im DKV KGT2 beschränkt das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers, um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Die DKV kann das Krankentagegeld im Leistungsfall nicht kündigen.

 

Annahmegarantie für Freiberufler:

Die DKV versichert jeden Rechtsanwalt, ohne aufwendige Gesundheitsprüfungen oder Ablehnungen. Hier finden Sie die Gesundheitsfragen, die bei Antragsstellung gestellt werden.

 

Flexibler Leistungsbeginn: ab 4. Tag bis 280 EUR pro Tag

Sie können den Zeitpunkt festlegen, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird, sei es ab dem vierten Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Sofortiger Versicherungsschutz: 100 % ab Beginn

Mit dem DKV KGT2 Krankentagegeldtarif genießen Sie ab Vertragsbeginn vollen Versicherungsschutz, ohne lästige Wartezeiten. Keine Wartezeiten

 

Längere Laufzeit: Vertrag kann trotz Rentenbezug weitergeführt werden 

Sie können das Krankentagegeld bis zum 69. Lebensjahr abschließen, und es endet automatisch zum 75. Lebensjahr oder bei Beendigung Ihrer Tätigkeit.

 

Beitragsrückerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme:

Der DKV KGT2 Krankentagegeldtarif belohnt Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Wenn Sie während Ihrer Versicherungslaufzeit keine Leistungsansprüche geltend machen und die DKV in diesem Tarif mehr eingenommen hat, als sie gezahlt hat, haben Sie Anspruch auf Beitragsrückerstattungen. Diese attraktive Möglichkeit zur Kostenersparnis bedeutet, dass Sie von einer finanziellen Belohnung profitieren können, wenn Sie gesund bleiben und keine Krankentagegeldleistungen benötigen.

Berufliche Tätigkeit aus dem Krankenbett:

Der DKV KGT2 Krankentagegeldtarif berücksichtigt die Realität des Rechtsberufs. Dieser Tarif erkennt an, dass selbst in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit dringende berufliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der DKV KGT2R ermöglicht es arbeitsunfähigen Rechtsanwälten und Notaren, bestimmte berufliche Aufgaben aus dem Krankenbett zu koordinieren, ohne dass dies als Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit gewertet wird.

Diese einzigartigen Vorteile unterstreichen das Verständnis der DKV für die Herausforderungen, denen Rechtsanwälte und Notare in ihrer Tätigkeit gegenüberstehen. Selbst in Zeiten der gesundheitlichen Beeinträchtigung können sie weiterhin dringend benötigte Anweisungen und Informationen an ihr Büro weitergeben. Dies trägt dazu bei, die Kontinuität der Kanzlei und die Bedürfnisse der Mandanten sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Mitgliedschaftsanforderungen für Anwälte gelten können, um die Vorteile dieses Tarifs nutzen zu können, wie die Mitgliedschaft in bestimmten Anwaltsverbänden oder Kammern. Wenn Sie ein Rechtsanwalt sind und an diesem Tarif interessiert sind, sollten Sie sich an die DKV oder Ihren Versicherungsberater wenden, um weitere Informationen und ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.

 

Hier finden Sie das Kleingedruckte zum Tarif KGT2 der DKV für Rechtsanwälte

 

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