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Lebenslanger Schutz für Freiberufler: Krankentagegeld bis 75 Jahre

Liebe Freiberufler, Architekten, Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte, Ihr Engagement für Ihren Beruf ist bewundernswert. Viele von Ihnen möchten auch über das 65. Lebensjahr hinaus aktiv bleiben und Ihre Fachkenntnisse weiterhin nutzen. Doch selbst wenn Ihre private Krankenversicherung mit Rentenbeginn bestehen bleibt, gibt es eine wichtige Frage zu klären:

 

Was passiert mit Ihrem Krankentagegeld?

 



 

  • Das Problem bei Rentenbeginn

    In Deutschland enden alle Krankentagegeld-Versicherungen, die bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen wurden, spätestens mit dem 65. Lebensjahr automatisch. Das ist ein wichtiger Aspekt, der oft für Verwirrung sorgt. Doch der Grund dafür liegt in den Vereinbarungen der Krankentagebedingungen (MB/KT) Paragraph 15 Absatz 1C. Dort heißt es:

    "Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern Tarif wie vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres."

    Das bedeutet, dass Ihr Krankentagegeld gemäß den Versicherungsbedingungen endet, sobald Sie Altersrente beziehen, spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese Regelung gilt für die meisten Krankentagegeldversicherungen in Deutschland.

 

Urteil: Rentenbeginn beendet Anspruch auf Krankentagegeld

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 12.02.2020 - 11 U 150/17

In diesem Rechtsfall geht es darum, dass eine Versicherung von einer freiberuflichen Versicherungsnehmerin, die in den Ruhestand getreten ist, die Rückzahlung von Krankentagegeld sowie ausstehende Versicherungsprämien fordert. Das Gericht entschied, dass die Versicherung recht hatte. Es wurde festgestellt, dass freiberufliche Personen bei Beginn des Rentenbezugs ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren. Ferner müssen sie das bereits erhaltene Krankentagegeld zurückzahlen, falls der Versicherungsvertrag entsprechend endet, sobald sie in Rente gehen.

Zusammengefasst urteilte das Gericht, dass der Anspruch auf Krankentagegeld für Freiberufler endet, sobald sie in Rente gehen. In diesem speziellen Fall musste die freiberufliche Versicherungsnehmerin das bereits von der Versicherung erhaltene Krankentagegeld zurückzahlen, da der Versicherungsvertrag bei Beginn des Rentenbezugs endete. Überdies wurden ausstehende Versicherungsprämien gefordert. Dieses Urteil klärt, dass entsprechende Klauseln in Versicherungsverträgen wirksam sind und Freiberufler bei Rentenbeginn nicht nur ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren, sondern auch zur Rückzahlung bereits empfangener Leistungen verpflichtet sein können.

Quelle: https://openjur.de/u/2253255.html

 

  • Die Lösung DKV Krankentagegeld

    Hier kommt die DKV ins Spiel und zeigt ihr Alleinstellungsmerkmal. Anders als bei den meisten anderen Versicherern endet Ihr Krankentagegeld bei der DKV nicht automatisch mit dem Bezug von Altersrente oder mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres. Stattdessen können Sie Ihren Schutz bis zum 75. Lebensjahr aufrechterhalten. Die DKV bietet Ihnen somit eine lebenslange Absicherung, die weit über die üblichen Altersgrenzen hinausgeht.

 

Passgenauer Schutz: DKV-Krankentagegeld für Freiberufler

Ob plötzlicher Unfall oder längere Erkrankung – Rückschläge gehören zum Leben dazu. Für Freiberufl er ist diese Situation oftmals doppelt schwierig, denn sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Mehr als 250 bedeutende Berufs- und Standesorganisationen vertrauen deshalb auf die DKV und die leistungsstarken Gruppenversicherungen speziell für Freiberufler.

 

Die Vorteile des DKV Krankentagegelds

Warum ist das DKV Krankentagegeld so besonders?

1. Lebenslanger Schutz für Freiberufler: Anders als andere Krankentagegeldversicherungen endet Ihre DKV-Police nicht mit dem 60. Lebensjahr. Sie können Ihren Schutz bis zum 75. Lebensjahr aufrechterhalten.

2. Keine Wartezeit: Bei der DKV entfällt die lästige Wartezeit. Sie erhalten Ihr Krankentagegeld sofort im Leistungsfall.

3. Unkündbar im Leistungsfall: Die DKV verzichtet auf das Kündigungsrecht im Leistungsfall. Sie sind somit unkündbar. Sie können allerdings jederzeit den Vertrag beenden, wenn Sie Ihre Kanzlei oder Praxis schließen oder ganz normal zum Ende des Kalenderjahres.

4. Fixe Kosten absichern: Sie können die fixen Kosten Ihrer Praxis oder Kanzlei mitversichern, indem Sie einfach das Krankentagegeld bis zu einer Höhe von 520 € pro Tag erhöhen. Damit haben Sie indirekt die Praxis-Ausfallversicherung mitversichert.

5. Annahme-Garantie: Die DKV bietet Ihnen eine Annahme-Garantie. Sie erhalten auf jeden Fall ein Angebot, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.

6. Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich: Die DKV gibt Ihnen die Flexibilität, den Leistungsbeginn ab dem vierten Tag oder später festzulegen.

 

Mein Tipp 💫

 

Der besondere Tipp für Sie als Freiberufler lautet daher: Denken Sie frühzeitig an Ihr Krankentagegeld, und wählen Sie die DKV. Diese bietet Ihnen das Alleinstellungsmerkmal eines lebenslangen Schutzes und zahlreiche zusätzliche Vorteile. Je früher Sie sich für das DKV Krankentagegeld entscheiden, desto besser. Auf diese Weise sichern Sie sich nicht nur niedrigere Beiträge, sondern auch langfristige finanzielle Sicherheit. Selbst wenn Sie sich später dazu entschließen, in den Ruhestand zu gehen, müssen Sie keine neuen Gesundheitsfragen beantworten und keine höheren Beiträge in Kauf nehmen.

 

  • Fazit

    Das DKV Krankentagegeld ist Ihre lebenslange Absicherung, liebe Freiberufler, die auch im Alter aktiv bleiben möchten. Es bietet Ihnen das Alleinstellungsmerkmal eines kontinuierlichen Schutzes bis zum 75. Lebensjahr und zahlreiche weitere Vorteile, darunter die Möglichkeit, Ihre fixen Kosten abzusichern. Denken Sie daran, dass Ihre private Krankenversicherung mit Rentenbeginn bestehen bleibt, aber das Krankentagegeld eine separate Angelegenheit ist. Planen Sie daher frühzeitig und treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft.

 


FAQ - Ihre Fragen


Hier habe ich die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Krankengeld der DKV zusammengestellt:

Kann ich die Höhe des täglichen Krankentagegeldes nach meinen eigenen Bedürfnissen und Einkommensverhältnissen anpassen?

Bei der Deutschen Krankenversicherung haben Sie die Flexibilität, die Höhe Ihres täglichen Krankentagegeldes gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Sie können den Leistungsbeginn wählen, der am besten zu Ihrer finanziellen Situation passt. Als Leistungsbeginn sind der 4., 8.,15., 22. oder 29. möglich.

Bis zu 520 € Krankentagegeld pro Tag sind möglich.

Können bei bestehenden Vorerkrankungen Risikozuschläge erhoben oder bestimmte Krankheiten ausgeschlossen werden?

Ja, es ist möglich, dass bei bestehenden Vorerkrankungen Risikozuschläge erhoben oder bestimmte Krankheiten ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung trifft die Antragsabteilung der DKV auf Grundlage Ihrer Gesundheitsangaben im Antrag.

Wenn solche Zuschläge oder Ausschlüsse erforderlich sind, erhalten Sie von der DKV einen konkreten Vorschlag.

Sie haben dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie die vorgeschlagenen Bedingungen akzeptieren möchten.

Wie schnell erfolgt die Auszahlung des Krankentagegelds im Krankheitsfall, und welche Schritte muss ich unternehmen, um den Anspruch geltend zu machen?

Dies ist ganz einfach. Wenn Sie krankgeschrieben werden, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon, E-Mail oder Fax. Wir senden Ihnen dann einen Pendelbogen zu den Ihr Arzt dann ausfüllt.

Sobald die DKV diesen erhalten hat, wird ihr Krankentagegeld überwiesen. Gleichzeitig erhalten Sie den Pendelbogen zurück. Wenn sie dann weiterhin arbeitsunfähig sind, dann gehen Sie mit diesem wieder zu ihrem Hausarzt und senden uns diesen anschließend zurück.

Wenn die DKV keinen Bogen mehr erhält, Sie also gesund sind, stellt die DKV die Zahlung des Krankentagegeld es ein.

Wenn Sie einen späteren Leistungsbeginn vereinbart haben, zum Beispiel den neuen 29. Tag, dann müssen Sie sich auch erst zum 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei der DKV melden.

Werden bei Antragstellung Gesundheitsfragen gestellt? Wenn ja, welche und muss ich dann zum Arzt?

Ja, es werden bei Antragstellung Fragen zur Gesundheit gestellt. Sie müssen deshalb nicht zu ihrem Hausarzt.

Hier finden Sie die Fragen zur Gesundheit..

Kann die DKV den Vertrag kündigen wenn ich öfters krank bin?

Nein, die DKV kann den Versicherungsvertrag nicht aufgrund wiederholter Krankheitsfälle oder hoher Kosten durch Krankheit kündigen.

Es gibt eine Kündigungsschutzgarantie, die sicherstellt, dass der Versicherungsvertrag aufgrund von Krankheitsfällen nicht gekündigt werden kann. Dies gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrag.

Wenn ich nicht mehr berufstätig bin, kann ich dann den Vertrag kündigen?

Ja, wenn Sie Ihre Praxis oder Kanzlei schließen, genügt in der Regel eine kurze Mitteilung an die DKV. Der Versicherungsvertrag wird dann zu dem Zeitpunkt aufgehoben, wenn Ihre berufliche Tätigkeit endet.

Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?

Das Krankentagegeld wird bis zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit oder bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit gezahlt.

Dies bedeutet, dass die Zahlungen entweder enden, wenn Sie wieder gesund sind und Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen können, oder wenn ärztliche Gutachten feststellen, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind.

Es gibt keine automatische Beendigung der Krankentagegeldzahlung nach 72 Wochen (Aussteuerung) wie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Kann die DKV den Beitrag erhöhen, wenn ich älter werde?

Nein, die DKV kann die Beiträge nicht aufgrund des Älterwerdens anpassen. Die Beiträge, die bei Vertragsabschluss festgelegt werden, bleiben in der Regel konstant und werden nicht aufgrund des Alters des Versicherungsnehmers erhöht.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Beiträge im Rahmen einer allgemeinen Tariferhöhung für alle Versicherungsnehmer ändern können, unabhängig von deren Alter. 

Gibt es Wartezeiten?

Nein, es gibt keine Wartezeiten. Sie haben ab Beginn 100-prozentig Versicherungsschutz.

Kann ich den Leistungsbeginn später ändern?

Ja, Sie können den Leistungsbeginn Ihrer Krankentagegeldversicherung jederzeit ändern.

Allerdings müssen Sie neue Gesundheitsfragen beantworten, wenn Sie den Leistungsbeginn nach vorne verlegen zum Beispiel vom 29. auf den vierten Tag. Dann findet eine neue Risikoprüfung statt. Dkv kann dann ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen.

Wenn sie den Beginn nach hinten verlegen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

Was bedeutet Annahmegarantie?

Die DKV hat sich verpflichtet sie auf jeden Fall zu versichern. Allerdings kann sie einen Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss für bestimmte Vorerkrankungen zu verfügen. Ablehnen kann die DKV ihren Antrag nicht.


Für welche Berufe bietet die DKV spezielle Krankentagegelder an?

Ärzte

Anwälte

Apotheker

Architekten

Notare

Psychotherapeuten

Steuerberater

Zahnärzte

Bauingenieure

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an!

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

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