Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Immer wieder erreichen mich Anfragen nach einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Viele meinen damit eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ist aber im eigentlichen Sinne falsch. Denn Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff der Krankenversicherung und nicht der Rentenversicherung.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
Am besten ist dies definiert in Paragraf 1 Absatz 3 der Musterbedingung für das Krankentagegeld (MK/KT).
(3) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Folglich müsste jetzt ein Angebot für ein Krankentagegeld gemeint sein. Dies ist aber nicht der Fall. Wenn man den Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei Google sucht, dann bekommt man immer Vorschläge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch wenn Sie einen Vergleich zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung anfordern, dann bekommen Sie folgende Ergebnisse....
Google Vorschläge zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Laut Wikipedia ist Berufsunfähigkeit die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben.
Deshalb gilt, bevor Sie ein Angebot anfordern, sollte sich im Klaren sein, ob Sie ein Angebot für eine Krankentagegeldversicherung oder für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen. Und dies auch so klar äußern. Ansonsten kann es zu großen Missverständnissen kommen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein)
Denn, wenn sich ein Arbeitnehmer krankmeldet, dann stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Der Volksmund spricht auch von einem gelben Schein. Der Arzt bescheinigt damit eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsbescheinigung. gibt es nicht. Berufsunfähigkeit muss über ein umfangreiches Gutachten festgestellt werden. Dies kann nicht über einen einfachen gelben Zettel bestätigt werden.
Berufsunfähigkeit geht Arbeitsunfähigkeit voraus
Bis es zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kommt es in der Regel zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit. In dieser Zeit wird der Versicherte und seine Ärzte versuchen, seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bietet teilweise Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Und dies macht die Sache noch komplizierter.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung spricht hier von einer „gelbe Schein“ Regelung.
Ein Beispiel hier aus den Bedingungen zur "gelbe Schein" Regelung.
Die Leistung wird nach 4-Monatiger ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit mit einem Prognosezeitraum für 2 weitere Monat gezahlt.
Hier ein großes Problem, insbesondere wenn gleichzeitig Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse über ein Krankengeld und/oder ein Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung bezahlt wird. Der Betroffene hätte unter Umständen mehr Geld zur Verfügung als, wenn er arbeiten würde. Rechtlich ist diese Frage noch lange nicht geklärt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf meinem Artikel „Muss ich Krankentagegeld zurückzahlen“ hinweisen.
Nahtloser Übergang, die bessere Lösung
Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) und die Ergo Versicherung bieten hier eine sinnvolle Lösung an. Beide sprechen hier von einem sogenannten nahtlosen Übergang von der Krankentagegeldversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn aus der vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, eine dauernde Arbeitsunfähigkeit wird, dann prüfen beide Gesellschaften gemeinsam, ab wann Berufsunfähigkeit vorliegt.
Wenn die DKV feststellt, dass laut den Bedingungen des Krankentagegeldes (MB/KT) eine Berufsunfähigkeit vorliegt, dann beginnt automatisch die Berufsunfähigkeitsrente der ERGO mit der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
Deshalb empfehle ich, fordern Sie gleichzeitig mit ihrem Angebot zum Krankentagegeld ein Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hier können Sie ein Angebot zur Krankentagegeldversicherung anfordern
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.