Rückzahlung Krankentagegeld bei gleichzeitiger Berufsunfähigkeit
Muss ich Krankentagegeld zurückzahlen, wenn rückwirkend Berufsunfähigkeit festgestellt wird?
Wird jemand berufsunfähig, muss seine Krankentagegeldversicherung kein Krankentagegeld mehr zahlen, so entscheidet das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ. 5U. 15/17). Der Berufsunfähigkeitsversicherung eines Mandanten hatte nach knapp zwei Jahren rückwirkend dessen Berufsunfähigkeit anerkannt. Ihm wurde daraufhin die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Er erhielt 3600 € monatlich, also insgesamt für zwei Jahre über 86.000 € Rente. Wäre das Krankentagegeld bei der DKV versichert, dann hätte er es nicht zurückzahlen müssen.
Versicherte muss Krankentagegeld zurückzahlen
Bis hierhin alles kein Problem. In diesem Zeitraum hatte der Versicherte das Krankentagegeld kassiert. Als der Versicherer, der zuvor zwei Jahre lang das Krankentagegeld bezahlt hatte, davon erfuhr, forderte dieser das Krankentagegeld für insgesamt 656 Tage zurück. Dagegen klagte der Versicherte.
Er bekam aber kein Recht vor dem Landgericht in Celle. Das Landgericht in Celle war überzeugt, dass er das vereinbarte Krankentagegeld, insgesamt über 40.000 €, zurückzahlen musste.
Das Gericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf die Paragrafen 15 und 11 der Musterbedingung des Krankentagegeldes (MB/KT).
§ 15 Sonstige Beendigungsgründe
(1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen....
b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit......“
„§ 11 Anzeigepflicht bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit
„....der Eintritt der Berufsunfähigkeit (vgl. § 15 Buchstabe b) einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.“
Der Versicherte hatte sich rechtzeitig gemeldet, aber
Dieser Mitteilungspflicht ist der Versicherte nachgekommen. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung gebraucht hat, um über die Zusage der Rente zu entscheiden. In diesem Fall über zwei Jahre.
Die Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsrente sehen vor, dass der Versicherte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese angezeigt hat, erhält. In diesem Fall also über 86.000 € Berufsunfähigkeitsrente.
Jetzt allerdings greift der zweite Teil des Paragraf 11 derer Musterbedingungen für das Krankentagegeld.
„Erlangt der Versicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses (Berufsunfähigkeit) erst später Kenntnis, so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.“
Das Krankentagegeld und die Beiträge müssen zurückgezahlt werden
Entscheidend ist der letzte Satz. So sind beide Seiten verpflichtet, die empfangenen Leistungen einander zurück zu gewähren. Das bedeutet, dass der Versicherte das erhaltene Krankentagegeld zurückzahlen muss. In diesem Fall über 40.000 €. Und das Versicherungsunternehmen muss die in diesen zwei Jahren gezahlte Versicherungsprämie für das Krankentagegeld an den Versicherten erstatten.
Dass der Versicherungsnehmer mit dieser Regelung nicht einverstanden war, kann ich zwar nachvollziehen, aber rechtlich gesehen hat er keinerlei Anspruch auch das Krankentagegeld während des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente.
Die Begründung des Gerichts:
„In der zum Vertragsinhalt zählenden Klausel des § 11 MB/KT sei die Verpflichtung beider Parteien geregelt, einander für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, wenn der Versicherer vom Wegfall einer tariflich bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit erst später Kenntnis erlange.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung, die einen krankheitsbedingten vorübergehenden (§ 1 Abs. 1 MB/KT) Verdienstausfall ausgleichen soll. Es ist daher gerade konsequent, wenn mit dem Bezug einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, die an die Stelle des Arbeitseinkommens tritt, auch die Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers endet.
Dies ist auch dann nicht anders, wenn die rückwirkende Bewilligung der Rente den Anspruch auf Krankentagegeld ebenfalls rückwirkend entfallen lässt.“
Quelle: OLG Saarbrücken
Nicht jedes Versicherungsunternehmen verlangt die Rückzahlung des Krankentagegeldes.
DKV verzichtet auf Erstattung der Beiträge bei Berufsunfähigkeit
Die Deutsche Krankenversicherung (DKV), der größte Krankentagegeldversicherung in Deutschland, hat in diesem Fall seine Musterbedingung für das Krankentagegeld verbraucherfreundlicher gestaltet. Die DKV verzichtet auf ihr Recht, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit das zu viel gezahlte Krankentagegeld zurückzuverlangen.
Hätte also im obigen Streitfall der Versicherte sein Krankentagegeld bei der DKV gehabt, dann hätte er sein Krankentagegeld in Höhe von über 40.000 € behalten können. Er hätte somit in zwei Jahren doppelt Geld kassiert.
Zum einen das Krankentagegeld der DKV in Höhe von 40.000 € und die Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 86.000 €.
Ein weiteres Argument, das für den Marktführer beim Krankentagegeld spricht.
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.