Worauf Ärzte beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung achten.
5 Punkte, auf die Ärzte achten, bevor Sie ein Krankentagegeld beantragen
Täglich erhalten wir Anfragen von Ärzten und Zahnärzten, die ihren Verdienstausfall durch eine Krankentagegeld-Versicherung absichern möchten. Fünf Punkte sind besonders wichtig. Erst dann ist die Beitragshöhe interessant.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
„In den ersten drei Jahren behält sich der Krankenversicherer vor, ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu beenden.“
Wann wird der Versicherer kündigen?
Wenn Sie als Arzt oder Zahnarzt in den ersten drei Jahren öfter erkranken und Krankentagegeld erhalten, kann es sein, dass Ihr Versicherer kündigt. Dabei müssen Sie noch nicht einmal die Arbeitsunfähigkeit selber verschuldet haben. Ein schuldloser Autounfall mit schweren gesundheitlichen Folgen kann hier zu einer Kündigung führen. Wollen Sie das wirklich?
Für viele Ärzte ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht das wichtigste Kriterium für eine Krankentagegeld-Versicherung.
Gibt es Wartezeiten?
„Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, sie entfallen bei Unfall. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.“
Es gibt Gesellschaften, die alle Wartezeiten ab Beginn erlassen. Somit haben Sie ab Beginn 100 Prozent Versicherungsschutz.
Kann ich das Krankentagegeld über meinen Rentenbeginn hinaus fortführen?
„Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen Person mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart mit Vollendung des 65. Lebensjahr“, laut den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT).
Viele Krankentagegelder enden automatisch, sobald sie eine Rente beziehen. Da viele Ärzte über das 65. Lebensjahr hinaus praktizieren, trifft dies die Beendigung des Vertrages mit Rentenbeginn besonders hart.
Sobald Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus ihrem Versorgungswerk beziehen, beendet Ihre Versicherung automatisch Ihr Krankentagegeld.
Wenn Sie dies nicht wünschen, dann fragen Sie nach einem Krankentagegeld, dass über den Rentenbeginn hinaus bestehen bleibt.
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Bis zu welcher Höhe kann ich das Krankentagegeld absichern?
„Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht“ laut den Musterbedingungen.
Bei Ärzten ist das Nettoeinkommen mit dem Gewinn gleichzusetzen. Die festen Kosten Ihre Praxis können Sie hierüber Sie nicht absichern. Trotz Arbeitsunfähigkeit laufen die festen Kosten ihrer Praxis weiter.
Neun von zehn Krankenversicherer sichern nur den Gewinn ab.
Um die festen Kosten der Praxis abzusichern, schließen viele Ärzte zusätzlich eine Praxisausfall-Versicherung ab. Das brauchen Sie nicht, wenn ihr Krankentagegeld die laufenden Kosten der Praxis absichert.
Nachteil der Praxisausfall-Versicherung
Die Praxisausfall-Versicherung kann vom Versicherer im Leistungsfall gekündigt werden. Und Sie wissen, was das bedeutet.
Achten Sie darauf, dass Ihre Krankentagegeld-Versicherung gleichzeitig auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.
Dieses sind die fünf wichtigsten Fragen, die immer wieder bei Anfragen von Ärzten gestellt werden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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