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Die richtige Absicherung der GmbH gegen Arbeitsunfähigkeit


ARBEITSUNFÄHIGKEIT DES GESCHÄFTSFÜHRERS – RISIKO GEHALTSFORTZAHLUNG

Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer

Für die GmbH kann insbesondere die Arbeitsunfähigkeit seines Gesellschafter-Geschäftsführers zu ernst zu nehmenden finanziellen Folgen führen. Je nach Dauer und Höhe der Gehaltsfortzahlung kann das bis zur Existenzgefährdung reichen. Die Arbeitsunfähigkeit des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hat Auswirkungen in zwei Richtungen. Zum einen geht es um die GmbH als Kapitalgesellschaft und ihr Fortbestand und zum anderen um die finanzielle Absicherung des Gehalts des Geschäftsführers. 

 

 

 Die Situation der GmbH bei Arbeitsunfähigkeit ihres Geschäftsführers 

  • Jede Gehaltsfortzahlung, ob für eine kürzere oder längere Zeit, ist eine finanzielle Belastung.
  • Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen ist die Gehaltsfortzahlung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein finanzielles Risiko.
  • Dazu wiegt der Ausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers besonders schwer. Neben der Gehaltsfortzahlung können bei längerer Krankheit auch zusätzliche Kosten – für unter anderem einen Stellvertreter – anfallen.

 

Die Situation für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

 

  • „Nicht beherrschende“ Gesellschafter-Geschäftsführer sind Arbeitnehmer nach dem Arbeitsrecht bzw. Beschäftigte im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch die GmbH. Hierbei übernimmt die GmbH das Gehalt bis zum 42. Tag (sechs Wochen).  Beim nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers handelt es sich im Grund genommen um einen "normalen" Arbeitnehmern.
  • „Beherrschende“ Gesellschafter-Geschäftsführer sind nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht selbstständig. Sie sind damit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung durch die GmbH. Häufig ist jedoch im Anstellungsvertrag eine Gehaltsfortzahlung vereinbart.

 

Im Anschluss an die vertraglich festgelegte Gehaltsfortzahlung erfolgt die Absicherung des Krankentagegeldes über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung.

 

 

Wollen Sie

  • dass die Gehaltsfortzahlung im Ergebnis nicht vom Unternehmen getragen wird?
  • eine feste kalkulatorische Kostengröße für die Gehaltsfortzahlung haben?
  • die Beiträge für die Gehaltsabsicherung als abzugsfähige Betriebsausgaben der GmbH steuermindernd ansetzen?
  • die privaten Ausgaben für die Tagesgeldversicherung senken? 

 

Krankentagegeld der DKV bietet sicheres Einkommen ohne Risiko. Für die GmbH und für den Gesellschafter-Geschäftsführer 

Die GmbH wählt den Beginn, ab wann die Gehaltsfortzahlung über den Tarif TL abgesichert sein soll.  Die Versicherungsleistung kann bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt werden. Der 4. Tag als Leistungsbeginn ist besonders interessant für GmbHs, die nur aus dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit maximal 5 Mitarbeitern besteht. Nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung erfolgt die Absicherung des Krankentagegeldes über ein privates Krankentagegeld.

 

Die Vorteile für die GmbH 

  • Das Risiko der Gehaltsfortzahlung gibt die GmbH an die DKV weiter.
  • Das Gehalt ist über die gesamte Zeit der Gehaltsfortzahlung abgesichert.
  • Die Versicherungsleistung kann bereits ab dem 4. Tage vereinbart und bis zu 546 Tage gezahlt werden.
  • Der Beitrag für den Tarif TL ist eine feste kalkulatorische Kostengröße und kann als abzugsfähige Betriebsausgabe angesetzt werden.
  • Der Fortbestand der GmbH ist auch nach längerer Krankheit gesichert. 

Die Vorteile für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 

  • Die Gehaltsfortzahlung der GmbH geht nahtlos in das private bzw. gesetzliche Krankentagegeld über.
  • Ein privates Krankentagegeld ab dem 365. Tag ist wesentlich günstiger als beispielsweise ab dem 43. oder 183. Tag.
  • Wichtig: Die Beiträge für das private Krankentagegeld zahlen Sie Monat für Monat aus eigener Tasche

 


Beitrags-Beispiel für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Ausgangssituation: Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Bruttogehalt von 6.000 EUR hat für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein Krankentagegeld in Höhe von 200 EUR pro Tag abgeschlossen. Der Monatsbeitrag beträgt 335,20 EUR. Das Krankentagegeld wird ab dem 15. Tag der AU gezahlt. 

Bisher: 200 EUR Tarif KTN2 der DKV ab 15. Tag 335,20 EUR
   
Neu: 200 EUR Krankentagegeld Tarif TL  über die GmbH 116,00 EUR
   
Monatliche Ersparnis 219,20 EUR*
   
Jährliche Ersparnis 2.630,40 EUR
   

 *Weitere Ersparnis, da die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann. Bei einem Steuersatz von 35 % liegt der effektive Aufwand bei ca. 81 EUR im Monat.

 

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