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Krankentagegeld für Existenzgründer: Deine Absicherung, wenn es darauf ankommt

Warum das Krankentagegeld für dich unverzichtbar ist

Dein Business wartet nicht, und die Kosten laufen weiter, auch wenn du ausfällst. Miete, Versicherungsbeiträge, laufende Geschäftsausgaben – all das muss bezahlt werden, selbst wenn du krank im Bett liegst. Mit dem Krankentagegeld der DKV kannst du diese finanzielle Lücke schließen und dich darauf verlassen, dass du und dein Unternehmen auch in schwierigen Zeiten abgesichert seid.

Als Gründer, ob Einzelunternehmer, Geschäftsführer einer GmbH (UG) oder engagierter Freiberufler, stehst du am Anfang einer aufregenden Reise. Die Gründung deines eigenen Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, doch was passiert, wenn du plötzlich krank wirst oder einen Unfall hast? Hier kommt die Krankentagegeldversicherung ins Spiel – ein lebenswichtiger Baustein für deine finanzielle Sicherheit.

Erfahrungen aus der Praxis: Sicherheit durch Krankentagegeld

Ein Beispiel aus der Praxis unterstreicht die Wichtigkeit der Absicherung. Bodo Klauser betont: „Die laufenden Kosten hören nicht auf, nur weil ich krank werde. Das Krankentagegeld gibt mir die nötige Sicherheit.“

Warum du als Gründer kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhältst

Im Unterschied zu Angestellten bist du als Existenzgründer nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

Das bedeutet: Im Krankheitsfall stehst du ohne Einkommen da. Viele private Krankenversicherungen setzen bei der Beantragung von Krankentagegeld Einkommensnachweise voraus – ein Problem, wenn du gerade erst gestartet bist und noch keine Steuererklärung vorlegen kannst.

Das einzigartige Angebot der DKV für dich

Für Selbstständige

Die DKV geht einen anderen Weg und bietet dir eine Lösung, die in Deutschland einzigartig ist. Als Gründer kannst du dich mit einem Krankentagegeld von bis zu 140 € pro Tag absichern.

Das Besondere: Du musst zu Beginn deiner Selbstständigkeit keinen Einkommensnachweis erbringen. In den ersten 24 Monaten deiner Selbstständigkeit fragt die DKV nicht nach deinem Einkommen. So kannst du dich voll und ganz auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren, ohne dir Sorgen über finanzielle Einbußen im Krankheitsfall machen zu müssen.


Für Gesellschafter, Geschäftsführer einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG)

Dies gilt übrigens auch für Neugründungen von GmbH und UGs. Auch hier sichert die DKV in den ersten 24 Monaten nach Gründung ein Bruttoeinkommen von bis zu 4200 € ohne Nachweis ab. 

Für Freiberufler noch höher Absicherung

Freiberuflern sichert die DKV zu Beginn noch höhere Krankentagegelder ab:

  • Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die sich niederlassen, können zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit bis zu 520 € absichern. Wovon 130 € ab dem vierten Tag möglich sind und die restlichen 390 € können Existenzgründer ab dem achten Tag absichern. 

Wie du jetzt handeln solltest

Warte nicht, bis es zu spät ist. Deine Gesundheit und die finanzielle Stabilität deines Unternehmens sollten von Anfang an abgesichert sein. Kontaktiere uns heute noch, um ein individuelles Angebot für die Krankentagegeldversicherung speziell für Gründer zu erhalten. Mit der DKV an deiner Seite gehst du kein Risiko ein und kannst dich voll und ganz auf das konzentrieren, was dir wichtig ist: dein Unternehmen erfolgreich zu machen.

Mach den ersten Schritt und sichere dir und deinem Unternehmen die finanzielle Stabilität, die ihr verdient. Fordere jetzt dein persönliches Angebot an und erlebe die Sicherheit, die dir nur die DKV bietet – eine Krankentagegeldversicherung ohne Einkommensnachweis, speziell für die Bedürfnisse von Gründern wie dir.


FAQ – das fragen meine Kunden

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist eine Leistung aus der privaten Krankenversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall einen finanziellen Ausgleich bietet.

Warum ist Krankentagegeld für Existenzgründer wichtig?

Existenzgründer haben in der Regel keine Ansprüche auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankentagegeld hilft, Einkommensausfälle während der Krankheit zu überbrücken.

Ab wann besteht Anspruch auf Krankentagegeld?

Der Anspruch beginnt meist nach einer vereinbarten Karenzzeit, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist.

Privat krankenversicherte, Selbstständige und Freiberufler haben generell keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das bedeutet, bei ihnen greift die Krankentagegeldversicherung ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.

Bei der DKV ist das frühestens der 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Gerade für Existenzgründer ist der 4. Tag sehr interessant. Sie wünschen zu Beginn einen sehr frühen Leistungsbeginn.

Wenn sie dann die ersten Jahre "überstanden" haben, dann wechseln sie häufig zu einem späteren Leistungsbeginn und erhöhen das Krankentagegeld.

 

Termine für den Leistungsbeginn sind:

  • 4. Tag
  • 8. Tag
  • 15. Tag
  • 22. Tag
  • 29. Tag
  • 43. Tag
  • 92. Tag
  • 183. Tag

Übrigens: Das Krankentagegeld der DKV bekommen Sie auch für Sonn- und Feiertage, und zwar steuerfrei.

P.S. Solltest Du später Deine Einzelfirma in eine GmbH oder UG umwandeln, dann kannst Du das bestehende Krankentagegeld für Selbstständige in das für Geschäftsführer umstellen.  

Wie wird die Höhe des Krankentagegeldes bestimmt?

Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz im Versicherungsvertrag und wird bis zu einer maximalen Dauer gezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld?

Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gezahlt. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft wird die Zahlung geleistet.

  • es ist einkommensabhängig und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
  • seine Leistung tritt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein.

Krankentagegeld wird von  privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten.

  • es bietet eine finanzielle Absicherung bei Krankheit und kann individuell gestaltet werden.
  • private Krankentagegeldversicherungen zahlen in der Regel einen festen Betrag pro Tag, unabhängig vom Einkommen, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist.
  • Die Leistungen und Konditionen können zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern variieren.
Kann ich als Existenzgründer ohne Einkommensnachweis Krankentagegeld absichern?

Ja, einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Existenzgründer an, bei denen in den ersten Jahren der Selbstständigkeit kein Einkommensnachweis erforderlich ist. 

Die DKV bietet dir als Gründern, egal ob als Selbstständiger oder GmbH Geschäftsführer ein Krankentagegeld von bis zu 140 € pro Tag. Und diese ohne Gehaltsnachweis.

Freiberuflern sichert die DKV zu Beginn noch höhere Krankentagegelder ab.

Ab welchem Tag der Krankheit wird das Krankengeld ausgezahlt?

In Deutschland variiert der Beginn der Krankengeldzahlung, und es gibt Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem

 

Gesetzliches Krankengeld

Das gesetzliche Krankengeld greift grundsätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, wenn du als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen (42 Tage) krankgeschrieben bist, springt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein und du erhältst Krankengeld. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterzuzahlen.

Als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung, weshalb das gesetzliche Krankengeld oft erst ab dem 43. Tag eine Rolle spielt, es sei denn, es wurde ein entsprechender Wahltarif abgeschlossen.

Krankengeld-Wahltarife

Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern, haben die Möglichkeit, zusätzlichen Schutz durch Krankengeld-Wahltarife abzuschließen. Hier gibt es unterschiedliche Modelle und Möglichkeiten, die sich je nach Krankenkasse unterscheiden:

  1. Krankengeld ab dem 15. Tag: Einige Krankenkassen bieten Wahltarife an, die bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlen. Das bietet eine relativ früh einsetzende Absicherung und ist für Selbstständige interessant, die schnell finanziell abgesichert sein möchten.

  2. Krankengeld ab dem 22. oder 29. Tag: Manche Krankenkassen ermöglichen auch Tarife, bei denen das Krankengeld erst später – also beispielsweise ab dem 22. oder ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit – beginnt. Diese Tarife sind oft mit geringeren Beiträgen verbunden, weil das finanzielle Risiko für die Krankenkasse später einsetzt.

Jeder Wahltarif hat spezielle Konditionen, und die Beiträge dafür können je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif variieren. Es ist daher wichtig, sich genau über die Angebote der verschiedenen Kassen zu informieren und diese miteinander zu vergleichen, um den passenden Schutz für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

Es ist zu beachten, dass sich die genauen Regelungen und Angebote je nach gesetzlicher Krankenkasse unterscheiden können, und es ist daher stets ratsam, sich direkt bei der entsprechenden Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und Tarifen zu erkundigen.

Alternative: Krankentagegeldversicherung der privaten Krankenversicherung (PKV)

Neben den genannten Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch die Option, sich über eine private Krankentagegeldversicherung abzusichern. 

Die Krankentagegeldversicherung der PKV bietet einige Vorteile und flexible Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Wählbare Leistungshöhe: Sie können selbst bestimmen, in welcher Höhe das Krankentagegeld ausfallen soll.
  • Wählbarer Beginn der Leistungen: Sie können selbst festlegen, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt werden soll (z.B. ab dem 4., 8., 15., 29., oder später).

Ist das Krankentagegeld steuerfrei?

PKV steuerfrei: Die Auszahlung des Krankentagegeldes der privaten Krankenversicherung ist immer steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss nicht versteuert werden!

Ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen auch steuerfrei?

Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, ist grundsätzlich steuerfrei.

Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es indirekt den Steuersatz auf das Übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen kann.

Hier sind ein paar wichtige Punkte zum Thema Krankengeld und Steuern:

Steuerfreiheit

  • Steuer: Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei und muss daher in der Steuererklärung nicht als zu versteuerndes Einkommen angegeben werden.

Progressionsvorbehalt

  • Progressionsvorbehalt: Auch wenn das Krankengeld selbst steuerfrei ist, beeinflusst es den Steuersatz für das übrige Einkommen, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass das Krankengeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt wird. Das kann dazu führen, dass du auf dein restliches Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen musst.

In der Steuererklärung

  • Angegeben in der Steuererklärung: Das erhaltene Krankengeld muss in der Steuererklärung im entsprechenden Abschnitt für steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt eingetragen werden.
  • Jahreslohnsteuerbescheinigung: Bei Arbeitnehmern wird normalerweise das bezogene Krankengeld auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ausgewiesen. Es muss dann in der Steuererklärung angegeben werden.

Steuerberater

  • Beratung: Da Steuerangelegenheiten komplex sein können und von individuellen Umständen abhängen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren, um alle Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Zusammenfassend: Krankengeld ist steuerfrei, beeinflusst jedoch durch den Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten ist eine professionelle Beratung empfehlenswert.

Kann ich die Beiträge zum Krankentagegeld von der Steuer absetzen?

Nein. Dafür sind die Leistungen des Krankentagegeldes nicht zu versteuern. Du musst diesen nicht bei Deiner Steuererklärung angeben.

Gibt es Wartezeiten?

Unter Wartezeiten versteht man leistungsfreie Zeiten, in den der Versicherer im Fall der Arbeitsunfähigkeit kein Krankentagegeld zahlen muss. Die Wartezeiten sind nur einmalig zu Beginn der Krankentagegeldversicherung zu durchlaufen.

 

"Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, sie entfällt bei Unfall. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate."

Welche Alternativen gibt es zum Krankengeld der GKV?

Es gibt verschiedene Alternativen und Ergänzungen zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insbesondere für Selbstständige, Freiberufler oder auch für Arbeitnehmer, die ihre Absicherung im Krankheitsfall verbessern möchten:

1. Private Krankentagegeldversicherung

  • Für wen: Selbstständige, Freiberufler, und auch Arbeitnehmer können eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Leistungen: Das Krankentagegeld kann bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (Wartezeit) gezahlt werden und hilft, den Lebensunterhalt zu sichern bzw. Einkommenslücken zu schließen.
  • Individuell: Die Höhe des Tagegeldes und der Beginn der Leistungen (nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen) können in der Regel individuell vereinbart werden.

2. Krankengeld-Wahltarife in der GKV

  • Zusätzlicher Schutz: Diese Wahltarife ermöglichen gesetzlich Versicherten, ihr Krankengeld aufzustocken oder früher Leistungen zu erhalten.
  • Variabel: Die Konditionen und Beiträge können je nach Krankenkasse und Tarif variieren.

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Für wen: Geeignet für alle Berufstätigen, inklusive Selbstständige und Freiberufler.
  • Leistungen: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.
  • Vorsicht: Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt nicht temporäre, sondern nur dauerhafte Berufsunfähigkeit ab.

4. Erwerbsunfähigkeitsversicherung

  • Unterschied zur BU: Die Erwerbsunfähigkeitsrente dies eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies zahlt eine Rente, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können.

5. Unfallversicherung

  • Leistungen: Eine private Unfallversicherung kann insbesondere bei Unfällen einen finanziellen Ausgleich bieten und je nach Vertrag auch Tagegeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlen.

Hinweise

  • Individuelle Bedürfnisse: Welche Alternative oder Ergänzung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer beruflichen Situation ab.
  • Beratung: Es ist empfehlenswert, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und auch, um die verschiedenen Tarife und Optionen detailliert zu vergleichen.

Verschiedene Versicherungsprodukte bieten verschiedene Formen der Absicherung und können je nach persönlicher und beruflicher Situation unterschiedlich geeignet sein. Daher ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen, um den passenden Schutz zu finden.

Was geschieht, wenn ich während der Krankheit mein Unternehmen aufgebe?

In diesem Fall endet das Krankentagegeld zu dem Zeitpunkt der Aufgabe deines Gewerbes. 

Zu viel gezahlte Beiträge werden Dir erstattet.

Allerdings solltest Du vorher mit uns reden. Vielleicht ist es besser, wenn Du Dein Unternehmen während einer bestehenden Krankentagegeldzahlung nicht beendest.



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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

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