Krankentagegeldanspruch während Mutterschutzzeiten
Die Zeit der Schwangerschaft und der Mutterschutz sind für jede Frau eine besondere Phase im Leben. Während dieser Zeit treten jedoch auch viele Fragen bezüglich des finanziellen Ausfalls und der Absicherung auf. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich in dieser Phase abzusichern, darunter auch der Krankentagegeldanspruch. In diesem Blogartikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte des Krankentagegeldanspruchs während der Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag ein.
Was ist Krankentagegeld?
Krankentagegeld ist eine Leistung der Krankenversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall gezahlt wird. Es dient als Einkommensersatz und wird ab dem, in der Police, vereinbarten Leistungsbeginn bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Es werden als Leistungsbeginn, man spricht auch von Karenzzeit, der 4., 8.,15., 22., 29. oder 43. Tag vereinbart. Auch spätere Leistungsbeginne sind möglich.
Gesetzliche Grundlagen
Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) trat am 11. April 2017 in Kraft, Es verpflichtet die privaten Krankenversicherungen, Krankentagegeld auch während der Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag Anspruch auf Krankentagegeld. Somit hat eine Schwangere mit Beginn der Mutterschutzfrist Anspruch in Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes. Strittig ist die Frage. ob der Versicherer direkt ab dem 1. Tag zahlen muss, oder ob erst die vereinbarte Karenzzeit durchlaufen werden muss. Hierzu gibt es schon eins erstes Gerichtsurteil, das aber bisher nicht allgemeingültig ist.
Anspruchsberechtigung
Ein Leistungsanspruch ist gegeben, wenn die Versicherte in den Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig ist und sich dadurch ein Verdienstausfall ergibt.
Für GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen mit Krankengeldanspruch
- Leistungen: Mutterschaftsgeld der GKV bis zu 13 € täglich + Mutterschaftsgeld-Zuschuss des Arbeitgebers: Letztes tägliches Nettoeinkommen abzüglich Mutterschaftsgeld von 13 € täglich.
- Konsequenz: Verdienstausfall ausgeglichen. In der Regel erhält eine gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin mit einem privaten Krankentagegeld keine Leistung aus dem privaten Krankentagegeld.
- Begründung: Sie erhalten Mutterschaftsgeld der GKV (Gesetzlichen Krankenkasse) in Höhe des Krankengeldes. Somit keine Lücke.
Für GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen ohne Krankengeldanspruch
- Leistungen: kein Mutterschaftsgeld der GKV, keine Kompensation bei Verdienstausfall.
Für privat versicherte Arbeitnehmerinnen
- Leistungen: Mutterschaftsgeldpauschale vom Bundesamt für soziale Sicherung einmalig bis 210 €. Hinzu kommt ein Mutterschaftsgeld-Zuschuss des Arbeitgebers. Dieses entspricht dem letzten täglichen Nettoeinkommen abzüglich (fiktives) Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 € täglich
- Konsequenz: Der Verdienstausfall ist weitgehend und angemessen ausgeglichen.
- Begründung: Es bleibt keine finanzielle Lücke. Deshalb keine zusätzlichen Leistungen aus einem privaten Krankentagegeld.
Für Selbstständige und Freiberufler, die Krankengeld bei ihrer Krankenkasse vereinbart haben
- Leistungen: Mutterschaftsgeld der GKV. Sie erhalten 70 Prozent von dem Arbeitseinkommen, das zuletzt vor Beginn Ihres Mutterschutzes für die Berechnung Ihrer Beiträge zugrunde lag. Der Höchstsatz für Ihr Mutterschaftsgeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 2023 maximal 116,38 EUR täglich (3.491 EUR monatlich). Diese erhalten Sie allerdings nur dann, wenn Sie Höchstbeitrag an Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlen. Der durchschnittliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2023 1.007,49 EUR. Zahlen Sie nur die Hälfte, dann bekommen Sie auch nur die Hälfte von 116,38 EUR täglich
- TIPP: Liegt Ihr durchschnittliches Einkommen darüber, dann ich empfehle ich den Abschluss eines zusätzlichen privaten Krankentagegeldes.
Für Selbstständige und Freiberufler, die kein Krankengeld bei ihrer Krankenkasse (GKV) vereinbart haben
- Leistungen: kein Mutterschaftsgeld der GKV.
- Konsequenz: Verdienstausfall nur unzureichend ausgeglichen von Ersatzleistungen. Es gibt keine Ersatzleistungen. In jedem Fall bleibt größere, finanzielle Lücke;
- TIPP: Selbstständigen und Freiberuflerinnen empfehle ich den Abschluss eines zusätzlichen privaten Krankentagegeldes. Diese zahlt Krankentagegeld mit Beginn des Mutterschutzes. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.
Für privat versicherte Selbstständige und Freiberuflerinnen
- Leistungen: kein Mutterschaftsgeld
- Konsequenz: Verdienstausfall nur unzureichend ausgeglichen von Ersatzleistungen. Es gibt keine Ersatzleistungen. In jedem Fall bleibt größere, finanzielle Lücke;
- TIPP: Selbstständigen und Freiberuflerinnen empfehle ich den Abschluss eines zusätzlichen privaten Krankentagegeldes. Diese zahlt Krankentagegeld mit Beginn des Mutterschutzes. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.
Anmerkung: Ab der Geburt tritt das Elterngeld als mögliche Ersatzleistung hinzu. Mutterschaftsgeld der GKV und Mutterschaftsgeld-Zuschuss des Arbeitgebers werden allerdings auf das Elterngeld angerechnet.
Leistungsprüfung und erforderliche Unterlagen am Beispiel der DKV
Bei Anfragen erhalten die Versicherten ein Schreiben, das sie über die Anspruchsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen informiert. Zu den Unterlagen gehören unter anderem:
Selbstständigen und Freiberuflerinnen
- Erklärung zur Beantragung der Leistung
- Eigenauskunft über die Höhe des Verdienstausfalls
- Kopie des Mutterpasses
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Arbeitnehmerinnen:
Privat versicherte Arbeitnehmerin
● Nachweis über reduziertes Nettoeinkommen seitens des Arbeitgebers
● Nachweis der einmaligen Mutterschaftsgeldpauschale des Bundesversicherungsamtes von 210 EUR
● Gehaltsabrechnung während der Mutterschutzzeit
● Kopie des Mutterpasses
● Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin
In der Regel kommt es bei diesem Personenkreis nicht zu einer Auszahlung des Krankentagegeldes. Begründung: Auch hier würde das reduzierte Nettoeinkommen seitens des Arbeitgebers und Mutterschaftsgeld der GKV auf das versicherte Krankentagegeld angerechnet. Dabei ist aber davon auszugehen, dass die Summe der anderweitigen Leistungen höher als das versicherte Krankentagegeld ist. Darum werden entsprechende Anträge abgelehnt. Die Kundinnen werden aber auf die Möglichkeit hingewiesen, den Sachverhalt individuell prüfen zu lassen, wenn sie anderer Auffassung sind.
Folgende weiteren Unterlagen werden dann benötigt:
● Gehaltsabrechnungen während des Mutterschutzes
● Kopien des Mutterpasses
● Kopie der Geburtsurkunde.
Fazit
Der Krankentagegeldanspruch während der Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag ist eine wichtige Absicherung für Frauen, um finanzielle Einbußen zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema Krankentagegeld und Schwangerschaft finden Sie hier.
Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!
Suchen im Blog
Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.