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Urteil sichert Rechte: Schwangere Selbstständige müssen nicht mehr auf Krankentagegeld warten!

Krankentagegeld ohne Wartezeit Urteil stärkt Rechte Schwangerer!

Urteil sichert Rechte: Schwangere Selbstständige müssen nicht mehr auf Krankentagegeld warten! Grundsätzlich ist der gesetzliche Mutterschutz in Deutschland, der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt, nicht gleichzusetzen mit einer Krankheit. Während dieser Zeit sind Frauen per Gesetz von der Arbeit freigestellt, aber nicht "arbeitsunfähig" im klassischen Sinne. Daher greift die Krankentagegeldversicherung normalerweise nicht während des Mutterschutzes.

Normalerweise ist es in der Krankentagegeldversicherung in Deutschland so geregelt, dass die Versicherung kein Krankentagegeld während der Schwangerschaft zahlt, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft, oder es handelt sich um eine krankhaft verlaufende Schwangerschaft. In beiden Fällen würde das Krankentagegeld gezahlt.

Krankentagegeld während Mutterschutz

Neue Regelungen in den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) besagen, dass Versicherungsunternehmen nun auch während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) und am Tag der Entbindung Krankentagegeld zahlen, unabhängig von Leistungsausschlüssen nach § 5. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Ersatzzahlungen, wie beispielsweise Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, auf das vereinbarte Krankentagegeld angerechnet werden können. Somit löst der Beginn des Mutterschutzes automatisch die Zahlung des Krankentagegeldes aus.

Allerdings ist es dann gängige Praxis, dass das Krankentagegeld erst nach Beendigung der Karenzzeit gezahlt wird.  In vielen Krankentagegeldverträgen ist eine Karenzzeit vereinbart, bevor das Krankentagegeld bezahlt wird.

Beispiel: Eine schwangere Selbstständige hat in Ihrem Krankentagegeld in Höhe von 100 EUR eine Karenzzeit von 21. Tagen vereinbart. Dann worden von den ersten sechs Wochen 21 Tage abgezogen. Dies sind immerhin 2.100 EUR.  

Gericht sagt, dies ist nicht rechtens

Hier die Zusammenfassung des Urteils des Landgerichts Ravensburg aus dem Jahr 2022   

  1. Selbstständige Freiberuflerinnen, die schwanger sind, stoßen auf Lücken im Absicherungssystem, insbesondere in privaten Krankenversicherungsverträgen, die erst nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit Krankentagegeld für den gesetzlichen Mutterschutz zahlen.

  2. Ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Ravensburg aus dem Jahr 2022 hält diese Praxis für unzulässig. Im konkreten Fall wurde einer schwangeren Tierärztin erst nach 21 Tagen Krankentagegeld gezahlt, was eine finanzielle Belastung darstellte, da sie als Selbstständige kein Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse oder Arbeitgeberzuschuss erhielt.

  3. Die Tierärztin klagte gegen ihre Versicherungsgesellschaft und gewann, was zu einem wichtigen Präzedenzfall für andere selbstständige Freiberuflerinnen in ähnlichen Situationen werden könnte.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/01/09/keine-benachteiligung-von-selbststaendigen-schwangeren

 

Entscheidung gilt nur für diesen Fall (Präzedenzfall)

Die Tierärztin hat somit Anspruch ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Ihr wurde das fehlende Krankentagegeld erstattet. Leider ist dies nur ein Präzedenzfall, der für die Tierärztin gut ist,

Ein Präzedenzfall, auch bekannt als Präjudiz, ist ein Gerichtsentscheid, der einen Rechtsgrundsatz oder eine Regel festlegt, die zur Leitlinie für zukünftige Fälle mit ähnlichen Sachverhalten dient. Wenn ein Gerichtsurteil als Präzedenzfall dient, bedeutet das, dass Richter in späteren, ähnlich gelagerten Fällen dieses Urteil als Richtlinie heranziehen und in der Regel ähnlich entscheiden sollen. Diese Praxis sorgt für Konsistenz und Vorhersehbarkeit in der Rechtsprechung, da ähnliche Fälle in ähnlicher Weise behandelt werden.

 

Gerichtsurteile von Präzedenzfällen haben im Allgemeinen keine bindende Wirkung für zukünftige Fälle. 

 

Die heißt: Die Versicherer können sich daran halten, müssen es aber nicht. Wenn sich ein Versicherer weiterhin die Karenzzeiten abzieht, dann muss die Betroffene den Klageweg einschreiten und vor Gericht ziehen. 

 

Wenn Sie dies nicht möchten, dann sollten Frauen beim Krankentagegeld einen möglichst frühen Leistungsbeginn vereinbaren. Es gibt Angebote mit nur 3 Tagen Karenzzeit. Sprechen Sie uns an, wir haben die Lösung.