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Experten-Wissen: GGF-Rückdeckung im Detail

DKV Tarif TL 2026: Alle Fragen und Antworten für GmbH-Geschäftsführer

Hier finden Sie die gesammelten Antworten auf die häufigsten Fragen von Geschäftsführern und Steuerberatern zum Thema Brutto-Gehaltsabsicherung.

Die korrekte Ausgestaltung der Lohnfortzahlung ist für einen GGF kein Standard-Thema. Diese FAQ basieren auf meiner über 40-jährigen Erfahrung und klären die technischen Schnittstellen zwischen Ihrem Dienstvertrag, der GmbH-Liquidität und dem Finanzamt.

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Das TL-Prinzip auf einen Blick

  • Vertragspartner: Die GmbH oder UG
  • Wer ist geschützt? Der Geschäftsführer
  • Ziel: Refinanzierung des Bruttogehalts
  • Beitragszahlung: Betriebsausgabe der GmbH
  • Maximale Absicherung: 15.600 Euro monatlich
  • Leistungsdauer: Bis zu 12 Monate je Krankheitsfall

Fragen zur Technik, Steuer und Leistung

Der DKV Tarif TL funktioniert als betrieblicher Durchlaufposten: Die GmbH zahlt Beiträge als Betriebsausgabe, erhält im Leistungsfall das Krankentagegeld direkt auf das Firmenkonto und finanziert damit die Lohnfortzahlung an den GGF. Beim GGF entsteht kein geldwerter Vorteil durch die Prämienzahlung. Erst das ausgezahlte Gehalt unterliegt der normalen Lohnsteuer.

Wer ist Vertragspartner und wer erhält die Leistung?

Vertragspartner (Versicherungsnehmer) ist die GmbH oder UG. Sie zahlt die Beiträge und erhält im Krankheitsfall die Leistung direkt auf das Firmenkonto. Die GmbH nutzt dieses Geld, um das Gehalt des erkrankten Geschäftsführers weiterzuzahlen. Der Geldfluss läuft ausschließlich über die GmbH-Ebene.

Entsteht beim GGF ein geldwerter Vorteil durch die Prämienzahlung?

Nein. Da die Versicherung an die GmbH leistet, um deren vertragliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung zu refinanzieren, entsteht beim GGF kein geldwerter Vorteil durch die Prämienzahlung. Erst das ausgezahlte Gehalt unterliegt der normalen Lohnsteuer.

Sind die Beiträge zum Tarif TL steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zum Tarif TL sind für die GmbH voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Dies ist ein entscheidender Liquiditätsvorteil gegenüber einer privaten Absicherung aus bereits versteuertem Einkommen. Voraussetzung ist, dass der Anstellungsvertrag eine Lohnfortzahlungsklausel enthält, ein Gesellschafterbeschluss vor Vertragsabschluss vorliegt und die Versicherungssumme exakt dem Bruttogehalt entspricht. Die steuerliche Wirkung im Einzelfall bestätigt Ihr Steuerberater.

Wie hoch kann das Krankentagegeld versichert werden?

Versichert werden kann das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt des GGF laut Anstellungsvertrag, maximal 15.600 Euro monatlich entsprechend 520 Euro täglich. Die Versicherungssumme darf das Bruttogehalt nicht übersteigen. Eine Überversicherung führt zur anteiligen Leistungskürzung im Schadensfall und riskiert eine vGA-Einstufung durch das Finanzamt. Eine Absicherung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ist über den Tarif TL technisch nicht möglich.

Was passiert, wenn der GGF berufsunfähig wird?

Das Krankentagegeld aus dem Tarif TL endet spätestens nach zwölf Monaten je Krankheitsfall. Bei Feststellung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit greifen die Bausteine der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die ERGO Basis-Rente mit AU-Klausel zahlt bereits bei Arbeitsunfähigkeit, bevor die formelle BU-Feststellung vorliegt, und schließt damit die Lücke nahtlos. Lesen Sie dazu: Nahtloser Übergang KTG zur BU-Rente .

Wie flexibel sind die Karenztage?

Der Tarif TL ist sehr flexibel. Er kann exakt auf die im Anstellungsvertrag vereinbarte Lohnfortzahlungsdauer abgestimmt werden. Verfügbare Karenztage sind: ab dem 4., 8., 15. oder 22. Krankheitstag. Je länger die Karenztage, desto niedriger der monatliche Beitrag. Zwischen Ende der Lohnfortzahlung und Leistungsbeginn des Tarif TL darf kein ungesicherter Zeitraum entstehen.

Wird der Tarif TL auf ein privates Krankentagegeld angerechnet?

Nein. Da der Tarif TL eine Firmenabsicherung ist, erfolgt keine Anrechnung auf private Krankentagegelder. Beide Absicherungen können parallel bestehen: Der Tarif TL sichert das Bruttogehalt über die GmbH ab, der DKV Tarif KTAG sichert privat das Einkommen ab dem 365. Krankheitstag bis zu 80 Prozent des Bruttoeinkommens. .

Muss eine Gesundheitsprüfung erfolgen?

Ja, eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich. Die Fragen zur Gesundheit stellen wir Ihnen vor Antragstellung zur Verfügung. Vorerkrankungen können unter Umständen zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Details zu den aktuellen Annahmebedingungen besprechen wir im persönlichen Beratungsgespräch.

Warum Ihr Steuerberater diese FAQ lesen sollte

Gute Absicherungskonzepte scheitern in der Praxis häufig an der Skepsis des Steuerberaters bezüglich der steuerlichen Anerkennung. Der Tarif TL räumt diese Zweifel aus, weil er die saubere Trennung von Privat- und Firmensphäre garantiert: keine vGA, bilanzneutrale Refinanzierung und nachweisbare Angemessenheit der Prämie.

Drei Argumente für den Steuerberater Ihres Mandanten:

  • Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung: Der Tarif TL ist so konzipiert, dass er den Fremdvergleichsgrundsatz erfüllt. Die Versicherungssumme entspricht exakt dem Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag. Kein Spielraum für Überversicherung.
  • Bilanzneutrale Refinanzierung: Das Krankentagegeld fließt als Einnahme in die GmbH, die Gehaltszahlung als Ausgabe heraus. Der Vorgang ist steuerlich neutral. Die Beiträge reduzieren als Betriebsausgabe den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn.
  • Nachweisbare kaufmännische Angemessenheit: Die Beiträge zum Tarif TL sind im Vergleich zu einer privaten Absicherung deutlich günstiger. Ein Fremdgeschäftsführer würde dieselbe Rückendeckung akzeptieren. Der Fremdvergleich ist nachweisbar.

Ausführliche Informationen zur vGA-Vermeidung und den steuerlichen Anforderungen lesen Sie hier: vGA-Nachzahlung vermeiden: Was GGF wissen müssen .

Noch individuelle Fragen offen?

Besonders bei der UG oder komplexen GGF-Verträgen mit Sperrminoritäten, mehreren Gesellschaftern oder abweichenden Gehaltsstrukturen ist eine persönliche Beratung unverzichtbar. Die FAQ klären die Standardfälle. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mich direkt an.

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Bodo Kopka, Versicherungsfachwirt BAV

Hinweis in eigener Sache

Alle Informationen auf dieser Seite beruhen ausschließlich auf meiner über 40-jährigen Beratungserfahrung als Versicherungsfachwirt BAV. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

Nehmen Sie für die rechtliche und steuerliche Prüfung Ihrer individuellen Situation unbedingt einen Steuerberater und einen auf GmbH-Recht oder Sozialversicherungsrecht spezialisierten Rechtsbeistand mit ins Boot. Meine Aufgabe ist die optimale versicherungstechnische Absicherung nach geklärtem Status.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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