Gibt es eine Krankentagegeldversicherung für den GmbH Chef?
Gibt es eine Krankentagegeldversicherung nur für GmbH Geschäftsführer?
Immer wieder werde ich von GmbH Geschäftsführern gefragt, ob es eine spezielle Krankentagegeldversicherung nur für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH gibt. Sie hätten da etwas im Internet gelesen. Ja, es gibt tatsächlich eine Krankentagegeldversicherung nur für den GmbH-Chef. Diese Krankentagegeldversicherung weist einige Besonderheiten auf.
Nur 2 Angebote für den GmbH-Chef
Es gibt in Deutschland nur zwei Unternehmen, die diese Krankentagegeldversicherung für den GmbH-Chef anbieten. Da ist zum einen die Hansa Merkur Krankenversicherung und zum anderen die Deutsche Krankenversicherung (DKV). Beide Gesellschaften bieten unterschiedliche Tarife an. Die Unterschiede habe ich ihn in einem extra Artikel dargestellt.
Was ist nun die Besonderheit beim Krankentagegeld für den GmbH-Chef?
Diese Krankentagegeldversicherung wird von der GmbH und nicht von dem GmbH-Chef abgeschlossen. Antragsteller ist hier immer die GmbH und nicht der GmbH Chef. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch von einer Rückdeckungsversicherung für die GmbH für den Fall der Arbeitsunfähigkeit des GmbH-Chefs gesprochen. Dies hat zur Folge, dass die GmbH die Beiträge zahlt und nicht der GmbH Chef. Die Beiträge für diese Krankentagegeldversicherung werden für die GmbH somit zur Betriebsausgabe.
Arbeitsvertrag muss Regelung bei Arbeitsunfähigkeit vorsehen
Dabei ist es wichtig, dass der Geschäftsführer Vertrag, also der Arbeitsvertrag, den der GmbH Chef mit der GmbH geschlossen hat, eine entsprechende Regelung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit des GmbH-Chefs vorsieht. Dabei sollte der GmbH Chef darauf achten, dass eine Gehaltsfortzahlung von mindestens sechs, besser noch von zwölf Monaten, in seinem Arbeitsvertrag mit der GmbH vereinbart ist.
Ein Info-Blatt können Sie hier herunterladen.
Was passiert, wenn der GmbH Chef erkrankt?
Nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des GmbH-Chefs durch die GmbH wird das Krankentagegeld an die GmbH ausgezahlt. Dieses ist somit erst einmal Zufluss für die GmbH.Dagegen steht der Arbeitsvertrag des GmbH-Chefs mit seiner GmbH.
Es findet dann allerdings keine Versteuerung durch die GmbH statt, weil zum selben Zeitpunkt die GmbH das Krankentagegeld in Form des Gehalts des Geschäftsführers an diesen weiterleitet. Somit wird diese Krankentagegeldversicherung für die GmbH ein durchlaufender Posten. Er ist nicht von der GmbH zu versteuern. Lediglich der GmbH Chef muss sein Gehalt, dass ganz normal weiter gezahlt wird, egal ob er arbeitet oder arbeitsunfähig ist, versteuern.
Privatausgaben werden zu Betriebsausgaben
Der GmbH Chef kann somit seine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit in den Betrieb, also in die GmbH, verlagern. Somit werden Privatausgaben zu Betriebsausgaben. Besonders interessant ist diese Lösung, wenn bereits eine private Krankentagegeldversicherung für den GmbH-Chef besteht. Diese bezahlt er in der Regel von seinem Privatkonto. Je höher der Beitrag für diese Krankentagegeldversicherung ist, desto mehr Geld kann der GmbH Chef sparen, indem er private Ausgaben zu Betriebsausgaben macht.
Wichtig ist die Abstimmung des Geschäftsführervertrages mit der Krankentagegeldversicherung für den GmbH-Chef. Hierbei ist es zwingend notwendig, dass die Dauer der vereinbarten Lohnfortzahlung mit dem Krankentagegeld über die GmbH über ein stimmt.Nur dann ist die steuerliche Anerkennung des Krankentagegeldes für den GmbH-Chef als Betriebsausgabe für die GmbH zu sehen.
Lassen sich hier von einem Fachmann beraten.
Beitrags-Beispiel für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Ausgangssituation: Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Bruttogehalt von 6.000 EUR hat für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein Krankentagegeld in Höhe von 200 EUR pro Tag abgeschlossen. Der Monatsbeitrag beträgt 335,20 EUR. Das Krankentagegeld wird ab dem 15. Tag der AU gezahlt.
Bisher: 200 EUR Tarif KTN2 der DKV ab 15. Tag | 335,20 EUR |
Neu: 200 EUR Krankentagegeld Tarif TL über die GmbH | 116,00 EUR |
Monatliche Ersparnis | 219,20 EUR* |
Jährliche Ersparnis | 2.630,40 EUR |
*Weitere Ersparnis, da die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann. Bei einem Steuersatz von 35 % liegt der effektive Aufwand bei ca. 81 EUR im Monat.
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