Geschäftsführer und Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Geschäftsführer und Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Viele GmbH Geschäftsführer wissen nicht, wie sie abgesichert sind, falls Sie längere Zeit ausfallen sollten. Haben Sie eine Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag? Zahlt mir meine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung ein Krankentagegeld? Und wenn ja, wie viel und ab welchen Tag? All diese Fragen stellen sich die meisten GmbH-Geschäftsführer erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
Ich bekomme bei Krankheit mein Gehalt sechs Wochen gezahlt, das ist so vom Gesetzgeber geregelt
Viele GmbH Geschäftsführer gehen davon aus, dass sie ein Lohnfortzahlungsanspruch von sechs Wochen haben, so wie jeder andere Arbeitnehmer. Dies gilt nur für angestellte Geschäftsführer.
Aber was ist mit den GmbH-Geschäftsführern, die gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH sind? Sie sind von der Rentenversicherungspflicht befreit und müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Haben Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung?
Nein, Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stuft Sie als Selbstständiger ein. Damit haben sie keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Allerdings können Sie Ihre Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag mit Ihrer GmbH regeln.
"Das ist mir eigentlich alles egal. Mein Gehalt zahle ich mir, so lange wie ich möchte"
Da haben Sie recht. Sie als Gesellschafter Geschäftsführer bestimmen, wie lange Sie sich Ihr Gehalt im Falle der Arbeitsunfähigkeit weiter zahlen.
Allerdings stellen sich dann zwei Fragen:
1. Sieht dies auch der Betriebsprüfer so, wenn Sie sich Lohnfortzahlung als Geschäftsführer ohne Rechtsanspruch geben? Wenn Sie keine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag mit der GmbH getroffen haben, haben Sie aus Sicht des Finanzamts kein Rechtsanspruch auf Gehaltsfortzahlung. Und dies kann bei einer späteren Betriebsprüfung kostspielig für Sie werden....
2. Wie lange kann Ihre GmbH Ihr Gehalt weiterzahlen, wenn Sie länger Zeit ausfallen sollten? Immerhin fehlt der wichtigste Mann.
Wenn Lohnfortzahlung für den Geschäftsführer vereinbart wurde,
Viele GmbH Geschäftsführer haben eine Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich Lohnfortzahlung getroffen. Häufig sind dort drei oder sechs Monate Lohnfortzahlung vereinbart. Gleichzeitig besteht eine private Krankentagegeldversicherung oder ein Krankengeld bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Diese leisten meisten erst ab dem 43 Tag (6 Wochen) Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Genau dies, kann beim längeren Ausfall des Geschäftsführers zum Problem werden
Nehmen wir einfach mal an, Sie sind GmbH Geschäftsführer und haben mit ihrer GmbH sechs Monate Lohnfortzahlungsanspruch vereinbart. Darüberhinaus haben Sie ein privates Krankentagegeld in Höhe von 200 € pro Tag vereinbart. Die Krankentagegeldversicherung soll ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlen.
Jetzt werden sie krank. Sie fallen längere Zeit aus. Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit legen Sie Ihrer Krankentagegeld-Versicherung Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
Ihre Krankenversicherung wird zur Prüfung Ihres Leistungsanspruchs eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages Ihrer GmbH verlangen. Diese senden ebenfalls dem Versicherer zu.
Eine Woche später erhalten Sie die Mitteilung, dass sie leider kein Krankentagegeld erhalten können, da Sie in Ihrem Arbeitsvertrag sechs Monate Lohnfortzahlung vereinbart haben.
"Zur Zeit haben sie ja keinen Ausfall, wenn sich allerdings die Krankheit länger als sechs Monate hinziehen sollte, dann kommen Sie bitte wieder auf uns zu, damit wir erneut ihren Leistungsanspruch prüfen können.
Problem: Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag ist nicht mit Krankengeld abgestimmt"
Regeln Sie Ihre Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag mit Ihrer GmbH
Ich empfehle jedem Gesellschafter Geschäftsführer sein Arbeitsvertrag mit der GmbH mit seiner Absicherung im Krankheitsfall abzustimmen. Wenn Sie bisher gar keine Regelung getroffen haben, dann treffen Sie Regelung, bevor es andere für sich tun.
Sprechen Sie uns an, wir haben eine Lösung bei der Sie sich bis zu zwölf Monate Ihr Gehalt weiter zahlen können. Wir nehmen dieses Risiko gerne für Sie in Rückdeckung.
Beitrags-Beispiel für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Ausgangssituation: Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Bruttogehalt von 6.000 EUR hat für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein Krankentagegeld in Höhe von 200 EUR pro Tag abgeschlossen. Der Monatsbeitrag beträgt 335,20 EUR. Das Krankentagegeld wird ab dem 15. Tag der AU gezahlt.
Bisher: 200 EUR Tarif KTN2 der DKV ab 15. Tag | 335,20 EUR |
Neu: 200 EUR Krankentagegeld Tarif TL über die GmbH | 116,00 EUR |
Monatliche Ersparnis | 219,20 EUR* |
Jährliche Ersparnis | 2.630,40 EUR |
*Weitere Ersparnis, da die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann. Bei einem Steuersatz von 35 % liegt der effektive Aufwand bei ca. 81 EUR im Monat.
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.